Baustelleneinrichtung einschl. Ampelanlage?

Diskutiere Baustelleneinrichtung einschl. Ampelanlage? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen Mein Architekt und ich streiten gerade mit dem Bauunternehmer wegen der Baustelleneinrichtung. Das Landratsamt verlangte eine...

  1. #1 Spirit64, 10.10.2009
    Spirit64

    Spirit64

    Dabei seit:
    19.03.2009
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo zusammen
    Mein Architekt und ich streiten gerade mit dem Bauunternehmer
    wegen der Baustelleneinrichtung. Das Landratsamt verlangte eine halbseitige
    Strassensperrung und eine Ampelanlage, aber das war eigentlich an der Stelle
    von vornerein klar.

    In dem Leistungsverzeichnis heißt es u.a. bei Baustelleneinrichting


    „Stellen und Überwachen
    der geforderten, polizeilichen Verbots-, Gebots-, Hinweisschilder und Baustellensicherung"

    In den Vorbedingungen heißt es u.a. dass er sich über die Lage u. Zufahrtswege vorher genau zu unterrichten hat................
    und desweiteren
    ...........
    erkennt der Auftragnehmer an, daß die zu leistenden Arbeiten aus den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen eindeutig hervorgehen. Er kann sich später nicht auf Unkenntnis der Sachlage oder irrige Auffassung berufen und daraus Nachforderungen herleiten.
    -------------------
    Jetzt kam bei der Schlußrechnung ein Zusatz über stellen einer Ampelanlage
    mit einem total überzogenen Preis...
    mit der Begründung...er hätte nicht gewußt dass er eine Ampelanlage und Strassensperrung braucht...und sowas sei nie in der Baustelleneinrichtung drin....

    Den Zusatz habe ich natürlich nicht bezahlt...aber so langsam eskaliert der Streit.....es ist kurz davor dass Rechtsanwälte tätig werden....
    Hat der Bauunternehmer eurer Meinung nach recht??

    viele Grüße
     
  2. #2 Gast036816, 10.10.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    BE und Ampelanlage

    Moin Moin,

    ist die Ampelanlage explizit in der Leistungsbeschreibung enthalten? Nach den aufgeführten Auszügen der Leistungsbeschreibung kann ich das nicht ersehen. Wenn die Ampelanlage und die halbseitige Straßensperrung nicht beschrieben ist, dann steht dem AN eine zusätzliche Vergütung zu. War die Auflage des Landratsamts Bestandteil der Leistungsbeschreibung z. B. als Anhang behördlicher Auflagen?

    Hat der AN denn die zusätzliche Vergütung vor der Ausführung schriftlich beim AG angemeldet?

    Argumente wie - war sowieso klar dass das sein musste o. dgl. reichen nicht, um die Kostenforderung abzuwehren. Solche besonderen Auflagen und Genehmigungen sind immer Sache des AG und damit muss der AG hier bezahlen. Es wäre sinnvoller mit dem AN über den Preis zu streiten.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  3. #3 Achim Kaiser, 10.10.2009
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Eine *ordentliche* Leistungsbeschreibung sieht anders aus ...

    Anforderungen :
    1. Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen, und ihre Preise sicher und ohne umfangreichen Vorarbeiten berechnen können.

    2. Dem Auftragnehmer soll kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf Preise und Fristen er nichtim voraus schätzen kann.

    3. Um eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen sind alle sie beeinflussende Umstände festzustellen und in den Verdingungsunterlagen anzugeben.

    ...und noch ein paar Dinge mehr.

    Wenn eine Ampelanlage aus irgendwelchen Gründen vorzuhalten ist dann ist sie im Leistungsverzeichnis auszuschreiben und zwar so dass sie kalkulierbar ist.
    Die Unterhosengummizug-Kaugummibeschreibung gibt das vorhalten einer Ampelanlage nicht her. *Üblich* ist die Ampelanlage auch nicht ...

    Von da her *stinkt* die Ausschreibung schon ganz gewaltig....

    Das ist die eine Seite ....

    Auf der anderen Seite fehlt wohl der Nachtrag und der *Auftrag*.

    Weites Feld für Geeire ... aber die Leistungsbeschreibung ist der Grundstein des Ärgers.

