Architekt übernimmt, welche Kosten kommen auf mich zu

Diskutiere Architekt übernimmt, welche Kosten kommen auf mich zu im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo bei mir übernimmt jetzt ein Architekt die ganze Sache. Bisher hab ich auf eigene Faust gebaut (Rohbau steht, Dach ist ab morgen drauf). Wie...

  1. #1 blacksektor, 13.10.2009
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    Hallo bei mir übernimmt jetzt ein Architekt die ganze Sache. Bisher hab ich auf eigene Faust gebaut (Rohbau steht, Dach ist ab morgen drauf).

    Wie sieht´s jetzt mit der Bezahlung des Architekten aus.

    Die vorhanden Pläne müssen etwas umgezeichnet werden (Haus steht 1 Meter mehr im Baufeld drin, und liegt genau 6 cm höher als geplant).

    Da ich im Freistellungsverfahren gebaut hab, müssen die kompletten Unterlagen nochmals zum Bauamt rein.

    So was sind hier dann die anrechenbaren Kosten?

    Statik (5000)
    Rohbau mit Entwässerung (70000)
    Dachstuhl mit Eindeckung (20000)
    Fertiggarage (10000)
    ------------------------------------------
    Heizung und Sanitär 35000
    Elektrik (12000)
    Innen- und Außenputz (15000)
    Bodenbeläge und Fließen (10000)
    Estrich (3000)
    Schlosserarbeiten (3000)
    Terassen- und Außenanlagen (8000)
    Fenster, Türen, Rollo´s (15000)

    Alle Angaben mit MwST

    Die Sachen nach dem Strich sind noch vom Architekt auszuschreiben und zu überwachen. Die Planung muss nochmals zum Bauamt rein, drum muss er neu gezeichnet werden.

    Ist es dann so daß LP 1 - 4 alles gerechnet wird und für die restlichen Gewerke nur die Preise nach dem Strich.

    Wer kann mir mal grob sagen was da auf mich zukommt.
     
  2. #2 ManfredH, 13.10.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nein.
    Die anrechenbaren Kosten umfassen - vereinfacht ausgedrückt - grundsätzlich die kompletten Herstellungkosten des Gebäudes, incl. dem Wert von eventuellen Eigenleistungen.

    Daraus ergibt sich dann nach der Honorartabelle der HOAI ein Gesamthonorar, das wiederum zu den in der HOAI festgelegten %-Anteilen auf die einzelnen Leistungsphasen aufgeteilt wird. Wenn einzelne Leistungsphasen nicht oder nicht vollständig erbracht werden (müssen), dann kann der Honoraranteil für diese Leistungen entfallen oder - bei Teilleistung - in einem zu vereinbarenden Umfang reduziert werden. Hier könnte man sich dann evtl. am Verhältnis der Kosten der auszuschreibenden Gewerke zu den Gesamtkosten orientieren.
     
  3. #3 Cincinnatus, 14.10.2009
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    oder man sucht sich jemanden der es billiger macht und nicht auf die HOAI achtet
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 14.10.2009
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    Toller Rat. Wahrscheinlich sucht ihr Chef auch grade jemanden, der nicht auf den Tarifvertrag achtet. :D
     
  5. #5 blacksektor, 14.10.2009
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    Ich dachte immer, die HOAI ist Preisrecht und daher verpflichtend anzuwenden :respekt

    Also das würde für mich heißen

    LP 1 - 4 nach den Gesamtkosten laut Tabelle rechnen.
    LP 5 - 8 dann mit ner Individualvereinbarung.

    Was käme dann so ungefähr raus.
     
  6. #6 blacksektor, 14.10.2009
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    Ich korrigiere

    Ich gehe mal von 200000 Euro Bruttobausumme aus.

    Honorarzone wäre dann für ein 4 eckiges Einfamilienhaus denke ich die III

    Der Planentwurf muss abgezeichnet werden.

    Anrechenbare Kosten grundsätzlich die 200000 Euro § 4 (1) HOAI
    Neuer Eingabeplan
    Hier dürfte dann § 8 (2) HOAI greifen i. V. mit § 9 (1) Nr. 2 greifen.
    Daß hieße für LP 1 - 4 dann wohl LP 2, 3, und 4 wäre fällig.

