Additionsfehler im Angebot

Diskutiere Additionsfehler im Angebot im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Experten! Ich hätte mal eine juristische Frage: Vielleicht kennt sich da jemand von Euch aus. Folgender Fall: Ich habe ein Angebot für...

  1. 77toto

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    Hallo Experten!

    Ich hätte mal eine juristische Frage: Vielleicht kennt sich da jemand von Euch aus. Folgender Fall:

    Ich habe ein Angebot für Fenster von zwei Anbietern erstellen lassen. Anbieter A war deutlich günstiger als Anbieter B. Also habe ich Anbieter A den Auftrag erteilt und Anbieter B abgesagt.

    Jetzt hat mir Anbieter A eine Auftragsbestätigung geschickt, in der ein höherer Gesamtbetrag steht. In seinem Angebot war nämlich ein Additionsfehler. Er hatte die Einzelpreise aufgelistet, jedoch falsch zusammengerechnet. Das ist mir erst jetzt aufgefallen als ich das Angebot und die Auftragsbestätigung verglichen habe.

    Unverständlicherweise hat A es nicht für nötig gefunden, mich kurz anzurufen und das Thema zu klären. Er hat ohne Kommentar die Auftragsbestätigung mit dem deutlich höheren Wert geschickt (der übrigens jetzt sogar über dem Angebotspreis von Anbieter B liegt!).

    Was habe ich jetzt für Möglichkeiten? Laut Angebotsschreiben, war es ein "verbindliches" Angebot auf der Grundlage von VOB Teil B.

    Könnte ich ihn "zwingen" die Fenster zu dem günstigeren Preis einzubauen? Nur mal theoretisch. Machen würde ich das eher nicht. Er soll ja nicht draufzahlen und mit mieser Motivation ne miese Leistung abliefern.

    Viele Grüße
    toto
     
  2. #2 peterhubertus, 30.10.2009
    peterhubertus

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    glaube nicht, dass Du ihn zum niedrigen Preis zwingen kannst, er hat seinen Irrtum ja sofort korrigiert. Aber er kann Dich auch nicht zum höheren Preis zwingen, denn den hattest Du ja nicht bestätigt.
     
  3. #3 Pelztier, 30.10.2009
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    zwingen wirst Du ihn nicht können. Er hat mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit irgendwo in seinen AGB stehen, das solche Fehler und Irrtümer ihn von seiner Verbindlichkeit freistellen ....oder so. Und dieser Rechenfehler ist ja offensichtlich.
     
  4. #4 Bauwahn, 30.10.2009
    Bauwahn

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    Ich will niemandem was unterstellen, aber man könnte sowas auch zur Methode entwickeln. Mit Erfolg, wie man sieht.
     
  5. #5 Gast360547, 30.10.2009
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    Gast360547 Gast

    die sache ist die

    Moin,

    auch wenn es sich hier sehr wahrscheinlich nicht um einen VOB-Vertrag handelt, schaut mal bitte in die VOB. Dort wird sehr genau aufgeführt, was in solchen Fällen gilt.

    Ich fürchte, dass selbst bei einem Pauschalvertrag, bei dem die EP aufgelistet sind, die fehlerhaft ermittelte Gesamtsumme keine Gültigkeit hat.

    Ich finde es nur spannend, wie es bei den heutigen Computerprogrammen immer wieder passieren kann, dass bei richtigen Einheitspreisen und Massen eine fehlerhafte Addition herauskommen kann.

    Aber mein Vorschreiber hat Recht, das könnte Methode haben.

    Grüße

    stefan ibold
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2009
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    Ein Paradebeispiel für -unten rechts-Denken.
    Da kommen zwei Angebote, die werden noch nicht einmal rechnerisch nachgeprüft! Warum auch? Da steht ja ne schicke kleine Zahl und der andere will sich doch nur bereichern.

    Ob das Absicht oder wirklich ein Fehler war, ist völlig unwichtig. Die Angebotsprüfung ist Teil der Vergabe und die rechnerische Prüfung Teil der Angebotsprüfung.
    Der einzige, der hier einen wirklichen Fehler gemacht hat, ist der Bauherr.

    @ Fragesteller:
    Sie können jetzt nur gaaaaaanz lieb bitte, bitte machen, ob der Sie aus dem Vertrag rausläßt!
     
