Wie vorgehen bei Planungsmängeln

Diskutiere Wie vorgehen bei Planungsmängeln im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Experten, bin ein wenig unschlüssig, wie ich mich verhalten sollte. Wir bauen mit einem freien Architekten (LP 1-8). Dieser hat für...

  1. #1 Andreas1705, 14.10.2009
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    Hallo Experten,

    bin ein wenig unschlüssig, wie ich mich verhalten sollte.

    Wir bauen mit einem freien Architekten (LP 1-8). Dieser hat für uns die Grobplanung einer KWL vorgenommen (Vorrohrung und Standort der Anlage sind aus dem Werkplan ersichtlich). In der Ausschreibung und im Auftrags-LV steht drin, daß die Anlage einen "temperaturgeführten Bypass" haben muss. Es steht dagegen kein spezieller Gerätetypus im Vertrag ("Richtqualtiät: Buderus bla bla).

    Nun hat sich herausgestellt, daß das vom Sani eingebaute Gerät keinen Bypass hat - also erstmal ein klarer Mangel. Nun sagt aber der Sani, er habe den Gerätetypus mit dem Archi (bzw. dessen Büroangestellten) abgesprochen. Der Einbau eines anderen Gerätes mit Bypass ist auf Grund der Einbausituation nicht möglich (liegendes Gerät unter beengten Platzverhältnissen im Dach). Man müsste das Gerät in einen anderem Raum positionieren und die gesamte Verrohrung entsprechen verlegen. Der Archi hat auch zugegeben, daß er das Thema mit dem Bypass bei der Planung 'aus den Augen verloren' hat.

    Lösungsansatz des Archis ist derzeit, der Einbau einer elektronischen Steuerung die das Gerät temperaturgeführt bei hohen Außentemperaturen wenigstens abschaltet (als Alternative zum Bypass). Nachteil ist natürlich, daß (1) keine Lüftung vorhanden ist und (2) die Lüftung in der Nacht weiterhin über den Wärmetauscher läuft (also die kühle Außenluft durch die warme Innenluft vorgewärmt wird - was man ja im Sommer nicht will).

    Ich habe bisher ein gutes Verhältnis zu unserem Archi. Alle kleinen Problemchen wurden zu unserer Zufriedenheit gelöst und ich hatte auch das Gefühl, daß der Archi auf unserer Seite steht. Im vorliegenden Fall besteht aber ein Interessenkonflikt, da unser Archi selbst einen Fehler gemacht hat. Ich habe den Eindruck, daß er nicht so knallhart auf Mangelbeseitigung pocht, wie er das z.B. bei unserem Rohbauer gemacht hat.

    Wie sollte ich mit Verhalten? Mit dem Archi einen Kompromiss suchen? eigenen Gutachter einschalten?

    Bin für Tipps dankbar.

    -Andreas
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.10.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Auch auf die Gefahr hin, mal wieder als Beschützer aller Architekten dazustehen würde ich den Fehler in " " setzen wollen.
    Schließlich hat der Architekt ja richtig geplant und ausgeschrieben.

    Wenn der ausführende Betrieb dann meint, auf Grund der örtlichen Situation liesse sich die Planung nicht umsetzen, dann kann er nicht einfach was anderes bauen.
    Auch nicht nach (vom Architekten ja wohl nicht bestätigten) Rücksprache mit dem Architekten. Denn der wird idR nicht handlungsbevollmächtigt sein.

    Vertragspartner des KWL-Bauers sind Sie. Und daher muss er Abweichungen vom Vertrag mit Ihnen besprechen. Natürlich ist es nett, wenn er den Architekten vorher fragt. Mehr aber nicht.

    Mitschuld des Architekten höchstens in so weit, als er den Mangel nicht gleich bemerkt hat.
    Denn bis jetzt ist der Planungsmangel ja noch nicht bestätigt. Vielleicht gibt es ja ein Gerät, das die Bypass-Lösung auch unter den gegebenen Platzverhältnissen kann. Oder eine Zwei-Geräte-Lösung.

