Muss ich mir Sorgen machen?

Diskutiere Muss ich mir Sorgen machen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, Ich bin gerade auf Suche nach einem guten Architekten für meinen anstehenden EFH Bau. Ein potentieller Architekt schimpft...

  1. #1 Gizmo1212, 20.10.2009
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    Hallo zusammen,

    Ich bin gerade auf Suche nach einem guten Architekten für meinen anstehenden EFH Bau.

    Ein potentieller Architekt schimpft sich Ingenieurbüro xy GmbH. Als Geschäftsführer ist aber die Frau vom Archi eingetragen.

    Sollte mir das Sorgen machen oder kann sowas auch unbedenkliche Gründe haben?

    Vielen Dank und Grüße,
    Gizmo
     
  2. Yilmaz

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    Ja, der Architekt ist bestimmt 10 mal pleite nun ist die frau dran!
    Wollten sie das hören??
     
  3. sepp

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    wenn die chemie stimmt.....
    allerdings würde ich mir einen haftplichtnachweis zeigen lassen.
     
  4. Yilmaz

    Yilmaz

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    @sepp zeigst du deine Kunden auch deine Haftpflichtnachweis?
    Freiwillig wäre perfekt aber wenn der kunde es verlangt....
    Spätestens dann ist die chemie im eimer :)
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Dann lässt sich das doch einfach recherchieren. Kapitalgesellschaften sind publikationspflichtig.

    Aber wie wär´s wenn man einfach mal nach Referenzen fragt?

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 20.10.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist (sorry) Quatsch!

    Ich sage meinen Kunden, dass ich eine Haftpflicht habe(n MUSS qua Kammerordnung) und wenn die einen Nachweis sehen wollen, bekommen die den gerne!! Ohne chemische Spätschäden!

    Das mit der Frau kann auf eine frühere Insolvenz hindeuten, kann aber auch ganz andere Gründe haben.
    Viel merkwürdener ist mir die Tatsache, dass sich Architekt unter Ingenieurbüro firmiert.
    Viele Nicht-Architekten nutzen verbotener Weise diese geschützte Berufsbezeichnung, weil sie sich daon Vorteile versprechen und ausgerechnet ein Architekt (so er denn einer ist) sollte darauf verzichten.
    :bef1006: :bef1006: Sehr merkwürden das!!
    Auf jeden Fall die Haftpflichtversicherungsbestätigung vorlegen lassen!

    Und Achtung - die Präimien sind zum 01.01.10 fällig. Zahlt er dann nicht, ist er für alle Schäden, die aus Tätigkeiten nach dem 01.01 (+ Zahlfristen usw,) entstehen, wieder nicht mehr versichert.
     
  7. #7 Gizmo1212, 20.10.2009
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    Oha, das klingt ja nicht gerade erbauend. Ich hatte bisher immer ein ganz gutes Gefühl. Also die Chemie stimmte bei den 2 Terminen.

    Nebenbau baut der Architekt, oder das Ingenieurbüro, momentan 2 DHH und ein EFH. Diese sind über einen Markler verkauft worden. Aber Referenzen will ich mir auf jeden Fall noch einholen und auch noch einen zweiten Architekten ansprechen.
     
  8. sepp

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    dann isser wohl als gewerblicher architekt tätig und spielt GU oder BT
    was willst du von ihm?
    ein schlüsselfertiges haus zum festpreis, oder architektenleistungen?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 20.10.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann ist das also ein stinknormaler GÜ oder BT, der (vielleicht) Architekt von Beruf ist.

    So etwas ist selten eine gute Konstellation für einen Bauherren, der einen freien und damit in seinem Sinne agierenden Architekten erwartet.
    Denn der Architekt wird viel mit seinen BT/GÜ-Handwerkern zusammen machen (nicht schlimm, wenn der Preis i.O. ist).
    Schlimm wirds im Mängelfall, weil es dann Abhängigkeiten des Architekten von den Handwerkern geben könnte
    So oder ähnlich könnte die Antwort eines BU auf einen Mängelhinweis lauten.
    Und dann ist der Architekt nicht mehr IHR Sachwalter, sondern im Zweifel der Walter in eigener Sache.
     
