Hat jemand Erfahrung mit den WFA-Verträgen aus dem Bewilligungszeitraum 1970 bis 2001

Diskutiere Hat jemand Erfahrung mit den WFA-Verträgen aus dem Bewilligungszeitraum 1970 bis 2001 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben im Jahr 2002 neu gebaut und sind im November 2002 ins Haus eingezogen. Alle Darlehensverträge mit der WfA und unsere Hausbank haben wir...

  1. #1 Wildrose, 23.10.2009
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    Wir haben im Jahr 2002 neu gebaut und sind im November 2002 ins Haus eingezogen. Alle Darlehensverträge mit der WfA und unsere Hausbank haben wir im Jahr 2001 unterzeichnet:

    BHW - 125000 Euro - 1% Tilgung und 4,95% Zinsen - Vertragsende am 31.12.2011
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    WfA-Bank - 68.000 Euro - 1% Tilgung und 0,5% Bearbeitungsgebühr -
    Vertragsende ungewiss??? - Die erste Rate von der WfA-Bank wurde damals am 30.06.2003 vom Konto abgebucht.

    Auf der Internetseite der WFA-Bank ist zu lesen, dass „.. Die Darlehen sind zunächst unverzinslich. Nach einer Sperrfrist von 10 Jahren kann die Unverzinslichkeit ausschließlich durch das zuständige Landesministerium widerrufen werden“.

    Und da wir uns um eine Anschlussfinanzierung jetzt kümmern wollen, möchten wir wissen - was nach 10 Jahren passiert.

    1. Werden wir auf jedem Fall von der WfA zwecks Zinsenanpassung angeschrieben oder nicht? Wir hoffen natürlich, dass die WFA-Bank nach 10 Jahren die Unverzinslichkeit nicht widerruft.
    2. Falls, wenn ja - mit welchem Zinssatz wir dann rechnen müssen, da sich unser Einkommen deutlich verbessert hat?

    Hat jemand von euch bereits Erfahrungen diesbezüglich gemacht?

    Über weitere Erfahrungen wäre ich euch sehr dankbar!!!

    mfG Wildrose
     
  2. #2 Wildrose, 29.10.2009
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    Hat den keine Erfahrung mit WFA-Bewilligungen bis 2001?:o

    liebe Grüße Wildrose
     
  3. #3 Frau Unger, 09.11.2009
    Frau Unger

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    Falls die Frage noch unbeantwortet ist:

    Nach 10 Jahren prüft die WfA erneut die Einkommensverhältnisse. I.d.R. wird der Zinssatz auf 6% angehoben. Die WfA Mittel lohnen sich bei den meisten Darlehensnehmern nur in den ersten 10 Jahren, danach wird meist über eine andere Bank weiterfinanziert.

    Falls noch Fragen offen sind, gerne melden.

    Frau Unger
     
  4. tom69

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    Hallo

    wir hatten WFA Mittel 1997 beantragt und auch erhalten.
    Nach ca. 4 Jahren haben wir ein angebot bekommen in dem uns bei sofortiger Bezahlung die hälfte der Schuld erlassen würde.
    Das Angebot haben wir natürlich wahrgenommen, somit stellte sich die Frage der Verzinsung nicht mehr.

    Gruß
    Thomas
     
  5. #5 delowoi, 15.11.2009
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    hallo tom69
    eine frage zum wfa mitteln
    hat man sie damals angeschrieben oder haben sie selbst nachgefragt wegen schuld erlassung wie läuft es dann muss man ein antrag auf schulderlassung stellen
    wir haben schon fast 9 jahre ein wfa kredit.
    mfg
     
  6. tom69

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    Hallo

    wir sind damals angschrieben worden. Uns wurde nur mitgeteilt das wir bis zu einem bestimmten Datum die und die Summe zahlen können und damit die Sache dann bezahlt wäre. Wir haben uns dann um eine Finanzierung bemüht und die Mittel abgelöst.

    Angefragt haben wir das nicht, wussten garnicht das es diese Angebote gibt.


