Wie viel Preisminderung für Mängel am Bau

Diskutiere Wie viel Preisminderung für Mängel am Bau im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Forum, bei uns ist am Bau so einiges schief gelaufen und einiges davon soll nun in der Abschlussrechnung gemindert werden. Wir haben die...

  1. cricri

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    Liebes Forum,
    bei uns ist am Bau so einiges schief gelaufen und einiges davon soll nun in der Abschlussrechnung gemindert werden. Wir haben die Baufirma schon aufgefordert, die Mängel zu beseitigen, aber es die Mängelbeseitigung läuft nur schleppend voran und wir möchten, wenn es geht, die Schlussrechnung relativ bald bekommen, damit wir wissen können wo wir finanziell stehen und den Restbetrag von Kredit abrufen zu können (Abruffrist wurde schon zweimal verlängert). Wir wissenr leider nicht so genau, mit wie viel wir die Mängel ansetzen sollen (200€, 500€, usw). Vielleicht hätte Jemand zu dem einen oder anderen Punkt eine Vorstellung?
    Punkt 1: Steckdose in einem Bad wegen Heizkörper gleich über Eck nicht benutzbar
    Punkt 2: Elektriker bohrte einige Löcher in die Wände (sind mit Fermacellplatten beplankt, tapeziert und gestrichen, also wenig Chance auf Ausbessern), die keine Funktion haben (2 direkt im Wohnzimmer und 1 in unserer Galerie)
    Punkte 3: Die zweite Telefondose wurde anscheinend von Elektriker irgendwo in der Wand zwar verlegt, aber nicht wiedergefunden
    Punkt 4: Architekt plante Pelletsheizung mit Ansaugsystem (über Kopf), in der Bauleistungsbeschreibung war aber eine Förderschnecke - Ergebnis: um den Heizungskeller zu betreten, um die Asche zu leeren (passiert im Winter alle 2/3 Wochen) muss man jedes Mal über ein 40-60cm hohes Rohr steigen
    Punkt 5: Treppengeländer schließt nicht überall gleich bündig ab sondern ist leicht verdreht.

    Wir wären Ihnen für Eure Vorschläge und Tipps sehr dankbar!
    Mit freundlichen Grüßen
    Eine Baufamilie
     
  2. #2 HolzhausWolli, 16.10.2009
    HolzhausWolli

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    Baustatus: Längst fertig
    Wie kommt es, dass Du Dich schon damit abgefunden hast, dass keine Nachbesserungen möglich sind.

    Teilt Dein Archi diese haltung oder ist es sogar seine?
     
  3. #3 saarplaner, 16.10.2009
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2009
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Ich lese hier was von:
    Wie ist dein Vertragsverhältnis? Ich vermute mal Bauträger oder GU, oder?

    Falls ja, Sachverstand einkaufen und "Mängel" bewerten lassen.

    Grüße aus dem Saarland!
     
  4. R.B.

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    Ich weiß die Rückfrage nervt, aber "wer hat das geplant, wer hat beaufsichtigt"?

    Warum wurden/werden die Mängel nicht beseitigt?
    Wann wurden die Mängel angezeigt? So eine Steckdose beispielsweise, lässt sich doch einfach versetzen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Eben!

    Auch die Löcher kann man wieder praktisch unsichtbar machen, zum Wiederfinden der Telefondose gibt es gute technische Hilfsmittel.

    Die "Trimm-Dich"-Förderschnecke würde ich KEINESFALLS so akzeptieren (hohe Unfallgefahr, solche Krämpfe senken auch den Wiederverkaufwert der Hütte)!

    Geländer kann man richten oder ersetzen.
     
  6. #6 Cincinnatus, 16.10.2009
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    eigentlich das übliche Spielchen, der Bauherr will zum Schluß so viel wie möglich von der Endrechnung einbehalten, aber dieser Schuß kann gewaltig nach hinten losgehen wenn man sich nicht gütig einigt anstatt dann später vor Gericht geht
    dann kommen Kosten in zigfacher Höhe dazu
    ruf den Bauleiter an und mach einen Termin mit den Handwerkern vor Ort
     
  7. #7 weissnix, 22.10.2009
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    Lerne zu klagen, ohne zu leiden
    cincinnatus,
    Du machst es Dir etwas zu einfach.
    Wenn Mängel vorhanden sind, müssen sie beseitigt werden.
    Ob das nun über Geld oder über die tatsächliche Bauleistung geschieht, ist doch egal.
    Und jedem BH zu unterstellen, er will ja nur Geld einsparen / verdienen ist ja auch nicht ganz in Ordnung.
     
