Fragen zum Gutachten

Diskutiere Fragen zum Gutachten im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Tach, also folgender Sachvehalt: Bei uns wurde ein Gerichtsgutachten erstellt zu unserer alten Abluftwärmepumpe von XYZ 123 mit 1,5 kw...

  1. #1 tieto, 31.10.2009
    Zuletzt bearbeitet: 31.10.2009
    tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Tach,

    also folgender Sachvehalt:

    Bei uns wurde ein Gerichtsgutachten erstellt zu unserer alten Abluftwärmepumpe von XYZ 123 mit 1,5 kw Leistung im Verhältnis zu einer Gasheizung mit Heizkörpern.

    Obwohl das Gutachten nicht wirklich schlecht für uns aussieht, kommt das Gutachten mit seinen schlecht kopierten Beispielseiten von heiz-tipp.de und die ganze Berechnung mir doch etwas merkwürdig vor.

    Bei 95 qm Wohnfläche ergibt sich eine Gebäudeheizlast von 5,54 kw bei einem Wärmeverlust von 3,67 kw und 1,86 kw Lüftungsverlust. Diese Daten hat er von Rotex übernommen, die die FBH errechnet haben.

    Als Gesamtenergiebedarf hat er also 12500 kwh errechnet.

    2625 kwh bringt die WP bei einer Leistungszahl von 4, 9875 kwh müssen elektrisch zugeheizt werden bei 1750 Nutzungsstunden. Mit Strom für Pumpen (965 kwh) sind es insgesamt 10840 kwh elektrische Zuheizung.

    Das würde ja bedeuten, dass der Anteil der WP nur bei ca. 20% liegt.
    Sehe ich das richtig? Der Hersteller hat mir weningstens im Nachinein noch 62% Deckungsanteil bestätigt. Laut EnEV sind aber 70% gefordert.

    Ich meine, je niedriger der Deckungsanteil der WP, desto besser ist es für mich im Prozess. Trotzdem kommt mir das etwas sehr wenig und komisch vor.

    Beim Gas kommt er mit Verlusten auf 13750 kwh.

    Das würde ja bedeuten, dass der Gesamtenergieverbrauch beim Gas immer höher ist, selbst im Vergleich zu einer E-Heizung. Ist das richtig?

    Bei den reinen Verbrauchskosten kommt er somit auf 1672 € bei der LWA 203 bei 0,15 €/kwh und auf 1400 € bei der Gasheizung bei 0,085 €/kwh.

    Kann die allgemeine Berechnung stimmen? Wie oben schon angedeutet, hinterlässt das Gutachten einen sehr zweifelhaften Eindruck. Mir kommt es vor, als ob er bei heiz-tipp bei einer öffentlichen Beispeilrechnung einfach nur unsere Daten eingetragen hat.

    Grüsse

    Tieto





    P.S. Welcher Satz mich unter anderem auf die Palme bringt:

    "Die Nutzung regenerativer Energien ist preisaufwendiger. Daher sind eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt worden.
    Wäre es so, dass die Nutzung regenerativer Energien zu Heizzwecken preisgünstiger ist und daher im vorliegenden Vergleich preisgünstiger sein müsste, würde es keine staatliche Förderung geben."

    Aha, also verfolgen alle Bauherren ein rein ökologisches Interresse und zahlen für den Klimaschutz gerne ein paar Euros mehr; sie haben ja genug davon.
    Na dann kann ich ja weningstens jeden Abend mit einem reinen Gewissen ins Bett gehen und genüsslich einschlummern.
     
  2. #2 planfix, 31.10.2009
    planfix

    planfix Gast

    moin tieto,
    ja, LWP mit heizschwert erfüllen nicht das 70% regenerative Energie Kriterium.
    Diesen Fehler findet man jedoch häuftig in EnEV Nachweisen.

    Wer eine WP mit Heizschwert verkauft und einbaut ist meiner Meinung nach sowieso ein Stümper. Es gibt nur ganz wenige Fälle, wo dies einen Sinn macht. Aber erzähl mal den Leuten, dass bei einer berechnet Heizlast von unter 10 KW eine bedeutend größere WP eingebaut werden soll, weil sie die Typenbezeichnung auf die Leistung bei z.B. 5°C Außentemp. bezieht und dort ja gerade mal noch nicht die max. Heizleistung gefordet wird. Mal abgesehen von Sperrzeiten und Zeiten für WW- Bereitung, die ebenfalls Einfluß auf die Bemessung der Anlage haben sollten.
    Da bist du nicht allein! Auch die Leistungszahl Deiner WP gilt nur unter bestimmten Randbedingungen, also prüfe die Randbedingungen.
    Um den genauen Deckungsanteil der WP zu berechnen, gibt es Leistungskurven für Kompressor und Kältemittel. Diese werden verständlicher Weise nicht vom Hersteller mitgeliefert ;), statt dessen wird eben ein Heizschwert eingebaut, dies dient außerdem dazu die Inkompetenz des Erstellers zu kaschieren. Denn so lange es im Haus warm wird, kann ja die Anlage gar nicht so falsch sein[​IMG]