  7. bernix

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    ...geht ganz einfach...dafür gibts die Alternativposition, die zwar aufgeführt wird mit Einzelpreisen...und rechts oben steht dann ganz klein "alternativ"...
    -
    Als BWLer sollte man aber zumindest bei Preisabweichungen mal genau gucken ....
    vor allem dann wenn das Angebot "erheblich" günstiger ist.:biggthumpup:
     
  8. 77toto

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    @Ralf: Schon klar, dass ich den Fehler hätte erkennen können. Aber kann der Anbieter mich im Ernst dazu verdonnern, dass ich den höheren Preis bezahle, weil ich sein falsches Angebot bestätigt habe??? Dann könnte er das ja wirklich zur Methode machen und öfters mal nen Fehler einbauen. Wenn es der Bauherr merkt, dann war es ein "Versehen" und wenn er es nicht merkt, dann kann man schön abkassieren. Geht irgendwie gegen meinen Gerechtigkeitssinn.

    Außerdem: Es muss ja auch nicht unbedingt ein Additionsfehler gewesen sein. Könnte ja sein, dass die Summe eigentlich richtig ist und er aus Versehen bei den Einheitspreisen einen Zahlendreher drin hat.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2009
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    Zu 99 % wird er mMn damit durchkommen. Wie gesagt - Methode hin, Irrtum her - bei einer Prüfung hätte es auffallen müssen.
     
  10. 77toto

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    Vielleicht versucht er es ja auch deshalb, weil er nicht direkt bei mir in der Nähe seinen Sitz hat. Ein ortsansässiger würde so etwas sicher nicht zur "Methode" machen, um nicht seinen Ruf zu riskieren. Zum Glück habe ich für alle anderen Gewerke nur Firmen aus der Nähe verpflichtet.
     
  11. mls

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    was war denn eigentlich vertraglich vereinbart?
    x fenster zum gesamtpreis y .. oder wie?
    dann klärt sich das bestimmt ..
     
  12. #12 dquadrat, 30.10.2009
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    word kann nicht rechnen :motz

    ist mir auch schon passiert. zum glück in überschaubaren summen so daß ich dann in den sauren apfel beiße und das auf meine kappe nehme. mein materialanteil unterscheidet sich aber auch eklatant von denen eines fensterbauers.

    deswegen ne sauteure software zu kaufen seh ich aber nicht ein.
    schon gar nicht wenn man gefühlte eine stunde in der woche im büro verbringt...
     
  13. R.B.

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    Das würde mich auch interessieren.

    Dann stelle ich mir noch die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kommt/kam (der AB kann man doch noch widersprechen). Immerhin wurde der Auftrag basierend auf dem Angebot erteilt und dort war ein Preis x angeboten. Dieser Preis war Grundlage der Auftragserteilung. Wenn nun der AN einen Preis y bestätigt, dann muss ich das nicht akzeptieren (kann ihn aber auch nicht zwingen zum Preis x zu liefern).
    Für mich als jur. Laie kam hier noch kein Vertrag zustande. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist.

    Gruß
    Ralf
     
  14. 77toto

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    Das Angebot sah (vereinfacht) so aus:

    1 Fenster zu EUR 500
    1 Fenster zu EUR 1000
    1 Fenster zu EUR 300
    1 Fenster zu EUR 200
    SUMME = EUR 1500

    Das wären also 500 Euro zuwenig. Dann hat er noch die USt. draufgerechnet und
    die Gesamtsumme angegeben.

    Dabei stand noch, dass er sich für 3 Monate an das Angebot gebunden hält und dass die VOB Teil B Grundlage des Angebots ist.

    Daraufhin habe ich per E-Mail den Auftrag erteilt. Damit ist für mich der Vertrag zustande gekommen.

    Eine Woche später habe ich dann eine Auftragsbestätigung zur Gegenzeichnung bekommen. Der Inhalt war genau wie beim Angebot, nur dass jetzt die korrekte Summe berechnet war. Ohne jeglichen Kommentar. Er hätte ja mal kurz anrufen können.
     
