Bau noch von Architekt übernehmen lassen

Diskutiere Bau noch von Architekt übernehmen lassen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hab ja wie gesagt ohne Architekt angefangen. Daß im Bauunternehmen 2 BauIngenieure vorhanden waren wollte mir genügen. Da jetzt der...

  1. #1 blacksektor, 10.10.2009
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    Hallo, ich hab ja wie gesagt ohne Architekt angefangen. Daß im Bauunternehmen 2 BauIngenieure vorhanden waren wollte mir genügen. Da jetzt der Rohbau steht, und es doch einige schwierige Fragen zu klären gibt und natürlich der BU kein rechtes Interesse an der Problemlösung mehr hat, und so einiges auch nicht ganz passend ist, will ich nun doch von einem Architekten übernehmen lassen. Da es ja im Bayerischen Freistellungsverfahren keine Tektur zu geben scheint, müssten nochmals die kleinen Änderungen dem Bauordnungsamt bekannt gegeben werden.

    Statik ist vorhanden
    Brandschutz ist vorhanden
    Schallschutz ist vorhanden
    Wärmebedarfsberechnung ist vorhanden (mehr schlecht als recht)

    Die Baugrenzen, Höhen und Abstandsflächen wurden alle eingehalten, es geht nur um den 1 Meter, den ich ins Baufeld rutschen musste (von der Baugrenze weg). Einige Unklarheiten sind auch noch zu klären. Mein BU hat auch übersehen daß eine Bedachung der Garage wohl nötig sein könnte (Satzung der Stadt). Meint Ihr ein Architekt würd sowas noch übernehmen?
    Ich hab einfach keine Nerven mehr, und geb selbst auf.

    Ich kann nur jeden warnen, der meint es auf eigene Faust probieren zu wollen. Man erstickt allein im Vorschriftendschungel. Selbst ich als ausgebildeter Verwaltungsbeamter sehe mich nicht mehr in der Lage, die Sache mit dem nötigen Händchen anzugehen ohne ganz meine schon nicht mehr vorhandenen Nerven ganz noch zu ruinieren.
     
  2. #2 Gast036816, 11.10.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Architekt mit Verspätung beauftragen

    Moin Moin,

    ich mache so etwas grundsätzlich nicht, darum wird sich niemand reissen.

    Grundsätzlich ist die Frage der Verantwortung zu klären. Wer möchte für andere schon verantwortlich zeichnen u. U. auch in die Haftung genommen werden für die Fehler der Anderen.

    Probieren Sie es, es wird nicht einfach. Sie können auch nur einen Architekten vor Ort fragen.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  3. #3 blacksektor, 11.10.2009
    blacksektor

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    Das dürfte ja nicht der Fall sein, daß jemand für die Fehler der anderen zeichnen soll.

    Das Gebäude an sich steht halt einen Meter im Baufeld drin, und ist genau 6 cm höher geworden. So jedenfalls mein Ergebnis laut Distro. Luft nach Oben hätte ich laut BPlan noch 1,5 Meter (Firsthöhe 9,50 WH 6,50) Bei mir komm ich auf nicht mal 8 Meter und kein 5 Meter Wandhöhe. Abstand wird locker eingehalten, nach allen Seiten.

    Die Festsetzung über Auffüllungen ist nicht eindeutig. Für mich und einen Fachanwalt für Baurecht halt.

    Der Archi soll im Endefekt den Plan nochmals abzeichnen, die Höhe ändern, den Abstand ändern, die Garagenfenster richtig einzeichnen, die Baubeschreibung richtig erstellen, für die Standsicherheit zeichnet eh der Statiker, die Wärmebedarfsberechnung muss neu gemacht werden, die ich hab ist das Papier leidern nicht wert.

    Und der Bebauungsplan verweist noch auf eine Garagen- und Stellplatzsatzung, die da wieder nicht eindeutig ist, im B-Plan steht nichts von einer überdachten Garage, in der Satzung schon oder auch wieder nicht.
    Pudding halt. Da ist bis auf die Fundament noch nix passiert, da ich die Lieferung der Garage aufgrund des Sachverhalts gestopt habe.

    Die Verantwortung liegt somit bei mir, und meinen BU bzw. Statiker. Mein BU ist der Meinung, daß da gar nix zu veranlassen ist, passt so, da man sich im Baufeld frei bewegen kann, auch wenn das Haus eingemaßt ist. Passt meiner Meinung leider nicht.

    Der BU hat sein Geld, und hat natürlich keine große Lust mehr.
     
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