    Manchmal wäre es dann besser eine Postkarte als Leistungsverzeichnis zu schicken ... Wohnhaus *Länge x Breite x Höhe*, gehobene Ausstattung ... dann kann man sich auch alles vom Hintern abgreifen was erforderlich ist.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 wasweissich, 11.10.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da könnte man fast schon hinterhältigkeit unterstellen

    ein teil der planung.....??
     
  5. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ..man könnte es auch als umsichtig bezeichnen...
    -
    Vielleicht hat der Architekt einfach schon genug Nachforderungen auf dem Tisch gehabt....
     
  6. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    ... und meint nun mit Gummiparagraphen andere für seine Blöd- oder Faulheit ins Messer laufen zu lassen, oder wie meinste das?

    Gruß Lukas
     
  7. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    eins meiner Lieblingsleistungstexte kommt da gleich danach:
    - qm Angabe für dieses Gerüst ist dabei "niente"
    - erforderlicher Dachdeckerschutz iss natürlich intus gemeint (!)
    - Vorhaltedauer des Gerüst nach Lust und Laune aller Beteiligten (!)
    - Umbau für Hauswasseranschlüsse etc. weil Gerüst bei der
    Leistungsbeschreibung bis Ultimo steht iss natürlich auch intus (!)

    zum Glück sehen die Gerichte solche "all inklusive LV´s" als nicht
    kalkulierbar an ... mir sind Fälle bekannt wo Architekten mit
    solchen Pauschal Lv´s abgemahnt wurden (!)
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 12.10.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wenn es denn vorher so klar war, dass eine Ampel benötigt wird, dann hätte man sie ja auch ausschreiben können, gelle. ;)

    Ich gehe mit den Vorschreibern konform - da wird was fällig.

    Allerdings hat der Unternehmer einen genauso grossen Bock geschossen. Der hätte spätestens mit der Auflage vom LRA einen Nachtrag über die Ampel schicken müssen. Denn so ist dem Bauherren die Möglichkeit genommen, die Leistung anderweitig günstiger einzukaufen.

    Da die Leistung unumgänglich, aber vom BU zu spät angemeldet wurde, darf nun trefflich über die angemessene Höhe der Vergütung gestritten werden. Denn die ist in solchen Fällen am "ortsüblichen" angelehnt zu bemessen.

    Ein völliger Einbehalt ist also nicht i.O. und löst einen Rattenschwanz von Nebenkosten aus. Von Anwalt bis Zinsen.
     
  9. Hansal

    Hansal

    Dabei seit:
    28.02.2008
    Beiträge:
    754
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    HartzIV
    Ort:
    Düsseldorf
    Wenn die Ampelanlage nicht gesondert aufgeführt wurde hat der AN ein Anrecht auf eine angemessene Vergütung.
    Warum hat der Architekt denn keine Ampelanlage ausgeschrieben wenn diese sowieso erforderlich war.
    Habt ihr eine Vergabegespräch geführt und solche wichtigen Dinge angesprochen und protokolliert?

    Sind aber Sowiesokosten.:biggthumpup: also nicht ärgern.
     
  10. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    man kann es natürlich gleich wieder übertreiben....
    -
    Mir scheint, dir ist nicht bewußt wie hoch das Haftungsrisiko von Architekten ist...
    -
    Hier war dem Anschein nach auch dem BH klar dass möglicherweise eine Ampelanlage notwendig ist. Das hätte der Unternehmer in einer alternativen Position berücksichtigen können
    oder wie Ralf bereits schrieb, rechtzeitig nachschieben müssen....
    gruss
     
  11. #11 Spirit64, 12.10.2009
    Spirit64

    Spirit64

    Dabei seit:
    19.03.2009
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Danke für die Antworten.....
    werde mich wohl mit Ihm irgendwie einigen müssen will ja nicht das die Juristen
    tätig werden müssen....

    aber auch wenn die Leistung nicht ganz eindeutig beschrieben war....muss ich doch
    vor Abgabe eines Angebotes informieren was alles zur Baustellensicherung nötig ist..und dann darauf hinweisen...aber ok diese Aussage gabs hier ja schon
    Jedenfalls hätte er bei diesem Preis den Gesamtauftrag nicht bekommen...weil die anderen haben das kalkuliert...das weiß ich aus sicherer Quelle und man sieht es außerdem am Preis der Baustelleneinrichtung... aber ich war wohl zu naiv....
     