  10. Yilmaz

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    Das mit dem chemie im eimer ist meine meinung Ralf und ich bleib dabei auch wenn quatsch ist ;)
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 20.10.2009
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    Warum sollte da was in den Eimer gehen?
    Wenn sich jemand für unfehlbar hält, sollte er sich in Rom bewerben. Da wird hin und wieder ein Posten frei, auf dem man unfehlbar sein darf.

    Auf allen anderen Posten kann ein Fehler passieren. Und dann ist die Haftpflicht für beide Seiten ein Schutz! Warum also sollte ich böse sein, wenn jemand eines meiner Argumente (bei mir gibts für Fehler ne Haftpflicht, beim GÜ nicht) abgesichert haben möchte.

    Oder bist Du auf die Bank sauer, wenn die von Dir einen Einkommensnachweis haben will, falls Du da nach einem Kredit fragst?
     
  12. sepp

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    yilmaz..
    ich bin zurzeit als projektsteuerer unterwegs.
    du glaubst nicht was wir alles vor vertragsabschluss von den büros verlangen.
    die haftpflicht ist das wenigste :D
     
  13. Yilmaz

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    @sepp ´das ist etwas anderes und verständlich
     
  14. Julius

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    Ohne Worte...

    :eek:
     
  15. derF

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    Solche Leute gibts tatsächlich Ralf. Vor allem bei Landwirten hört man das öfter (gibt aber auch andere :o): "Für was brauchen Sie denn ne Bilanz? Ich hab soundsoviel Hektar!"

    @Fragensteller: unter www.ebundesanzeiger.de werden die Bilanzen von Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Kannst ja mal reinschauen.
     
  16. #16 Gizmo1212, 20.10.2009
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    Kurz zum Hintergrund:

    Ich wollte ursprünglich eine DHH kaufen. Dieses lief über einen Markler. Dann haben wir plötlich ein gutes Grundstück gefunden und sind dazu übergegangen, ein EFH zu bauen.

    Das DHH hatte das Ingenieurbüro geplant und liefert es zu einem Festpreis. Da uns grundsätzlich die Entwürfe gefielen, dachten wir daran evtl. auch unser EFH mit ihm zu bauen. Jetzt beschäftige ich mich natürlich viel intensiver mit der Materie und dabei kommen mir auch solche Fragen.

    Zum Thema Wirt.-Ing..: Leider in der IT Branche und daher nichts mit Bau zu tun :D
     
  17. #17 Gizmo1212, 20.10.2009
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    Zum Thema GÜ / BT. Er sagte, dass wir zusammen die Gewerke anschreiben und entscheiden, welcher Handwerer die Leistungen erbringen soll. Ich würde die Aufträge unterschreiben und hätte bei den Handwerkern 5J Gewährleistung. Also nicht bei ihm direkt.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2009
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    Ja, das ist schon klar.
    Es bewahrt ihn aber nicht vor Interessenkonflikten, wenn "seine" Handwerker den Auftrag haben.

    Für mich ist das eine sehr unglückliche Konstellation.
     
  19. #19 Gizmo1212, 21.10.2009
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    Ok habe ich verstanden.

    Um was für eine Konstellation würde es sich denn dann wirklich hier handeln?

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann werden GU/GÜ von mir beauftragt und auch direkt bezahlt. Ich habe keine Transparenz in den Rechnungen der einzelnen Gewerke.

    Das ist ja ein Vorteil, wenn ich mit einem Architekten baue.

    Habe ich dann hier nicht den Vorteil, dass ich einen Ansprechpartner habe, aber mein Risiko auf mehrere Gewerke aufgeteilt ist? Ok das mit der Qualität und der Abhängigkeit von "seinen" Handwerkern ist ein Nachteil.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2009
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    Wenn es gut läuft, haben Sie keine Nachteile.

    Wenn es dumm läuft, haben Sie die Nachteile des Architektenmodells, aber viele Vorteile nicht!

    Ein Architekt/BauIng soll Ihr Sachwalter sein, also Ihre Interessen wahrnehmen.
    Das kann er eigentlich nur, wenn es nicht an anderer Stelle Verflechtungen zwischen ihm und den Handwerkern gibt.
     
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