  15. BJ67

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    Dann teile ihm nachweisbar mit, dass du das neue Angebot mit dem Gesamtpreis (Summe neu) nicht annimmst, da er damit deutlich teurer als der Wettbewerber ist.

    Um welche Differenzsumme geht es denn, € 500 ?
     
  16. #16 Shai Hulud, 30.10.2009
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    Word kann sehr wohl rechnen, und zwar innerhalb von Tabellen. Diese Funktion ist aber zugegebenermaßen hakelig, umständlich und eine Tabelle ist schwierig in eine bestehende Formatierung einzubinden.
     
  17. bernix

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    Excel kanns und man kann es in Word Dokumente einkopieren....

    da gibts auch ganz feine Funktionen...es kann dir beispielsweise für die Beschreibung "Wand mit Gipsputz verputzen" den hinterlegten qm-Preis in die Preis/qm-Spalte reinziehen.
    Im Grunde brauchst du nur Begriffe und die Menge einzugeben....
    Lohnt sich, sich etwas mit dem Programm zu beschäftigen...

    gruss
     
  18. HEGEL

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    Grundsätzlich hat der Anbieter nach VOB und BGB zu prüfen, ob sein Angebot der Ausschreibung konform läuft. Sieht der Anbieter Ungereimtheiten hat er die Pflicht, diese bei Angebotsangabe dem Bauherren mitzuteilen! Eine Preiserhöhung bei Angebotsbestätigung ohne Absprache mit dem Bauherrn kann sofort abgelehnt werden.
    Ich vermute in deinem Fall, dass der Bauunternehmer auf "Abzocke" aus ist.
    Du hasst also zwei Möglichkeiten:
    Du gibst dem ominösen Bauunternehmer den Auftrag, kommst wahrscheinlich rein rechtlich irgendwann aus dem Schlamassel, hast aber keine gute Aussicht auf anständige Arbeit.
    Plan B -> und den würde ich dir empfehlen: storniere dein Bauvorhaben kurzfristig, setz dich mit einem Fachmann zusammen und vergib den Auftrag neu!
    Karsten
     
  19. #19 Achim Kaiser, 30.10.2009
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    Verbindlich ist der *Einheitspreis* (solange er nicht ganz offensichtlich daneben liegt --> Beispiel Fenster für 5 Euro ... anstelle 500 Euro) ....

    Mathematische Fehler wie falsche Multiplikationsergebnisse oder falsche Summenbildung sind bei der Angebotsprüfung entsprechend zu korrigieren oder sie korrigieren sich bei der Abrechnung, solange ein Einheitspreisvertrag geschlossen wird.

    Wurde ein Pauschalpreis auf Grund der falschen *Berechnungen* nun vereinbart wirds heikel ... wird mit einem *anderen Preis* (dem korrekt berechneten) bestätigt handelt es sich dann um ein *neues* Angebot, das man wieder entweden annehmen oder ablehnen kann.

    Ansonsten ists ein weites Feld bei dem man sich kloppen kann.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  20. 77toto

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    Vielen Dank für die vielen Hinweise. Habe auch bisschen nachgelesen. Entscheidend ist wohl, ob ein Einheitspreis oder Pauschalpreis vereinbart wurde.

    Was mir rückblickend etwas kommisch vorkommt: Am Tag nach der
    Auftragsvergabe habe ich per E-Mail darum gebeten, dass er mir bestätigt,
    dass der Gesamtpreis (den ich genau angegeben habe) auch dann
    noch gilt, wenn er die Fenster erst im nächsten Jahr einbaut. Wegen
    seiner Angabe im Angebot, dass der Preis nur 3 Monate bindend ist.

    Und jetzt kommts: In der Antwort hatte er meinen Text gelöscht und bestätigt, dass "unsere Preise auch bei einer Montage in 2010" gelten.

    Kommt mir jetzt fast so vor, als wollte er damit von einer Gesamtpreisvereinbarung auf eine Einheitspreisvereinbarung wechseln. Vielleicht bin ich ja langsam paranoid (typische Bauherrenkrankheit:irre)

    Werde mal nächste Woche mit dem Herrn telefonieren.
     
Thema: Additionsfehler im Angebot
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  1. additionsfehler im angebot

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  3. additionsfehler in rechnung

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  4. Endsumme bei Angebot falsch zusammengerechnet
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