Ausschluss VOB in allen Punkten

Diskutiere Ausschluss VOB in allen Punkten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, eine kurze Frage. Unser Plattenleger will VOB in allen Punkten ausschließen, da angeblich auf dem Untergründen des Estrichlegers...

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    Hallo zusammen,
    eine kurze Frage. Unser Plattenleger will VOB in allen Punkten ausschließen, da angeblich auf dem Untergründen des Estrichlegers bzw. Maurers ein lot- und maßgerechtes Arbeiten nicht möglich ist.
    Kann er das und welche Konsequenzen hätte das? Wäre ein Auschluss der VOB nicht bleichbedeutend mit einem Übergang in einen BGB-Vertrag?

    Danke für die Informationen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.11.2009
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    1) Nix VOB = BGB
    2) Wenn die Untergründe nicht i.O. sind, hat er Bedenken anzumelden, dmit die Vorgewerke ggf. nachbessern können.
    3) Wer so anfängt, weiß meist genau, worauf er/sie hinaus will. Und das hat selten was mit fachgerechter Arbeit zu tun!!!
     
  3. #3 Gast036816, 02.11.2009
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    VOB ausschließen

    Moin Moin,

    da bedarf es schon mehr als diese bloße Behauptung.

    Sind denn die Untergründe außerhalb der zulässigen DIN-Vorschriften, z. B. Toleranzen?

    Um aus der VOB auszusteigen muss der Plättelleger schon klar darstellen was Ihn dazu bewegt und die Gründe dazu anführen. Dann muss auch klar sein, dass die Mängel der Vorgewerke auch nicht mehr zu beseitigen sind.

    Ansonsten versucht der Plättelleger ein bisschen Claim-Management aufzuziehen, um ein paar € zusätzlich einzusacken.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  4. lawyer

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    Keine. Er hat ein voll funktionstüchtiges Werk abzuliefern. Die Bedenken- und Hinweispflicht gilt auch beim BGB-Werkvertrag.
     
  5. SvenW

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    Ich würde es ganz einfach machen: gemeinsamer Termin mit Fliesenleger und den Herstellern der Vorgewerke und dann soll er seine Bedenken vortragen. Dir kann er einen vom Bären erzählen was nicht stimmt, aber bei den Fachleuten dürfte es ihm schwerfallen. Entweder er hat begründete Zweifel dann muß eh nachgebessert werden oder eben nicht.
    Aber ich stimme mit Ralf überein: Eine guter Fliesenleger würde auf die VOB verzichten wollen sondern dir sagen: dies und jenes muß von den Vorgewerken nachgearbeitet werden und dann komm ich wieder und mach die Sachen fachgerecht.

    Fazit: Am besten einen neuen Fliesenleger suchen.
     
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    Danke an alle. Zur Info: Die Böden und Wände sind i.O. (mit Putzleisten) und innerhalb Toleranz. Die Aussage ist tatsächlich - relativ lapidar und wie bereits vorab erwähnt - die, dass aufgrund des Zustandes der Wände/Böden ein lot- und maßgerechtes Arbeiten überhaupt nicht möglich ist. Was in meinen Augen allerdings Schwachsinn ist. Ich meine auch gehört zu haben, dass der Plattenleger im Detail (pro Raum?) darlegen muss, warum genau VOB ausgeschlossen werden soll, richtig?
    Danke nochmals vorab für Eure Hinweise.
     
  7. #7 Achim Kaiser, 03.11.2009
    Achim Kaiser

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    Bevor die VOB ausgeschlossen wird, wäre erst mal zu prüfen ob sie überhaupt wirksam vereinbart wurde.

    Allerdings würde mich das nur am Rande interessieren.

    Wenn er Bedenken hat, so soll er detailliert vortragen warum ... kommt nichts würde ich mir dringend überlegen obs der Richtige war, der da beauftragt wurde und man kann auch Verträge lösen oder auch kündigen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #8 rudi1106, 06.11.2009
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    Welche VOB ist denn überhaupt gemeint? VOB/B oder VOB/C?
     
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