    Sollte sich da nichts lösen lassen, wäre der Architekt sicher mit im Boot.

    Wie das jetzt techn. zu lösen ist - k.Ahnung

    Ich würde den Architeten erstmal bitten, alle Hebel in Bewegung zu setzen auf der Such nach einem anderen Gerät, dass die Anforderung erfüllt.

    Und gleichzeitig dem KWL-Bauer eine Mangelrüge mit der Aufforderung zur Vertragserfüllung schicken. Und auch den bitten, seinen Hintern zur Lösungssuche zu bewegen!
     
  3. #3 Manfred Abt, 14.10.2009
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    Mal unabhängig von irgendwelchen Honorarfragen bin ich schon über das Wort "Grobplanung" gestolpert. Grobplanung bedeutet, dass noch eine genauere Planung notwendig ist, hier wahrscheinlich durch den TGA-Ausrüster. Lag denn dann irgendwann mal eine genauere Planung vor? Wurde sie geprüft? Von wem? Mit Prüfauftrag? Prüfergebnis dokumentiert? Für mich hier ganz viele Fragen.

    Den Standort hat der Archiktekt definiert, Standort ist wohl mit Bypass nicht möglich. Kann es Bestandteil einer "Grobplanung" sein, dass herauszufinden bei diversen möglichen Abmessungen verschiedener Hersteller. Nach meiner Einschätzung vermutlich eher nicht. Insofern schätze ich jetzt erst mal so ein, dass dies eher kein "Planungsfehler" ist.

    "Überwachungsfehler" vielleicht, aber auch da kommen mir unabhängig von der Auftragslage des Architekten meine Zweifel.

    Der von Ralf beschriebene Weg ist bestimmt der Richtige: Unternehmer (und gleichzeitig Fachplaner?) anmahnen, Architekten zur Lösungsfindung animieren. Obwohl selbst diese Arbeit nach meiner ersten Einschätzung angesichts seiner Aufgabe "Grobplanung" eigentlich nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.
     
  4. #4 Andreas1705, 14.10.2009
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    Hallo Experten,

    erstmal vielen Dank für die Einschätzung der Experten. Also, wenn der Fehler nicht beim Archi liegt beruhigt mich das insofern als kein Interessenkonflikt vorliegt und er weiterhin ohne eigenem wirtschaftlichen Interesse im Sinne des BH agieren kann (und wohl auch wird).

    Zur Lösung selbst hat sich bereits herausgestellt, daß es derzeit kein Gerät auf dem Markt gibt, welches die geforderten Eigenschaften hat und an dem derzeitigen Standort unter dem Dach eingebaut werden kann. Daher auch der Kompromissvorschlag des Archis, das Problem über eine alternative Steuerung in den Griff zu bekommen.

    Was wäre euer Rat aus Architekten- und Bauherrensicht. Sollte ich auf eine vollständige Mangelbeseitung bestehen oder ist das unter den gegebenen Umständen nicht verhältnismäßig?

    -Andreas
     
  5. #5 Bughandle, 14.10.2009
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    Ich nehme mal an, dass ist derselbe Archi, der Euch erzählt hat, dass KWL *UND* Kamin gar kein Problem darstellt, oder?
    Da sollten alle Alarmglocken angehen, das hier meinte ich:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=35094&page=3
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 14.10.2009
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    Wie wollen Sie auf Mängelbeseitigung bestehen, wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann, weil es kein entsprechendes Gerät gibt???
    "Beule" ins Dach machen? Oder doch den Gerätestandort verlegen?
     
  7. #7 Andreas1705, 14.10.2009
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    Die Frage ist letztendlich, ob die Verlegung des Standortes noch verhältnismäßig ist. Der Aufwand wäre natürlich enorm, da das Haus ansonsten fertiggestellt ist.

    - Andreas
     
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