  12. #12 Shai Hulud, 12.10.2009
    Shai Hulud

    Shai Hulud

    Dabei seit:
    25.11.2007
    Beiträge:
    3.565
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Kiel
    Dann dürfte doch die Summe schon feststehen, die diese Leistung zu dem Zeitpunkt wert war.

    Wie kann denn der fehlende Posten im LV übersehen worden sein? Fehler des Architekten bei Auswertung?

    Im übrigen kriegt immer der den Auftrag, der im Angebot am meisten "vergißt".
     
  13. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    :p
    Ich hab mich nicht getraut das zu schreiben. Danke!

    Gruß Lukas
     
  14. #14 Cincinnatus, 14.10.2009
    Cincinnatus

    Cincinnatus

    Dabei seit:
    14.10.2009
    Beiträge:
    57
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Baumalocher
    Ort:
    Cinci
    das ist eigentlich falsch formuliert.. es kriegt immer der den Auftrag, der in der Leistungsbeschreibung die fehlenden Grundlagen und Hinweise in der Leistung findet und schon die Nachforderungen vorher genau ermitteln kann
     
  15. #15 Cincinnatus, 14.10.2009
    Cincinnatus

    Cincinnatus

    Dabei seit:
    14.10.2009
    Beiträge:
    57
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Baumalocher
    Ort:
    Cinci
    eine Leistungsbeschreibung für eine Baustelleneinrichtung, bei der ich die Objektleitung hatte , ergab eine Auftragssumme von 25.ooo.ooo,oo € zusätzlich laufender Kosten je Tag von mehreren Tausend €`s , diese LV wurde jedoch von einem Fachingenieur erbracht
     
  16. #16 Cincinnatus, 14.10.2009
    Cincinnatus

    Cincinnatus

    Dabei seit:
    14.10.2009
    Beiträge:
    57
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Baumalocher
    Ort:
    Cinci
    2.500.000,oo .€ sorry
     
  17. #17 Shai Hulud, 14.10.2009
    Shai Hulud

    Shai Hulud

    Dabei seit:
    25.11.2007
    Beiträge:
    3.565
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Kiel
    Du kannst deine Beiträge 5 Minuten lang ändern, einfach auf [​IMG] klicken.
     
  18. #18 Cincinnatus, 14.10.2009
    Cincinnatus

    Cincinnatus

    Dabei seit:
    14.10.2009
    Beiträge:
    57
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Baumalocher
    Ort:
    Cinci
    ich seh das Symbol aber nicht
     
  19. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Dann biste noch nicht freigeschaltet oder hast die Freischaltmail nicht beachtet.

    Gruß Lukas
     
Thema: Baustelleneinrichtung einschl. Ampelanlage?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Kosten für eine Baustellen-Ampelanlage

Die Seite wird geladen...

Baustelleneinrichtung einschl. Ampelanlage? - Ähnliche Themen

  1. Baustelleneinrichtung - grösserer Kran als geplant, Kostenproblem

    Baustelleneinrichtung - grösserer Kran als geplant, Kostenproblem: Moin Moin. Ich bin grad am Haus bauen im Schwarzwald, die Baustelleneinrichtung wurde pauschal auf EUR 5'000 veranschlagt und so in der Offerte...
  2. Was gehört zu einer Baustelleneinrichtung und muss diese auch wieder entfernt werden?

    Was gehört zu einer Baustelleneinrichtung und muss diese auch wieder entfernt werden?: Hallo in die Runde, ich habe mir einen Anbau ans Haus erstellen lassen. Ein Posten im Vertag bzw. der Rechnung war hier auch die...
  3. Schnurgerüst in Baustelleneinrichtung enthalten?

    Schnurgerüst in Baustelleneinrichtung enthalten?: Hallo Community, in unserer Ausschreibung für den Rohbau ist das Aufstellen eines Schnurgerüsts nicht explizit ausgeschrieben. Unser Architekt...
  4. Kosten Baustelleneinrichtung

    Kosten Baustelleneinrichtung: Hallo Bau-Experten, bei unserem Bau mit unserem GÜ läuft einiges schief, aber das soll hier nicht das Thema werden. Viel mehr habe ich eine Frage...
  5. Baustelleneinrichtung auf unseren Grundstück

    Baustelleneinrichtung auf unseren Grundstück: Hallo zusammen, folgender Vorfall ereignete sich bei uns: Wir haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft von der Stadt, aber nun wird...