Abwasserverrohrung im Außenbereich

Diskutiere Abwasserverrohrung im Außenbereich im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, Bei uns wurden die Leitungen nach der Durchführung aus der Bodenplatte in einem Knick wie auf dem Bild zu sehen verlegt. Ist dies...

  1. Flo007

    Flo007

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    Hallo,
    Bei uns wurden die Leitungen nach der Durchführung aus der Bodenplatte in einem Knick wie auf dem Bild zu sehen verlegt. Ist dies zulässig, oder kommt es an dem Bogen zwangsläufig zu Verstopfungen?

    [​IMG]
     
  2. ISYBAU

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    Sachen gibt´s.

    Zulässig ist (fast) alles was funktioniert. Entscheidend ist dabei der Vertrag und die Planung - also auch die Umstände unter denen solche Konstruktionen entstehen. Die sind uns nicht bekannt.

    Funktionieren kann das, wenn das Gefälle passt. Aber die Steckverbindung zum Schachtgelenkstück scheint zu stark abgewinkelt zu sein. Diese Rohrverbindung dürfte undicht sein.
     
  3. Flo007

    Flo007

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    Hi,
    Danke für die Rückmeldung. Mit der Steckverbindung zum Schachtgelenkstück ist vermultlich das Bauteil gemeint welches in dem Formstück vor dem Rohr in Richtung Abwasseranschluss (Waagerecht im Bild) steckt, richtig?
    Ich hielt dies eigentlich für einen Winkel (10° oder so), aber irgendwie beschleicht mich der Eindruck das dies ein grades Stück Rohr ist welches schräg in dem Formteil steckt.

    Aufschrift ist leider nach unten gerichtet. Von den Fotos kann das vermutlich keiner identifizieren oder?
    Hab mich nicht getraut die Steckverbindung zu lösen da ich es bestimmt nur sehr schwer wieder zusammen bekomme.


    Heute war noch jemand da der sich das angeschaut hat und der meinte auch das es das ich da kurz oder lang Probleme mit Verstopfungen haben werde.
    Kann ich hier Nachbesserung verlangen? Geplant waren 2 mal 45° und nicht 2x45°+ca10°. Außerdem sollte der Bogen wohl kaum so eng ausgeführt werden.

    Achja das ganze ist KGRohr2000 in DN100/110 und hab nochmal nen Foto bei mehr Licht gemacht.
    [​IMG]


    MfG
    Flo
     
  4. Flo007

    Flo007

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    Die Konstruktion habe ich als Mangel beim AN angezeigt.
    Wurde dann korrigiert ohne das eine Rückmeldung auf meine Mängelanzeige kam. Soweit so gut.

    Nun fordert er den Einbehalt ein. Diese Forderung ist auch legitim.
    Jedoch droht er jetzt damit das er die Mehraufwände welche er im Rahmen der Mängelbeseitigung hatte mir in Rechnung zu stellen mit folgenden Begründungen:

    1. Obiger geschilderter Fall:
    Dies sei angeblich ein Änderungswunsch gewesen.
    Obwohl die Planungsunterlagen definitiv die Lösung beinhalten welche jetzt im Rahmen der Mängelbeseitigung ausgeführt wurden.

    2. Zweiter bisher nicht geschilderter Fall:
    Er gibt mir schriftlich das er diesen Mangel abstellt. Ich sichere ihm im Gegenzug zu nach Beseitigung der Mängel den Einbehalt zu bezahlen.
    Jetzt sagt er auf einmal das dies auf mangelnde Planung zurückzuführen sei und ich daher die Kosten zu tragen hätte.
    Wenn ich ihn zur Mängelbeseitigung auffordere:
    - er mir im ersten Fall gar keine Rückmeldung zukommen läßt
    - im zweiten Fall schriftlich gibt das er diesen Mangel beseitigt

    Kann er mir dann im Nachhinein die Kosten aufbrummen? Meiner Meinung nach nicht, bzw. wenn er das wärend der Arbeiten feststellt hätte er mich fragen müssen, oder sehe ich das falsch?:confused:

    Gruß Flo
     
  5. #5 Manfred Abt, 12.11.2009
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    der AN ist auf dem Holzweg
     
  6. #6 Achim Kaiser, 12.11.2009
    Achim Kaiser

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    Ich seh bei der Ausführung allerdings auch kein *Problem* oder gar was was man als *Mangel* reklamieren könnte.