    Vorplanung 1875,44
    Entwurfsplanung 2947,12
    Genehmigungsplanung 1607,52

    LP 5,6, 7, 8 wäre dann für folgende Gewerke noch anzusetzen
    Elektriker 10000
    Fenster, Türen Rolle 15000
    Innen- und Außenputz 15000
    Fließen 10000
    Innenausbau 9000
    Außenanlagen 10000
    Wenn ich da 70000 rechne für das hier dann noch weiter gemacht werden muss wäre dann die 70 TSD anzurechen da das der Anteil ist der gemacht worden ist. § 8 (2) HOAI

    Ausführungsplanung 2547,95
    Vorbereitung der Vergabe 1019,18
    mitwirkung 407,67
    Überwachung 3159,46

    Und dann noch die UST drauf.

    Ist das jetzt richtig so?

    Da müsste man noch über die Arbeitsersparnis in LP 2 -4 reden, da ja nur abgezeichnet werden muss § 8 (2) HOAI.
     
  7. #7 fmw6502, 14.10.2009
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    Einen Karren aus Dreck zu ziehen ist normalerweise aufwendiger als zu verhindern, daß er da rein kommt
    --> m.E. sollte/kann der Architekt einen Zuschlag gegenüber Std-EFH-Bauverlauf verlangen

    Gruß
    Frank Martin
     
  8. Lukas

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    Darf ich mal fragen, was der Architekt sagt, außer daß er übernimmt?
    Wenn der so denkt wie Du...

    Gruß Lukas
     
  9. #9 blacksektor, 14.10.2009
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    Der Archi hat sich den B-Plan angeschaut, die Begründung, sich gewundert, daß ich eh fast alles hab, Statik, Brandschutz, Schallschutz, Wärmbedarf stimmt nicht ganz ok, ansonsten kein Problem damit. Ich hab meine Abstandsflächen eingehalten, die Höhen auch, da gibt´s nix was man aus dem Dreck ziehen muss.

    Ich kann nur nicht selbst zeichnen, und die Leute auf dem Bauamt sind eh schon von mir generft.

    Drum will ich da nicht mehr selbst vorsprechen.

    Der Archi hat also keinen Grund zur Klage. Die Verantwortung für das was steht hat er eh nicht. Bis auf Kleinigkeiten wie die fehlende Teilstatik für die Treppe, die jedoch gerade gerechnet wird ist nix.

    Ich hab heut nicht mit dem Archi selbst gesprochen sondern mit einem Mitarbeiter. Eventuell Lp 1-4 voll und sonstiges auf Stundenbasis und auf Zuruf von mir. 1 -2 mal die Woche oder nur wenn nötig. Als beratender Berater ohne irgendeine Verpflichtung oder einen Regreßanspruch.

    Der Archi meinte eh, ne Ausschreibung für die kleinen Summen rechnet sich eh nicht, da eh fast schon alles vergeben ist.
     
  10. mls

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    s. #2

    stundenbasis .. warum? zuruf? whow ;)
     
  11. #11 Shai Hulud, 15.10.2009
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    Außer dem Preis würde ich unbedingt klären, für welche Bereiche der bereits existierenden Planung oder auch der noch zu erbringenden Leistungen der Architekt die Haftung übernehmen möchte.
     
  12. #12 blacksektor, 15.10.2009
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    Es dürfte doch klar sein, daß der Archi nicht für was die Haftung übernehmen kann was er nicht geplant, ausgeschrieben oder überwacht hat. Das verlang ich doch auch nicht.

    Für mein Objekt bin ich als Bauherr haftbar, das nehm ich auf meine Kappe.

    Wenn ich meinen Entwurfsverfasser für Fehler haftbar machen würde, was würde denn passieren. Er würde Pleite gehen. Ganz einfach.

    Beispiel: Ich hab meinen Bauunternehmer erwischt wie er die Treppe die nicht statisch berechnet wurde betoniert hat. Es war eigentlich eine Fertigtreppe eingeplant. Das Eisen wurde fotografiert, nun rechnet der Statiker die Treppe nach. Welcher Architekt ist 3 -4 mal am Tag auf der Baustelle wie ich als Bauherr?

    Ich will da niemand nachträglich in die Haftung ziehen. Fairheit gilt wohl auf beiden Seiten.
     
  13. #13 Thomas B, 15.10.2009
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    Das ist natürlich erstmal sehr löblich......aber....

