Fugen bei Natursteinen

Diskutiere Fugen bei Natursteinen im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei uns im Haus wurde von einem Unternehmen Granit Padang hell verlegt. Bereits nach dem Verlegen waren die Fugen über die Fließen...

  1. Groh

    Groh

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    Hallo,

    bei uns im Haus wurde von einem Unternehmen Granit Padang hell verlegt. Bereits nach dem Verlegen waren die Fugen über die Fließen gelaufen und wurde nach meiner Reklamation mit Feilen, Schleifpapier usw. wieder zurechtgestutzt.

    Danach waren die Fugen in einigen Bereichen sehr dunkel. Dies wurde wieder Schleifpapier behoben.

    Nun nach ca. 6 Monaten sind die Fugen wieder sehr fleckig und lösen sich an vielen Stellen weil sie sehr porös sind.

    Der Unternehmen verweigert die komplette Entfernung der Fugen. Nun die losen Fugen sollen erneuert werden. Bei einigen bereits erneuerten Teilen sind starke Farbabweichungen zu den Originalfugen festzustellen.

    Müssen nicht bei einem generellen Problem bei der Fugenkonsitenz die kompletten Fugen erneuert werden?

    Des weiteren wurden beim Fugen nacharbeiten etliche Fließen zerkrazt, was aber bei der Abnahme aufgrund des Baustaubes und der noch feuchten Fließen nicht sichtbar war . Nun nach unserem Einzug werden die Fließen in diesen verkratzten Bereichen matt. Der Fließenleger zaubert mal wieder ein angebliche Vorschrift aus dem Hut (nur verbal; nicht schriftlich), nach derer solche Kratzer zulässig sind, wenn man Sie aus 1 Meter Höhe und 1 Meter Entfernung nicht sehen würde. Wenn diese bei Betrachtung gegen Licht (bei unserer Glasfasade aber nicht zu vermeiden) dennoch sehen würde, wäre es auch kein Reklamationsgrund.

    Wer kann mir weiterhelfen.

    mfg
    Wolfgang Groh
     
  2. #2 Richard, 20.05.2004
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    Da gibt es nur eins, rechtliche Schritte einleiten.

    1. alles Schriftlich machen
    2. 3x Nachbesserung fordern, wenn das nix gebracht hat
    3. Dann Preisnachlass oder Gesamterneuerung fordern.
    4. Das mit 1m Entfernung etc. gibt es wirklich, bei z.B. einer Abnahme darf man sich nicht auf den Boden legen sondern muß in der Raummitte stehenbleiben.

    Es muß sich natürlich wirklich um einen störenden Mangel handeln.

    Richard
     
  3. #3 bauhexe, 21.05.2004
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    Es gilt zwischen Mängeln und Schönheitsfehlern zu unterscheiden.
    So können Farbabweichungen und feine Kratzer als Schönheitsfehler angesehen werden, aussandende poröse Fugen hingegen würde ich als Mangel bezeichen und entsprechend rügen.
    Bei sichtbaren, häufigen Kratzern wäre ein Preisnachlaß aushandelbar oder auch ein Austausch einzelner Fliesen, für die Fugen würde ich auf Nachbesserung bestehen, da diese im Laufe der Zeit dann sowieso erforderlich wäre.
    ansonsten schließe ich mich Richard an.
    Gruß Hexe
     
  4. Groh

    Groh

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    Vielen Dank für die Info.

    Die Mängel habe ich bereits schriftlich beanstandet.

    Die verkratzten Fliesen sind auch beim normalen Begehen der Fläche sichtbar, da diese immer matter werden.
     
Thema: Fugen bei Natursteinen
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