    Die Grundidee eine schlechte WP mit einer Gasheizung zu vergleichen find ich ebenfalls zweifelhaft. Gas ist vielen Installateuren auch deshalb sehr sympathisch, weil die Anlagen keiner genauen Auslegung bedürfen.
    Üblicherweise haben die Betreiber richtig ausgelegter WP bedeutend geringere Verbrauchskosten als die Betreiber von Gasheizungen. Dies Ergibt sich aus den COP- WErten der WP. Diese COP-Werte sind die Leistungsdaten bei einem bestimmten Betriebspunkt.
    Eine LWP hat bei z.B. 10°C Lufttemp. einen COP von 4, dann kann mit 1 kWh Strom 4 kWh Wärme bei 30°C Heiztemp erzeugt werden. Bei 0°C Lufttemp. steigt die gewünschte Vorlauftemp. und es sinkt der COP Wert aus 2 Gründen: Luft kälter und Vorlauftemp. höher. Oftmals liegen dann die COP Werte unter 2, also werden mit einem kWh Stom nicht mal mehr 2 kWh Wärme erzeugt.
    Jetzt muß das Heizschwert zugeschaltet werden, weil die Anlage sowieso zu klein ausgelegt wurde. nämlich gemäß den Herstellerangaben auf z.B. 10°C Außentemp.
    Dies heißt, das jetzt nicht nur der Wirkungsgrad sinkt, sondern auch die Heizleistung durch das Heizschwert, ergänzt werden muß.:eek:

    Also unterdimensionierte WP zur Kaschierung einer Elektrodirektheizung in Kalten Tagen.
    Der Hersteller weiß es, der Monteur oftmals nicht, erwurde ja durch den Hersteller geschult ;)
     
  3. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Hallo,
    Wieviel hattest Du denn erwartet?
    Wie hat er das denn gemacht? Liegt eine Berechnung vor? Mündliche Zusage? Vertraglich vereinbart?
    Der Prozessausgang würde mich sehr interessieren.
    Ja, wenig und komisch ist so eine Sache. Die Realität ist machmal recht schmerzhaft.

    Der Nachsatz sollte Dich nicht auf die Palme bringen.

    Vielleicht ein gegebener Anlass über die Gesamtproblematik etwas intensiver nachzudenken.

    mfg
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Hallo Tieto,

    na dann geht es ja langsam voran.

    Was die Energie betrifft die durch die Abluft-WP beigesteuert wird, so kann das schon stimmen. Überlege mal, die Leistung Deiner WP bewegt sich in der gleichen Leistungsklasse wie ein Haarfön.
    Wie damals schon vermutet, war die Auswahl der Abluft-WP ein Griff in´s Klo.

    Ob die 2625kWh passen, müsste man nachrechnen.

    Den Abschlußsatz hätte man sich als Gutachter verkneifen sollen, denn man begibt sich damit auf sehr dünnes Eis. Zudem vermute ich mal, dass dies nichts mit der Fragestellung des Gerichts zu tun hat.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 solarkritik, 31.10.2009
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    Aha,...bemerkenswert...wieder einer der langsam begreift, welche WAHRE Aufgabe und Funktion der angebliche Klimaschutz hat...und welche Rolle diese Ökoenergien dabei spielen...ich empfehle auch meine neueste Recherche über ARD und ZDF hier: http://www.youtube.com/watch?v=q9cB6-vuK3k
     
  6. #6 MoRüBe, 31.10.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wenn ich jetzt mal frech bin...

    ... und da widerspreche ich mal planfix :p : Dein Gebäude ist saumäßig gedämmt und man versucht über Technik was hereinzuholen. 12.000 kw/h, das verbrauch ich in 2 jahren nicht (inkl. Warmwasser) mit ner AbluftWP:D
     
  7. tieto

    tieto

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    Genau, mit der Fragestellung hat das nicht das geringste zu tun. Solche persönlichen Anmerkungen sind aber mehrfach vorhanden.

    "Die Nutzung des im Wohnzimmer installierten Kamins ist laut Fragestellung nicht berücksichtigt" - Nur, wir haben gar keinen Kamin...:mauer
     
  8. tieto

    tieto

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    Da hast du vielleicht recht, aber das ist ein anderes Thema, welches wir schon hatten. Hier gehts wirklich nur um das Gutachten.

