Minderung für zu niedrige Türen

Diskutiere Minderung für zu niedrige Türen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, nachdem unser Estrich nun vergossen ist steht fest, dass zwei Türen zu niedrig sind. Die Wand der einen Türe ist in Beton...

  1. ubat

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    Hallo zusammen,

    nachdem unser Estrich nun vergossen ist steht fest, dass zwei Türen zu niedrig sind.
    Die Wand der einen Türe ist in Beton gegossen, die der anderen ist aber in Kalksandstein gemauert, also auch der Sturz dieser Türe.
    Die Rohbaulichte Höhe ist nun 197cm, ein Umbau ist also nicht verhältnismäßig.

    Minus Boden minus Sturz ist man bei 192cm, worüber ich mit 196cm Größe aber natürlich nicht glücklich bin (die restlichen Türen im Haus sind 213cm).

    Was haltet ihr für eine angebrachte Minderung ggü. dem Bauträger? (es sollten 200.5cm Türen werden).

    Grüße

    Edit: steht im Vertrag-Unterforum weil es nur um's Geld geht, die Türen an sich sind ein anderes Thema ;)
     
  2. #2 Shai Hulud, 16.10.2009
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    Ich würde keine Minderung akzeptieren, sondern auf Behebung des Mangels bestehen.

    Warum hast du denn bei deiner Größe nur 2m Türen bestellt?
     
  3. #3 Cincinnatus, 16.10.2009
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    dem stimme ich zu
    du wirst dir immer den Kopf einrennen
     
  4. ubat

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    Ok werden wir machen, danke für den Rat.

    Die Türen sind im Dachgeschoss unter einem Pultdach, das durfte nicht höher sein. Ich hattte bisher nie Probleme mit normalen Türen oder habe diese als unkomfortabel empfunden.
     
  5. #5 Shai Hulud, 17.10.2009
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    Ok. Ich bin 1,90m groß und empfinde unsere 2,10 hohen Türen auch nicht als unkomfortabel.
     
  6. ubat

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    Bauträger geht auf "Statiker hat's gesagt blablabla" ... sicher, der Statiker wird gesagt haben dass das ganze auf einmal nicht mehr DIN-konform sein darf.
    Duschwannen haben Sie spontan auch noch verkleinert, von 90x90cm auf 75x75cm, irgendwo beißt's echt aus. Kopf trifft Wand!
     
  7. Julius

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    Na, dann lohnt sich wenigstens der Rückbau...
     
  8. #8 Thomas B, 21.10.2009
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    Da scheinen ja rechteifrige Entscheidungsträger am Werke zu sein. Komisch nur, daß alle Entscheidungen Euren Interessen zuwider laufen. Ist wahrscheinlich nur Zufall....

    Das mit den Türen geht schon mal gar nicht. Und das mit der Dusche auch nicht! 90/90 ist eine "Standardgröße". Größer wäre natürlich schöner, ist aber o.k. 75/75 wäre meines Eracvhtens für ein Gästebad akzeptabel, wenngleich nicht gerade komfortabel. Wenn aber 90/90 vereinbart wurde, muß auch 90/ 90 eingebaut werden. Ich sehe hier ehrlich keinen "Verhandlungsspielraum".

    Grüße

    Thomas
     
  9. #9 Pascal82, 21.10.2009
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    hallo,

    das seh ich auch so,

    wenn 90x90 vereinbart kommt auch 90x90 rein!
    wenns bei den türen um 1-2cm geht, also statt 200,5cm vielleicht 198cm
    würde ich sagen ok minimal, aber bei dir sinds ja viel mehr....... frage mich was da für arbeiter am werk waren:mauer

    ich hab als laie ein ganzes haus gemauert, bis auf eine tür haben alle in die öffnungen gepasst, lediglich bei dem einen sturz ist irgenwas schief gelaufen(ob da wohl nachmittag ein bierchen zuviel drin war:winken),
    aber 2 mal mit dem e-hobel über die zarge und das türblatt und die fehlenden 6mm waren erreicht und gut.....

    würd mich da nicht einlullen lassen, wenns klar abgesprochen war giebts nix zum rauswinden......
     
