Vergütung von Minderleistungen

Diskutiere Vergütung von Minderleistungen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin's schon wieder ;) Unser Hausbau macht uns als typischem deutschen Bauherrn weiter eine Menge Spaß, dieses Mal ist es aber nur...

  1. ubat

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    Hallo, ich bin's schon wieder ;)

    Unser Hausbau macht uns als typischem deutschen Bauherrn weiter eine Menge Spaß, dieses Mal ist es aber nur etwas Kleines.
    Die Situation ist wie folgt:
    Wir bauen mit Bauträger und wollen im Verlauf des Baus einige Aufträge aus dem Vertrag nehmen, um sie regionalen Handwerkern zu vergeben.
    Laut Vertrag steht uns zu dass Minderleistungen nach billigem Ermessen des Verkäufers gutzuschreiben sind.

    Frage nun:
    Die vorgeschlagenen Angebote sind unseres Erachtens nicht angebracht, womit kann man argumentieren um hier zu seinem Recht zu kommen?

    Beispiel:
    Es geht u.a. um knapp 100m² Boden, 50m² Eicheparkett, 50m² Teppich, Teppich laut Baubeschreibung 20€ netto pro m².

    Minderangebot: -1.100 Euro :biggthumpup:
    Kostenausgleich: + 950 Euro :28:
    Verbleibend: -150 Euro :deal

    Im Kostenausgleich taucht z.B. auf
    "Preisausgleich Nachunternehmerkosten,
    Mehrkosten durch Forderungen der Nachunternehmer,
    Vergütung bereits erfolgter Bestellungen und Aquisitionen."

    Der Auftrag war aber noch gar nicht vergeben vom Bauträger bzw. GU, wieso also irgendwelche NU Forderungen oder Ausgleiche?

    Wir nehmen's ja inzwischen mit Humor und sind froh dass wir nicht noch zahlen müssen um etwas nicht zu bekommen, aber irgendwo ist es doch sehr schade.
     
  2. #2 Thomas B, 30.10.2009
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    Welches RECHT???

    Es ist ein vertrag geschlossen worden, aus dem Du jetzt Teillesitungen herausnehmen willst. Dafür schreibt Dir der GU feist grinsend einen absurd niedrigen Ausgleich vor. Nimm diesen an oder laß den GU die vertraglich vereinbarten Leistungen zu dem vertraglich vereinbarten Preis erbringen....

    Das Entgegenkommen hier Teilleistunge herausnehmen zu können läßt sich der Gu fürstlich entlohnen und gewinnt damit gleich doppelt:

    1. Er verdient nicht weniger, vielleicht sogar am Ende ein ganzes Stück mehr und
    2. er sit aus der Gewährleistung heraus....

    Prima Sache so ein GU-Vertrag.

    Grüße

    Thomas
     
  3. ubat

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    Du bist aber wieder fix ;)

    Das 'Recht' auf billiges Ermessen, und für das halte ich so ein Angebot nicht.

    Ja, unserem GU kann man nur gratulieren!
     
  4. #4 Thomas B, 30.10.2009
    Thomas B

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    ...wir Franken müssen halt zusammenhalten....

    Thomas
     
  5. ubat

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    Damit versuch ich's mal beim GU ;)
     
  6. #6 Thomas B, 30.10.2009
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    ...brauchst Du nicht. Ihr haltet doch zusammen....das ist doch im Vertrag alles geregelt...wenngleich nicht unbedingt zu Deinen Gunsten....

    Thomas
     
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