  8. #8 Pascal82, 23.10.2009
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    Hallo,

    lass den Bauträger antanzen, zeig ihm die von dir erstellte liste mit den mängeln, vordere Ihn auf diese abzustellen,
    gaschieht nichts-wird die schlussrechnung nicht bezahlt- so einfach ist das!

    es ist traurig aber wahr -geld regiert die welt.

    bei einem guten kumpel der ein kataloghaus gebaut hat und immer alles schön schnell bezahlt hat sind die mängel nie abgestellt worden- um jahrelang zu klagen wars ihm aber dann zu blöd und er hats geschluckt:mauer

    ein anderer bakannter (freigeplant mit BT) hat sich immer zeit gelassen mit den zahlungen,
    und die abschlussrechnung von 14T€:yikes nicht bezahlt bis alle mängel abgestellt sind (so viele waren das garnicht, hier fehlte etwas putz unterm türstock, da fehlten sockelfliesen neben dem türstock, haustüre nicht eingeputzt- krumme steckdosen und lichtschalten ) lauter so kleinigkeiten...... nun nach über 1,5 jahren wollte der BT seine kohle, ich war zufällig bei dem bekannten in der garage gestanden.
    der BT stieg aus seinem auto , mein bekannter fragte ihn lächelnd ob er zum ausbessern kommt, der BT meinte nö aber die schlußrechnung solle doch nun endlich beglichen werden, der bekannte meinte höflich er solle sich schleichen sonnst fängt er sich eine und bevor das nicht gemacht ist giebts keinen cent.
    oder ob er auf seine kosten ne fachfirma beauftragen solle....

    der BT ist ohne komentar abgedüst.......

    mal sehn wies ausgeht, ich trau mir wetten der bekommt seine 14 scheine nichtmehr und mein bekannter macht die kleinen mängel an 3 tagen urlaub weg:-))
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 23.10.2009
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    Tja - und so sehr das eine ein Beispiel für einen BU ist, den niemand braucht, so sehr ist das andere ein Beispiel für einen Auftraggeber den keiner braucht.

    Der Ausdruck, den ich für beide verwenden würde, findet sich am nördlichen Ende jeder gen Süden schauenden Kuh.
     
  10. #10 Pirellitx31, 23.10.2009
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    Na, ganz so einfach ist das auch nicht. Ob eine Schlusrechnung wegen unwesentlichen Mängeln gekürzt werden kann, ist schon streitig. Die Gerichte haben bei Verträgen, die bis 31.12.08 abgeschlossen wurden, bisher das 3-fache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten als Einbehalt akzeptiert. Für Verträge ab 1.1.09 soll nur noch das Doppelte gelten.

    Dein Bekannter, der 14tsd wg. Kleinkram einbehält, kann damit also ganz gehörig auf die Schnauze fallen. Manchen Bauherren ist`s zu gönnen
     
  11. #11 BauKran, 23.10.2009
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    Ich kann beide Seiten verstehen.

    Zum Einen soll jeder Handwerker für ordentliche Arbeit entsprechendes Geld erhalten. Auch entsprechend der Vereinbarungen.

    Auf der anderen Seite scheint hier der BU die Arbeit, die er angefangen hat, nicht ordnungsgemäß zu Ende gebracht zu haben und das innerhalb von 1,5 Jahren, wie der Schreiber sagt.

    So kann ich auch den Bauherren verstehen, der bis zur Mängelfreiheit des Hauses darauf bedacht ist, gegenüber dem BU ein möglichst großes Druckmittel zu haben.

    Warum hat der BU nicht einfach die Mangel beseitigt?
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Das war auch mein erster Gedanke. Bei 14T€ und angeblich nur kleineren Mängeln wäre die Mängelbeseitigung der schnellste Weg. Dann würden sich so Fragen wie "Verhältnismäßigkeit des Einbehalts" erst garnicht stellen.

    Aber wie so oft........vielleicht gibt es da noch etwas was WIR nicht wissen. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 wasweissich, 23.10.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    bestimmt .........
     
  14. #14 wasweissich, 25.10.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und wie es aussieht auch nicht erfahren werden , weil ........... ???
     
  15. #15 Pascal82, 26.10.2009
    Pascal82

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    Hallo,

    sorry übers wochenende musste ich holz machen und konnte nicht schreiben!
    der BT meinte damals das er erst fertig macht wenn er bezahlt hat (hatte wohl angst er würde sein geld nicht bekommen), mein bekannter sagte aber das er erst bezahlt wenn fertig ist, sonnst steht er am ende da und keiner kommt mehr (wie es wohl schon mehrfach vorgekommen sein muss)....... ich finde das auch nicht in ordnung........

    da kann ich nur sagen das ich froh bin viel selbst gemacht zu haben, und mit den firmen / Handwerkern mit denen ich zu tun hatte waren alle entweder bekannte oder über bekannte, nachbarn oder vom ort. mit allen bin ich per-Du
    auch heute noch!! und trink mit jeden noch ein feierabendbierchen wenn man sich grad trifft..... probleme mit leistung und bezahlung gabs überhaupt nicht!
    aber ich denke das ist ein einzelfall!:konfusius
     
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