    Die Leitungen liegen in nem Winkel von 100 bis 105 Grad zueinander (warum auch immer .... ) .... der erforderliche Bogen wurde mit 2x45 Grad und nem 15 Grad Bogen aufgelöst .... alles nach Norm und in Ordnung - so what ?

    Die Lösung gewinnt zwar keinen Schönheitswettbewerb aber um mehr dazu zu sagen fehlt es an Informationen.
    Ergo bleibt die Frage wer hats geplant, vor allem WAS war geplant, wie war es an dieser Stelle vorgesehen.

    Was draus gemacht wurde sieht man ja.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. Flo007

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    Hi Achim,
    Wenn es das alles wäre hätte ich ja kein Problem gehabt.
    Vielleicht sieht man es auf den Bildern nicht richtig.
    Es kommen zwei Rohre parallel von genau senkrecht oben (auf dem Bild). Das bedeutet das der rechte Rohrverlauf ist:
    45° nach links
    45° nach rechts
    45° nach rechts
    15° nach rechts
    45° nach rechts​

    Wenn man es wie geplant verlegt hätte wäre nicht der Schwenk des Rechten rohres zuerst nach links und wieder zurück. Es wurden also 2*45° zusätzlich eingebaut.:mauer
    Und selbst wenn: Ne Mängelanzeige wird ausgegeben, der AN machts und sagt ohne Rückfrage hinterher. War ne Änderung und will mir die Rechnung legen. Wohl kaum.

    MfG Flo
     
  8. Julius

    Julius

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    Richtig.
    Daher so begründete Ablehnung schreiben.
     
  9. Uwe!

    Uwe!

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    hätte man nicht einfach das linke oberer Rohr per 2x45 in das waagerechte leiten können und das rechte obere rohr dann auf ein y-Stück im waagerechten teil unten legen können? Das wäre doch auch nicht mehr Aufwand gewesen und wäre "sauber".
    Oder war da einer zu faul das 2m Stück unten zu kürzen und hat stattdessen lieber einen Bogen gelegt?
     
  10. Julius

    Julius

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    So scheint mir das passiert zu sein...

    Aber das ist müßig, denn es wurde ja bereits korrigiert.
    Es geht nun um den angeblichen kundenwunschbedingten "Mehraufwand"...
     
  11. lulu66

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    Hat er den "Kundenwunsch" schriftlich?
     
  12. #12 Achim Kaiser, 12.11.2009
    Achim Kaiser

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    Sorry,
    ich weiss *nur* was hier dargestellt wird.
    Alles andere ..... *schulterzuck*.

    *Mangel* ists immer noch nicht unbedingt deswegen auch wenn mans hätte besser machen können.

    Deswegen die Frage nach der Planung ... wie hätte das aussehen sollen ...
    Wie es geworden ist ... sieht man ja (teilweise).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. Flo007

    Flo007

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    @Achim
    Geplant war es so (laut Archiplänen) wie es nach der Korrektur aussieht und wenn ich Uwe richtig verstanden habe so wie er vorgeschlagen hat. Ich mach mal am WE nen Foto.

    @lulu66
    Schriftlich hat er die Mängelanzeige bezüglich dieser Konstruktion.

    Und noch ist die Rechnung nicht da. Er hat bisher nur angekündigt, worauf hin ich ihm gleich gesagt habe das ich das nicht zahlen werde, da das im Rahmen der Mängelanzeige geschehen ist. Vielleicht auch nur um mich einzuschüchtern damit ich endlich "seinen" Einbehalt überweise.

    Vom Aufwand her ist der zweite Mangel allerdings viel aufwendiger gewesen zu beseitigen.

    MfG Flo
     
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