Baunebenkosten vor Hausbau

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  1. Targa

    Targa Gast

    Hallo zusammen,

    wie schon hier im Thread erwähnt werde ich demnächst ein Grundstück kaufen, um in 2 max. 3 Jahre ein Haus zu bauen.

    Welche Nebenkosten kommen vor dem Hausbau auf mich zu?

    - Notar, Grunderwerbssteuer für Grundstück ist klar.
    - Anschlußkosten für Wasser, Abwasser usw.
    - Baustrom, Bauwasser
    - Gebühren Baugenehmigung
    - Honorar Architekt

    Sind das alles NK die ich vor dem Hausbau alles zahlen muß?
    Und was kommt an NK noch auf mich zu?

    Danke!
     
  2. #2 Thomas B, 19.10.2009
    Thomas B

    Thomas B

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    Guten Morgen....

    Bauwasser und Baustrom ist (beim Bauen mit Architekt) normalerweise in den Baukosten enthalten. Den Baustromkasten stellt der Rohbauer (bzw. dessen Eli), die Kosten für die Fremdgewerke (Zimmerer, Dachdecker,...) rechnet der dann zwar mit Ihnen ab, Sie können diese Kosten jedoch entweder über eine Pauschaler (%) oder eben eine genaue Abrechnung von den Gewerken zurückfordern. Bei GUs hört man immer wieder, daß diese Kosten separat (also: extra) zu vergüten wären.

    Gebühren der Baugenehmigung fallen an, wenn der bauantrag genehmigt ist.

    Architektenkosten fallen je nach Leistungsstand an (also z.B. Baugenehmigung => 27 % des Gesamthonorars).

    Weitere Kosten:
    - Grundstückseinmessung (wenn es neu geteilt oder abgeteilt wurde).
    - Vermesser (Lageplan für Bauantrag...braucht's in Bayern nicht bzw. macht der A. mit -bei kleineren Projekten)
    - evtl. Erschließungskosten, wenn diese im Grundstückspreis noch nicht mit drin sind.
    -Bauleistungsversicherung (wird üblicherweise anteilig auf die Handwerker umgelegt, ist aber eben vorab abzuschließen und zu löhnen).
    ...mehr fällt mir spontan nicht ein...wird aber sicher noch was geben...

    Grüße

    Thomas
     
  3. #3 MoRüBe, 19.10.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Thooooooooooooooooomas...

    ...

    :mauer:mauer:mauer

    Zitat:

    Bauwasser und Baustrom ist (beim Bauen mit Architekt) normalerweise in den Baukosten enthalten

    und:

    Bei GUs hört man immer wieder, daß diese Kosten separat (also: extra) zu vergüten wären

    Zitat Ende.

    Ich könnte jetzt folgendes sagen: beim Bauen mit Architekten werden diese Kosten gerne versteckt, als sogenannte sowieso-Kosten oder Kosten für Baustelleneinrichtung. Beim bauen mit GU werden diese Kosten separat ausgewiesen (und zwar ohne Zuschläge für Architekt und Gewinnzuschlag Rohbauer)

    Fakt ist: diese Kosten fallen so oder so an und müssen bezahlt werden

    :D:konfusius
     
  4. #4 Baufuchs, 19.10.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da wären

    noch:



    - Notarkosten Grundschuldbestellung
    - Gerichtskosten Grundschuldbestellung u. Eigentumsumschreibung
    - falls es ein Haus wird, in dem Teile vermietet werden Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht (wenn EFH ist dieses Risiko meist in privater Haftpflicht enthalten)
    - ggf. Baureifmachung des Grundstücks (Bewuchs etc.)
    - Grundbesitzabgaben an die Gemeinde ab Eigentumsübertragung
     
  5. matom

    matom

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    Kosten für Versicherung

    Normal verlangt die Bank nen Nachweis über diverse Versicherungen ab Rohbauerstellung.

    - Kosten für Vermesser ( kommt 3 x soweit ich das in Erinnerung habe)
    - Kosten für eventuelles Bodengutachten

    nach dem Bau Begrünung des Grundstücks Stellplätze?
     
  6. #6 Thomas B, 19.10.2009
    Thomas B

    Thomas B

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    Nöööööö Rübe!

    Der Unternehmer hat alle Kosten, die zur Erstellung seines gewerkes notwednig sind selber zutragen; diese kommen nicht mehr auf den Bauherrn zu. Klar: Letztendlich zahlt er diese schon irgendwie mit, da sie ja in den EP mit eingepreist sind. Aber: ich habe schon mehrere Baubeschreibungen von GUs gelesen, da mußte der BH sich um Bauwasser- und strom kümmern und auch selber zahlen.

    Und: Ja, die Kosten für das Einrichten von Bauwasser und -strom sind üblicherweise in der Baustelleinrichtung mit drin, allerdings (bei mir) einzeln aufgeführt und nachvollziehbar.

    Insofern sind sie also im Endpreis beim Rohbauer mit enthalten und müssen nicht noch extra oben drauf.

    ...und nun schrei' doch bitte nicht so..:winken

    Grüße

    Thomas
     
  7. #7 Thomas B, 19.10.2009
    Thomas B

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    ...au ja...Bodengutachten. Hatte ich glatt vergessen...:bounce:

    Thomas
     
  8. Targa

    Targa Gast

    Danke für die Antworten!

