wfa Gebrauchtimmobilie Zimmergröße etc?

Diskutiere wfa Gebrauchtimmobilie Zimmergröße etc? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir wollen für eine Gebrauchtimmobilie wfa Mittel beantragen - Antrag liegt vor...nun gibt es ein paar Komplikationen....und ohne...

  1. #1 chrisicat, 13.10.2009
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    Hallo,

    wir wollen für eine Gebrauchtimmobilie wfa Mittel beantragen - Antrag liegt vor...nun gibt es ein paar Komplikationen....und ohne ZUstimmung wfa ist eine Finanzierung nicht möglich und ggf. ist die Immobilie dann für uns weg, weil alles so lange dauert

    1)..inwieweit spielt bei einer Gebrauchtimmobilie Deckenhöhe + Zimmergröße eine Rolle...angeblich ist das Souterraingeschoss mit einer Deckenhöhe von 2,28 cm lt. Bauzeichnung zu gering...doch der Vor-Verkäufer hatte dieses Geschoss als Einliegerwohnung vermietet + steuerlich geltend gemacht...Wir sind zu 5 P....heißt das, dass die Immobilie dann nicht gefördert wird?


    3)Wer kennt sich mit dem Zinszuschussdarlehen aus..?

    Danke für Antworten
     
  2. #2 Scarbear, 13.10.2009
    Scarbear

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    Hallo,

    bei uns war es so, dass die Kinderzimmer von den Quadratmetern zu klein für die WFA gewesen wären.

    In welchem Planungs- Verhandlungsstadium seid ihr denn?

    Wir haben schließlich NEU gebaut (oder sind in den letzten Zügen), da wir WFA als Finanzierungsmittel wollten, gebrauchte Immobilien aber durch die Wohnraumverhinderungsanstalt IMHO kaum zu finanzieren sind.

    Wenn ich bedenke wieviel Lauferei die WFA mich bei meinem Neubauprojekt gekostet hat! Aber ich will nicht meckern, letztendlich lohnt sich die Mühe ja.

    Gruß Olaf
     
  3. #3 Baufuchs, 13.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    hier:

    stimmt so nicht.

    Gebrauchtimmobilien werden durch die WfA sehr wohl gefördert.
    Die Förderbeträge unterscheiden sich gar nicht mal so erheblich von denen für Neubauvorhaben.

    Im übrigen ist die WfA keine Wohnraumverhinderungsanstalt, sie verhindert allerdings, dass nicht Förderberechtigte Fördermittel erhalten bzw. für eine angemessene Familienunterbringung ungeeignete Objekte gefördert werden.

    @Chrisicat
    zu 1)
    Ob die Wunschimmobilie den Anforderungen der WfA entspricht klärt man schon vor Antragstellung. Dann gibt es kein böses Erwachen. Der Abschluss eines Notarvertrages ist (anders als früher) bereits nach Antragstellung -also vor Bewilligung- möglich.
    Insofern hat die WfA dem Umstand Rechnung getragen, dass Immobilienverkäufer nicht das Bewilligungsverfahren abwarten wollen und deshalb "Freifinanzierern den Vorzug gegegben haben.

    Grundsätzlich müssen die Räumlichkeiten der zu erwerbenden Immobilie die Anforderungen der Bauordnung NRW erfüllen.

    Für Kinderzimmer gilt zusätzlich eine Mindestgrösse von 10 m² (wenn darin 1 Kind untergebracht wird) und mind. 14m² (wenn es für 2 Kinder -gleichgeschlechtlich) vorgesehen ist.

    Ob der Vorbesitzer bestimmte Räumlichkeiten vermietet hat und auch steuerlich geltend gemacht hat, spielt dabei keine Rolle.

    Aufenthaltsräume im Souterrain dürfen gem. Bauordnung NRW aber durchaus geringere lichte Höhe als die i.d.R. geforderten 2,40m aufweisen. (siehe Auszug unten). Es kommt also u.a. darauf an, ob für diese Räume eine Baugenehmigung erteilt wurde.

    zu 3)
    Ich kenne mich aus. Eine Förderung Ihres Wunschobjektes scheint durchaus möglich.

    Auszug aus Bauordnung NRW:
     
  4. #4 Scarbear, 13.10.2009
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    @baufuchs

    war so auch nicht gemeint!

    Fördermittel gibt es und davon auch nicht wenig. Allerdings ist es nicht ganz einfach diese zu erhalten. Nichts anders war mit Wohnraumverhinderungsanstalt gemeint!

    Man muß sich einfach auf viel Lauferei und Fragerei einstellen.

    Unsere Kinderzimmer hätten knapp an die 10 Quadratmeter gekratzt und ein großes hätte nicht genügt (Söhnlein und Töchterchen), dazu war ein Kellerraum als Zimmer genutzt, aber wäre so von der WFA nicht aktzeptiert worden. Dazu die Forderung nach einem bedarfsorientierten Energiepaß (der von mir hätte bezahlt werden müssen, obwohl noch gar nichts verbindlich gewesen wäre), Kosten rund 800 Euro. Dann die Originalaussage: Fenster die älter als 20 Jahre sind...raus!!! Brenner oder Kessel älter als 20 Jahre.....raus!

    Für neuere Gebäude, wo ALLE durch die WFA geforderten Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen, wäre das ja noch machbar. Für Altbauten fast nicht zu stemmen.

    Nur ein Hinweis, dass man sich das mit der WFA nicht so einfach vorstellen sollte.

    Gruß Olaf
     
  5. #5 chrisicat, 14.10.2009
    chrisicat

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    ..erst einmal danke für all die hilfreichen Antworten:winken

    Frage ...wieso Energiepass....muss man den beim ALtbau haben?
     
  6. #6 Scarbear, 14.10.2009
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    wenn man ohne WFA baut oder kaufen will, keine Ahnung...

    wenn man mit WFA kaufen/bauen will, ja!

    Gruß Olaf
     
  7. #7 Baufuchs, 15.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Energiepass

    ist bei WfA Fördermittel Altbau i.d.R. nicht notwendig.

    Es gibt allerdings einen erhöhten Fördermittelsatz, wenn entweder für den Altbau der Bauantrag nach dem 31.12.1994 eingereicht wurde, oder wenn nachgewiesen wird, dass der Altbau die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt.

    Guckst Du hier unter: "wie hoch sind die Darlehen".

    Scarbears Sachbearbeiter ist da wohl ein bisschen mit den Förderprogrammen durcheinander gekommen. Es gibt noch ein Förderprogramm "Verbesserung der Energieeffizienz", da muss ein Energiepass vorgelegt werden. Aber dieses Förderprogramm gilt nicht für Erwerber/Käufer, sondern für Eigentümer, die bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchführen wollen.

    Für dieses Programm kommen in Frage:
    Also nix für Familien, die gebrauchtes Eigentum erst noch erwerben wollen.
     
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