    Was kommt -leider- immer wieder vor: Ein Schaden ist entstanden (hier mal egal wer schuld hat) und da sich Niemand findet diesen zu begleichen wird ein Anwalt konsultiert. Reflexhafte Frage dieses selbigen "...ist ein Architekt mit an Bord???".

    Das mit dem "Pleite" gehen mag stimmen (bei großen Schäden...nicht bei ein paar hundert Euronen), der Architekt jedoch kommt nicht auis der Haftung, denn der hat eine Versicherung. Und wenn alle anderen schon die Flügel gestreckt haben, ist der Architekt (zw. dessen Versicherung) immernoch dabei. Und dann kommt die gesamtschuldnerische Haftung ins Spiel.

    Daher wird ein Anwalt (in der Regel) raten sich die Kohle vom A. zu holen, da da nicht die Gefahr besteht, daß er im laufe einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung die Grätsche macht. Ob der A. nun wirklich schuld hat ist dabei erstmal zweitrangig. Der A. hat dann ja auch die Gelegenheit (bzw. das Recht) sich das Geld vom tatsächlichen Verursacher wiederzuholen...wenn es den dann noch gibt.

    Das Ganze hat auch durchaus einen Sinn: Der Gesetzgeber will sicherstellen, daß der BH auf jeden Fall zu seinem Recht kommt, auch wenn der Verursacher zwischendurch pleite sein sollte. Ungut ist nur, daß zumeist der Architekt (bzw. dessen Versicherung) hierbei herangezogen werden.

    Insofern ist es nicht unbedingt einfach (und rechtlich glücklich) einen begonnenen Bau weiterzuführen.

    Grüße

    Thomas
     
  14. #14 Manfred Abt, 15.10.2009
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    zu Thomas B: sicherlich richtig, aber kann man denn dies nicht mit wenigen Worten über eine vertragliche Haftungsfreistellung regeln.

    Und zu den v.H.-Werten: wie mls: siehe #2
     
  15. #15 Thomas B, 15.10.2009
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    Gute Frage Manfred,

    meines Wissens kann man sich grundsätzlich nicht von der Haftung befreien lassen. Zumindest nichtz mit einem Dreizeiler. Der AN muß dann wohl lang und breit aufgeklärt werden....mir hat einmal ein Anwalt gesagt, daß man "eigentlich" (als Architekt) eine ständige rechtliche Begleitung bräuchte, da die allermeisten Dinge, die man macht, rechtlich problematisch wären. Das geht schon los bei einer Mängelrüge (Fax, E-Mail, Brief, Einschreiben, berittener Bote,...?) usw. So lange nichts passiert, ist es ja egal.

    Bein einer teilweise fremd erstellten Baumaßnahme würde ich ungern in die haftung kommen für sachen, die andere verzapft haben.

    Grüße

    Thomas
     
  16. #16 blacksektor, 16.10.2009
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    Naja, ist schon klar, finden kann man am Bau immer was, wenn man nur sucht. Das mit dem mängelfreien Gewerk ist am Bau wohl eh eine Mär. Der Archi hat mir jetzt eine neue Eingabeplanung für 3.500 Euro angeboten. zzgl. Märchensteuer. Und ohne das ich da irgendwie verhandelt hätte. Er hat mit meiner Stadtverwaltung gesprochen, die sagen theoretisch ist das zwar löblich was ich da fabrizieren will (neu rein ins Verfahren), nötig ist es jedoch nach deren Sicht weniger. Also Geduldet würde ich. Ich lass die Unterlagen trotz der Kosten nochmals machen. Das Aufmaß muß jedoch ein Vermessungsingenieur erledigen, da man ja jetzt vom Bestandsbau ausgehen muss (laut Stadt). So hab ich halt meine Unterlagen in Ordnung. Die letzliche Haftung braucht der Archi nicht zu übernehmen, da die anderen Leistungsphasen so ziemlich sinnfrei wären, da eh schon alles vergeben ist und er so auch auf der rechtlich sicheren Seite ist (Haftung).

    Da stehen ganz andere Bauten in der Gegend rum, die wirklich massiv gegen das Baurecht verstoßen, bzw. bei denen keinerlei Tektur gemacht wurde vermute ich mal. Aber das geht mich nix an, denn der größte ---- im Land ist der Denunziant, und das wissen die auf den Ämtern genau.
     
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