  10. ubat

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    Das mit der Dusche muss auf jeden Fall gemacht werden und sollte auch kein Problem darstellen.

    Mit den zu niedrigen Türen wird uns signalisiert dass das so gewollt ist und daher nicht behoben wird/werden kann. Wir sind noch am Verhandeln.
     
  11. #11 Pascal82, 21.10.2009
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    hallo,

    mann könnte auch bei der nächsten rechnung 3-4 tausend weniger
    überweisen und signalisieren das es so gewollt ist und nicht behoben werden kann / wird!
    geld regiert die welt und wer zahlt schaft an!
     
  12. ubat

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    Womit wir wieder bei der Startfrage sind - was ist als vernünftige Minderung anzusetzen um den BT zur Behebung zu "ermutigen"?

    Darf meine Größe in die Höhe der Minderung einfließen?
     
  13. #13 Thomas B, 21.10.2009
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    Gewollt von wem?????

    Es wäre zumindest ein etwas ungewöhlicher "Sonderwunsch". Aber man lernt ja nie aus.

    Sollten technische Dinge dafür sprechen, wären die zum einen offenzulegen und zum anderen hätte es in jedem falle eine Rücksprache mit den Erwerbern geben müssen. Evtl. hättte man dann auch eine andere Lösung finden können oder sich zumindest das O.K. der Erwerber eingeholt.

    Mal eben so zu sagen, daß dies so gewollt sei....naja....

    Grüße

    Thomas
     
  14. ubat

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    Wie weiter oben geschrieben, der Statiker hätte dies für nötig befunden.

    In der Tat hätte man dann Rücksprache mit uns halten müssen.
     
  15. #15 Shai Hulud, 21.10.2009
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    Hier hat die gelieferte Ware eindeutig nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Die Fehlplanungen sind das Problem vom BT, da würde ich mich überhaupt nicht auf Diskussionen einlassen.
     
  16. BJ67

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    Gewöhnlich das dreifache der Mängelbeseitigungskosten, oder sehe ich das falsch ?!
     
  17. Julius

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    Ach so!
    Dir geht es gar nicht um Minderung (das wäre dauerhafte Preisreduzierung zum Ausgleich der mangelhaften Leistung), sondern um einen Einbehalt als Druckmittel zur Motivation der Mängelbeseitingung.
    Das ist doch etwas völlig anderes.

    AFAIK neu: Das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten.
     
  18. #18 Gast943916, 22.10.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    abhängig vom Datum der Auftragserteilung...
     
  19. ubat

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    Jein - die ursprüngliche Frage zielte eigentlich darauf ab zu erfahren ob das ein so schwerwiegender Mangel ist, dass er trotz hoher Kosten behoben werden muss, oder ob wir mit einer (vermutlich nicht allzu hohen) Minderung leben müssen.
    Gestern habe ich mit dem hinteren Nachbarn in seiner DHH ausgemessen, es ist hier tatsächlich die gleiche Höhe, und 197cm waren sogar noch zu großzügig gemessen, es sind 196.5cm, sowohl bei ihm als auch bei uns.

    Wir haben leider keine Ahnung was als Ausgangspunkt für die Minderung anzusetzen ist, und 2 * ?? ergibt keinen sinnvollen Betrag ;)

    Hier ein Bild der Angelegenheit:
    http://baddibuidling.de/100_2390_800.jpg

    Die Wand ist wie man sieht nicht tragend; in dem sichtbaren Betonteil ist wohl ein Stahlträger eingelassen.
    Verputzt ist schon länger, Trockenbau ist inzwischen natürlich auch schon drin. Fliesen auf der Rückseite der einen Wand wurden gestern auch noch angebracht.

    Arbeiten also:
    - Wand zurückbauen und neu aufbauen
    - Trockenbau neu
    - Putz neu
    - Fliesen neu

    Ich schätze zwischen 2.000-4.000 Euro als Kosten für die Mängelbeseitigung, haltet ihr 7.000 Euro als doppelten Betrag anzusetzen für gerechtfertigt?
     
  20. Baumal

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    ist der raum rechts der treppenaufgang?

    und hast du dort mittig treppe bei fertigfußboden +
    verkleidung sparren überhaupt eine kopfhöhe von 2,0m?
     
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