Dachterasse geplant, Baugenehmigung nötig?

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  1. caoz

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    Seit ca. einem halben Jahr besitzen meine Frau und ich ein kleines Reihenhäuschen. Das Häuschen hat einen Anbau, der durch einen Flur mit dem Haus verbunden ist. Nun haben wir im Sommer auf das Dach des Flures eine Terrasse gesetzt. Eine Tür war schon vorhanden, aber als Belag war nur die Teerpappe vorhanden. Im Nachhinein stellte sich mir die Frage, ob man für eine Dachterrasse eigentlich einen Bauantrag hätte stellen müssen. Und ab wann muss man eigentlich einen Bauantrag stellen?
    Wir möchten evtl. in Zukunft eine zweite Terrasse auf das Dach des Anbaues montieren.
    Ich habe schon nach einer Antwort gesucht,aber leider nichts gefunden.

    Gruß
     
  2. #2 wasweissich, 25.10.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    bei einem reihenhäuschen wird unter das nachbaschaftsrecht bei einer dachterrasse , die zu dicht an der grenze liegt , ein problem sein .
     
  3. Julius

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    Zeige uns mal eine grob bemaßte Skizze des Grundstücks mit den einzelnen Gebäudeteilen.
    Dann sieht man weiter.
     
  4. caoz

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    das ist der Grundriss des Anbaus:

    [​IMG]
     
  5. caoz

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    leider finde ich die Editierfunktion nicht :confused:

    Hier noch ein anderer Blickwinkel. Die Außenmauern sind gleichzeitig auch die Außengrenzen zum Nachbargrundstück. Unser Geländer ist quasi schon über dem Nachbarsgrundstück (im Einvernehmen).

    [​IMG]
    Gruß
     
  6. Baumal

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    wenn du das einvernehmen schriftlich hast, dann is gut.
    wenn nicht, hast du ein großes problem.

    ich würde dem als nachbar nie und nimmer zustimmen....

    nachträglicher dachterrassenbau ist genehmigungspflichtig.
     
  7. caoz

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    Moin,

    aber kannst Du mir sagen, wie man herausfindet ab wann was genehmigungspflichtig ist? Google hilft mir einfach nicht weiter.

    Gruß

    edit: schriftlich haben wir die Einverständniserklärung nicht.
     
  8. Baumal

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  9. Baumal

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    vielleicht auch noch ganz interessant:



    "Eine frei liegende Dachterrasse ist keine genehmigungsfreie "unbedeutende bauliche Anlage" im Sinne der Bauordnung. Werden die gesetzlich vorgesehenen Abstandsflächen nicht eingehalten, darf die Nutzung der Dachterrasse untersagt werden.
    Mit dieser Entscheidung gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Thüringen dem Nachbarn eines Bauherren Recht, der sich gegen die Dachterrasse auf dem an der Grundstücksgrenze neu errichteten Anbau gewandt hatte.
    Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass die Dachterrasse im Gegensatz zu genehmigungsfreien "unbedeutenden baulichen Anlagen" bauordnungs- und planungsrechtliche Auswirkungen hatte. Sie galt vielmehr als "Unruhestifter", da sie völlig neue Einsichtsmöglichkeiten in die umliegenden Hofflächen und rückwärtigen, unbebauten Grundstücksteile eröffnete. Auch war es möglich, von der Terrasse aus kurzer Entfernung in die Fenster des Nachbargebäudes einzusehen. Eine derartige Einsichtsmöglichkeit in Räume, die sich wegen ihrer rückwärtigen Lage als Ruheräume anboten, verletzte die Interessen des Nachbarn in hohem Maße. Weiterhin fügte sich die Dachterrasse auch nicht in die nähere Umgebung ein, da dort eine entsprechende Bebauung nicht üblich war (OVG Thüringen, 1 KO 305/99)."
     
  10. caoz

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    Moin,

    und auch vielen Dank für den Beitrag. Das trifft zum Glück bei uns nicht zu, viele Nachbarn haben hier so eine, oder eine ähnliche Konstruktion.
    Bei 77m2 Grundstücksfläche will man doch alles herausholen :bounce:

    Gruß
     
  11. Baumal

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    auch moin,

    ich will dein glück ja nicht trüben, da du gelesen hast:
    "weiterhin fügt sich die dachterrasse......."
    das ist nur nebenschauplatz!

    fakt ist, du hast einen schwarzbau errichtet welcher wie
    ausgeführt, auch nachträglich, ohne zustimmung nicht genehmigungsfähig wäre.

    wie gesagt, ich als nachbar würde mir das nicht bieten lassen....
     
  12. caoz

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    Moin,

    die Zeichnung wie sie ist, gab es schon vor dem Kauf unseres Hauses. Der Anbau ist von 92 oder so. Dort sind auch schon Geländer eingezeichnet. Von daher scheint eine Dachterasse dort geplant - und hoffentlich auch genehmigt gewesen zu sein. Soweit meine Hoffnung.Nur vorhanden war sie nicht.
    Aber jetzt weiß ich, dass wenn wir wirklich auf das Dach des Anbaues eine weitere Terasse setzen möchten, wir einen Bauantrag stellen müssen.
    Zum Glück sind uns unsere Nachbarn noch wohlgesonnen, hoffen wir das es so bleibt.
    Gruß
     
  13. Baumal

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    ... die wohlgesonnenheit kann bei
    inbetriebnahme der dachterrasse rapide abnehmen. :D
     
  14. #14 Villert, 08.11.2015
    Villert

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    Ist ja ein Klassiker, das Thema
    Jetzt mal ein Fall, wo der Anbau mit Flachdach ein Bad beheimatet.
    Die Grenzen der Nachbarn sind zu allen Seiten >7 Meter entfernt.


    Geländer ums Dach und fertig oder Baugenehmigung nötig?
     
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