Handwerker bohrt Leitung an, wer haftet?

Diskutiere Handwerker bohrt Leitung an, wer haftet? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir bekommen demnächst eine Küche, diese wird bei uns auch aufgehängt. Da ich nicht weiß ob und wo welche Leitungen im Haus lang laufen...

  1. #1 Hansisolo, 03.11.2009
    Hansisolo

    Hansisolo Gast

    Hallo,
    wir bekommen demnächst eine Küche, diese wird bei uns auch aufgehängt.
    Da ich nicht weiß ob und wo welche Leitungen im Haus lang laufen würde ich gerne wissen wie es aussieht wenn einer der Handwerker einen Schaden verursacht (Kabel anbohrt oder ein Heizungsrohr)

    Bin ich da selber schuld oder haftet die Küchenfirma dafür?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Der Handwerksbetrieb ist versichert.
    Zudem kann/muss er als Fachmann prüfen wo er gefahrlos bohren kann. Es wäre schlecht wenn er sich nur auf Aussagen des Hausbesitzers verlassen würde.

    Also, keine Sorge.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 HolzhausWolli, 03.11.2009
    HolzhausWolli

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    In der AB unserer Küchenbestellung stand drin, dass auf etwaige Leitungsführungen bauherrenseitig hingewiesen werden muss und keine Haftung übernommen werden könne.

    Ich kanns einerseits verstehen, jedenfalls bei angebohrten Leitungen die nun wirklich nicht an der Stelle mit irgendwas in Zusammenhang zu bringen sind, aber andererseits - es ist immer noch ein Schaden mit unstrittig zu bestimmendem Verursacher.

    Bei der Montage kamen (aus diesem Grund wohl) Ortungsgeräte zum Einsatz :biggthumpup:

    Ist übrigens nix passiert, wurde auch nix geortet. :28:
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Da hätte ich ganz einfach geantwortet, dass ich als Bauherr ein Laie bin und von solchen Sachen keine Ahnung habe. :D

    So einfach kann der Handwerker die Verantwortung auch nicht von sich schieben. Stichwort: Pflichtverletzung, grobe Fahrlässigkeit

    Das ist natürlich meine persönliche Meinung. Für rechtssichere Infos gibt´s Juristen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Solche AGBs sind weit verbreitet und verhandelbar sind die idR nicht.
    Viele Firmen verzichten wirklich lieber auf einen Auftrag als solche Klauseln dranzugeben.

    Klingt bekloppt, ist aber so.
     
  6. Uwe!

    Uwe!

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    zumindest als AGB aber unzulässig und führen damit dazu, dass die GESAMTEN ABG nicht wirksam vereinbart sind. Letztlich kann man als Kunde über solche AGBs also fast schon froh sein, weil sie sich sozusagen selbst in Abseits stellen.

    Ralf, darf ich Dich kurz zitieren, ohne es kenntlich zu machen:

    Das ist natürlich meine persönliche Meinung. Für rechtssichere Infos gibt´s Juristen.
     
  7. #7 HolzhausWolli, 03.11.2009
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    @ R.B.: Schon klar, aber es handelte sich um einen Neubau, bei dem die Leitungen ja erst kürzlich verlegt wurden und von daher auch lokal bekannt waren.

    Bei Altbauten ist das aber ein ganz anderes Thema. Was wurde da beispielsweise Leitungen diagonal verlegt um Material zu sparen.

    Außerdem: Versicherung hin oder her, den vollumfänglichen Schaden inklusive Ärger und Zeitverzug bekommt man eh nicht ersetzt.

    Ich setze da eher auf partnerschaftliche Zusammenarbeit und Schadensminimierung bzw. -verhinderung durch Weitergabe des etwaigen Wissensvorsprunges. Aber das wird sicher jeder tun.

    @ Ralf D.: Auftragsablehnung wegen Nichtanerkennung der AGB ist natürlich möglich. Gerade im Privatkundenbereich ist aber der Faktor Zumutung sehr relevant und hat im Rechtsstreit schon oft zur Aushebelung der kompletten AGB und Einsetzen des BGB geführt. Man kann sich die AGB nicht einseitig zurechtstricken und sämtliche Risiken verlagern. Ob mein genannter Fall schon dahingehend zutreffend ist, weiß ich aber nicht.

    Aber das ist ein großes Thema..... besser alle Seiten bleiben fair.... noch besser es tritt kein Schaden ein. ;)
     
  8. #8 Pascal82, 03.11.2009
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    Hallo wolli,

    zitat:
    das ist ein großes Thema..... besser alle Seiten bleiben fair.... noch besser es tritt kein Schaden ein. :28::28::28:

    dem giebts nichts hinzuzufügen:-))

    meine küchenaufbauer haben auch sehr sauber gearbeitet, ich wusste noch wo welche leitung war (hab ja wenige wochen vorher noch die schlitze geklopft und wieder zugegibbst...) jedenfalls hats gepasst-sie bekamen ne anständige brotzeit und haben uns die e-geräte und die wasseranschlüsse auch gleich mitgemacht(musste die geräte ja eh testen)-obwohl im auftrag stand "anschlüsse erfolgen bausitig"
    eine hand wäscht eben die andere- so solls sein:-)
     
  9. #9 Hansisolo, 03.11.2009
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    Hansisolo Gast

    Hallo,
    die Steckdosen die ich verlegt habe kann ich natürlich sagen wo die sind. Aber da ich das Haus gebraucht gekauft habe und es auch schon etwas älter ist, weiß ich natürlich nicht wo was liegt. Ich habe so ein kleinen Kabelprüfer, der aber auch nie 100% genau ist.
    Ich möchte nur nicht auf einem schaden sitzen bleiben oder gar eine ganze wand aufreißen.
     
  10. #10 Achim Kaiser, 03.11.2009
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    Was habt ihr immer mit AGB´s ?

    Sowas steht bei mir DICK UND FETT im Angebot .... und nicht irgendwo kleingedruckt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #11 HolzhausWolli, 03.11.2009
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    @ Achim: ist doch egal WO und WIE dick und FETT es steht.... die Wirksamkeit bleibt davon unberührt.

    :D

    Allerdings: Der rechtliche Anspruch ist nicht jedem klar und wird selten eihgefordert, gerade wenns DICK und FETT zu lesen ist. :biggthumpup:
     
  12. #12 Achim Kaiser, 03.11.2009
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    Wolli,
    das ist Angebotsgrundlage und Einzelvereinbarung.

    Also bleib mir wech mit AGB´s und sonstigem Schmerch.
    Ansonsten halt ichs wie von Ralf beschrieben ...
    Verzicht auf den Auftrag und alle sind zufrieden.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. Uwe!

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    Große Irrtum!
    In einem Vertrag zwischen zwei Partneren kann man (fast) alles rechtswirksam vereinbaren. Ein Angbot mit einem klar formuliertem Haftungsausschluss und die Annahme dieses Angebots wäre ein wirksamer Vertrag.
    Die gleiche Formulierung in den AGBs wäre dagegen unwirksam und würde dazu führen, dass die gesamten AGBs kein Vertragsbestandteil werden!


    PS:Das ist natürlich meine persönliche Meinung. Für rechtssichere Infos gibt´s Juristen. ;)
     
  14. #14 Achim Kaiser, 03.11.2009
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    Den Blödsinn mit den AGB´s kann man doch regelmäßig sowieso Erden.

    95% der AGB´s halten einer Überprüfung nicht stand, weil sie einseitig gravierend benachteiligen, je nach dem von welcher Seite sie gebracht werden.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. sniper

    sniper

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