    Gruß
    Thomas
     
  7. Jobou

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    Hi,

    wenn ich mich recht entsinne ist diese Regelung vor ein paar Jahren aufgehoben worden. :yikes

    Wie es jetzt läuft weiss ich auch noch nicht genau. Da bei uns der Vertrag aber auch 2011 ausläuft wäre ich auch an weiteren Infos interessiert.

    Wenn ich Neues weiss werde ich berichten.

    Gruss
    Jobou
     
  8. #8 Frausemann, 20.07.2010
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    Neues zur WfA???

    :winken

    danke erstmal für alle Infos, die mir schon mal geholfen haben... So, jetzt habe ich trotzdem ein Problem... Bei uns steht gerade die Verhandelei über die Anschlussfinanzierung an. Im Dezember laufen die 10-Jahres-Verträge aus, wir können und wollen jetzt gerne die Finanzierungsverträge erneuern, weil die Zinsen ja so nett günstig sind. Ein Teil der damaligen Summe ist natürlich abbezahlt. Damit wir an unserem Haus die ein oder andere Reparatur machen können, wollten wir eigentlich mehr Geld beantragen, als die noch zu zahlende Restsumme von ca. 150.000. Die Grundschuld, die damals eingetragen worden ist, würde sich nicht erhöhen... Nun meint die Dame von der Bank, das ginge nicht, weil die WfA damit nicht einverstanden sein dürfte.???? :bef1021: Hä? Muss oder sollte ich die WfA jetzt auch mit einfinanzieren? Oder soll ich die fragen? Ich würde ungern schlafende Hunde wecken.
    Hilfe!?
     
  9. Clou

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    Vermutlich hat die Bank gegenüber der Förderbank eine Einmalvalutierungserklärung abgegeben. Genau die verhindert, dass das Darlehen aufgestockt wird.

    Mehr dazu:
    https://www.partner.ing-diba.de/cgi-bin/lexikon.cgi?aktion=zeige&id=1032&suchwort=
     
  10. #10 Frausemann, 20.07.2010
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    Danke, Clou

    für deine schnelle Antwort :respekt !
    Das kläre ich nun ab, ob es eine Einmalvalutierungserklärung (was für ein Wort!!!) gab. Allerdings will ich gar keine Darlehensaufstockung sondern im Rahmen der damals vereinbarten Grundschuld bleiben. Macht das (k)einen Unterschied?
    Ach ja: und danke schön auch für den Link, da gehe ich auch gleich gucken!
     
  11. Clou

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    Genau das könnte eine solche Erklärung verhindern :(
     
  12. #12 Wildrose, 04.04.2011
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    Hallo alle zusammen, fast nach 1,5 Jahren melde ich mich zurück :winken.
    Wir haben einige Zeit noch abgewartet und kümmern uns erst jetzt um die Anschlussfinanzierung zum 31.12.2011.
    Für die Anschlussfinanzierung 1. Rang haben wir für 10 Jahre 3,95% für 125.000 euro ein Angebot mit Sondertilgungsmöglichkeiten bekommen.
    Der Vertrag mit WFA dauert 10 Jahre läuft noch bis zum 31.12.2012. Die WFA Darlehen hätten wir eigentlich auch zum 31.12.2011 mit unseren Ersparnissen komplett ablösen können.

    Sollen wir noch bis zum 31.12.2012 warten oder zum 31.12.2011 ablösen? Wie sieht es aus mit der vorzeitiger Rückzahlung der Darlehen mit Teilschulderlass? Hat jemand Erfahrung in der aktuellen Zeit gemacht mit den Verträgen die nach 10 Jahren auslaufen?
     
  13. cc24

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    Die Bestimmungen aus 2002 habe ich gerade nicht auf dem Schirm. Bezüglich des Teilschulderlasses kann ich nur Folgendes schreiben:
    In 2001 oder 2002 wurde alle Darlehensnehmer angeschrieben, dass 50% des Darlehens erlassen wird, wenn das WfA Darlehen in einer Summe zurückgezahlt wird. Das war natürlich ein Angebot und darauf besteht natürlich kein Rechtsanspruch.

    Schönen Gruß
    Stefan Gaese
     
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