    Zusammenfassung der NK bei Grundstück:

    - Grundstückseinmessung ( nur bei einer Neuteilung erforderlich)
    - Grundstücksvermessung
    - Erschließungskosten für Abwasser, Wasser, Strom, Gas
    - Bauleistungsversicherung
    - Notarkosten
    - Gerichtskosten; Grundschuldbestellung und Eigentumsbeschreibung
    - Anschluß Telefon
    - Baustrom (Trinkwasserbehörde)
    - Bauwasser (Baustromkasten)
    - Baugenehmigung
    - Architektenhonorare
    - Bodengutachten (schon vorhanden)
    - Rechtsberatung, Vertrag von Rechtsanwalt prüfen lassen

    Habe ich etwas vergessen?

    Mich würde noch interessieren wie hoch die Beträge bei den Punkten:
    Grundstückseinmessung, Grundstücksvermessung, Gerichtskosten, Anschluß Telefon,
    Baustrom, Bauwasser und Baugenehmigung sind.
    Grundstückskauf von 117000 Euro.
     
  9. eileen

    eileen

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    aber das wenigste davon fällt beim Grundstückskauf an :-)
    Vieles sogar erst im Verlauf der Bauzeit.
    Erschließungskosten sind übrigens nicht alles, das bezieht sich ja auf die Grundstückserschließung (und ist beim vollerschlossenen Grundstück hoffentlich im Preis mit drin). Und dann gäbe es da noch die Hausanschlusskosten (die werden im Laufe des Baus fällig, normalerweise). Was das jeweils kostet, ist regional sehr unterschiedlich, so wie die anderen Posten auch.
    Außerdem gibt´s sicher noch Kleinkram wie irgendwelche Zettel von der Gemeinde (Auskünfte über dies und jenes), wir haben mit 2% für Notar, Grundbucheinträge und Papierkram gerechnet und sind damit gut hingekommen.
     
  10. mls

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    wenn schon klein-3-stellige posten dastehen, fehlen aber teils erheblichere:
    twp
    ht-plg.
    enev-nw

    evtl. grünanlagen, brandschutz, bebauungsplanänderung ;)
     
  11. #11 Thomas B, 19.10.2009
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    ...wer braucht denn die....???? :winken

    Thomas

    PS: war nur Spaß......
     
  12. #12 driver55, 19.10.2009
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    Kosten!

    Da gibt es keine festen Beträge, höchstens Richtwerte...

    Baugenehmigung: sind x Promille von der Bausumme...
    Bauwasser: Standrohrmiete x Euro je Tag + verbrauchte Wassermenge... (oder man holt's vom Nachbar, sofern vorhanden):biggthumpup:
    Telefon: bei uns, Leitungslänge 7 m, 353 EUR

    Zudem fehlen noch: Anschluss Wasser und Strom, sprich Hausanschlusskosten: bei uns, Leitungslänge 7m, rund 7 t€ für Wasser/Strom. (Können bei Dir aber auch 10 t€ oder 15 t€ sein...)

    Die wenigsten von Dir aufgezählten Positonen fallen aber beim Grundstückskauf an. Wurde aber schon verdeutlicht.

    Stuttgart ist gross, wo genau? Stadt oder Umland?
     
  13. lulu66

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    Der Entwässerungsbeitrag bei der Erschliessung (wenn er erhoben wird und nicht in den Kaufkosten enthalten ist) auch recht erklecklich sein.
     
  14. matom

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    Hallo,

    Kosten für Baugenehmigung (in NRW)
    Rohbausumme / 1000 x 6 = Kosten

    Dazu ein paar aktuelle Zahlen von uns unser Grundstückpreis bei ~ 93.000 (+Teilung / Anschlüsse etc.)

    Vermesser: 792 Euro

    Versicherung Haftpflicht (für 1 Jahr) / Feuerrohbau (bis 12 Monate) / Feuer-/Wasser-/Sturm-/Hagelversicherung (ab Fertigstellung) = 504 Euro

    Grundsteuer: jeweils 1.565 Euro ( 3.130 Euro )

    Notar für diverese Eintragungen: 1.600 Euro

    was mir noch an Kosten eingefallen sind, zwar nicht erheblich aber da^^:
    - Antrag auf Entwässerungsmitteilung
    - Antrag auf Benutzungserlaubnis
     
  15. matom

    matom

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    Hallo,

    kann leider nicht mehr editen, bitte ein Mod meinen Beitrag korrigieren und aus Grundsteuer Grunderwerbssteuer machen. :mauer
     
  16. #16 greentux, 19.10.2009
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    aeh nun verstehe ich, warum das keiner im EFH bereich anbietet (siehe anderen Thread). Ich hätt gedacht, das die ersten beiden Punkte zumindest vierstellig wären...
     
  17. #17 greentux, 19.10.2009
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    Schallschutzberechnung gibts auch hier und da noch
     
  18. mls

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    lies halt nochmal. steht ja alles noch da.
    ich weiss ned, wo du 3-stellige honorare rausliest. vielleicht bei deinen
    "fachleuten"?
     
  19. #19 greentux, 20.10.2009
    Zuletzt bearbeitet: 20.10.2009
    greentux

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    ich habe jetzt angenommen, das die posten da oben nun "erheblichere 3-stellige posten" sind, was ich nicht nachvollziehen konnte. Ggf. bezieht sich dein "erheblichere" aber gar nicht auf "3-stellig" sondern auf "kosten". ist halt nicht unbedingt klar herauszulesen.
     
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