    Grüsse

    Tieto
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Ich vermute mal, der Herr "Gutachter" hatte selbst nicht so den Durchblick, und hat dann einfach Quellen zusammenkopiert. Nachdem das Gutachten trotzdem für Euch eher positiv ist, sollte man solche Punke einfach überlesen.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Achim Kaiser, 02.11.2009
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    Die Leistungsdaten des WP-Ertrages sind insofern nicht zutreffend, da der COP von 4 nur unter ganz bestimmten Bedingungen auftritt.

    Luftmenge muss den Prüfstandsdaten entsprechen.
    Die Hausinstallation hat meistens andere Parameter.

    Die Warmwassertemperatur ist in den Leistungsdaten beim COP von 4 mit 35 Grad angegeben.
    Im *normalen* Betrieb liegt die Warmwassertemperatur wo anders.

    Der COP kann daher nicht angesetzt werden, da er nur einen *momentanen* Betriebszustand (genau definiert) wiedergibt.

    Hier hätte der SV die JAZ (Jahresarbeitszahl) ermitteln müssen und die liegt *immer* unter dem COP. Für Abluft-WP´s ist mir dafür kein Verfahren bekannt (aber ich muss ja nicht alles wissen).

    Von daher vermute ich dass der Anteil der Jahresheizarbeit der WP an der Anlage noch schlechter ist als dargestellt.

    (Gemessen wird wohl höchstens eine JAZ von 3, irgendwas festzustellen sein, wenn überhaupt)

    Mit freundlichem Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. crax

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    d´accore
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 02.11.2009
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    Tieto - ärgerlich, aber juristische Praxis:
    Wenn der Gutachter solche Sätze ins Gutachten reinschreibt, entwertet er sein Gutahcten. Wie damit juristisch umzugehen ist, wird Dein Anwlt (hoffentlich) wissen.
    Nur wird das Gericht nur in äusserst seltenen Fällen wider das Gutachten urteilen, weil sich die Richter damit ja bescheinigen würden, den falschen Gutachter bestellt zu haben.

    Jetzt kannst Du nur noch über "geschicktes" Nachfragen was retten - wenn überhaupt.
    Dem Gutachter müssen also Nachfragen gestellt werden, die er eigentlich nur in "Deinem Sinne" beantworten kann.
    Ich hoffe, Du hast jemanden, der Dir und Deinem RA dabei hilft.
     
  13. R.B.

    R.B.

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    d´accord

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 greentux, 02.11.2009
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    oder doch eher:

    d'accord

    ?

    :bounce:
     
  15. tieto

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    Der Herr Gutachter ist Professor für Heizungs-und Raumlufttechnik. Da erwartet man sich eigentlich etwas mehr.

    Aber ich denke schon, dass mein Anwalt damit ganz gut umgehen kann, da er eigentlich ganz clever ist.

    Der Sinn des Gutachtens erschliesst sich mir aber immer noch nicht so ganz, da die LWA 203 vor Erlass des Gutachtens bereits gegen die LWA 403 auf Kosten der Baufirma ausgetauscht wurde und selbst die Kammer davon ausgegangen ist, dass die EnEV nicht eingehalten wurde. Aber das Gericht wollte es halt so.

    Grüsse

    Tieto
     
  16. #16 querfrager, 07.11.2009
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    Eine WP rentiert sich nie. Selber schuld, würde ich mal sagen.
     
  17. R.B.

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    Sorry, aber diese Aussage ist Quatsch. Genau so gut könnte ich schreiben, eine Gastherme rechnet sich nie, oder eine Ölheizung rechnet sich nie, oder......

    Und wieso soll er selbst schuld sein wenn bei ihm der "Planer" versagt hat?

    Gruß
    Ralf
     
  18. #18 querfrager, 07.11.2009
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    Weil man sich vorher informieren sollte, wenn man so ein Teil einbaut.
     
  19. R.B.

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    Du solltest vielleicht alle Themen von tieto lesen.

    Er hat sich als Kunde auf seinen Vertragspartner verlassen weil er als Laie die Details nie hätte richtig einschätzen können. Richtig geplant, hätte diese Abluft-WP auch funktionieren können, aber bei den gegebenen Randbedingungen war das eben nicht möglich.

    Und was heisst schon "informieren".....ein bischen im Internet lesen hilft dabei noch lange nicht, und letztendlich verlässt man sich doch auf die Fachleute vor Ort.

    Gruß
    Ralf
     
  20. R.B.

    R.B.

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