Flächenversiegelung Wasserschutzgebiet

Diskutiere Flächenversiegelung Wasserschutzgebiet im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, das Grundstück unserer Begierde in NRW mißt 369 qm und soll mit EFH, 9m-Garage und Carport bebaut werden. Es liegt in einer...

  1. #1 PaulKleve, 03.11.2009
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    Hallo zusammen,
    das Grundstück unserer Begierde in NRW mißt 369 qm und soll mit EFH, 9m-Garage und Carport bebaut werden. Es liegt in einer Trinkwasserschutzzone, deshalb dürfen wir nur 40 % versiegeln, wie wir erst jetzt erfahren haben. Der Flächenverzehr für die Aufbauten beträgt 144 qm, für Terrasse und Garagenzufahrten verblieben somit rechnerisch 4 qm. Der Wasserversorger deutet an, dass es hiervon keine Ausnahmeregelung gibt. Wir sollten das Haus kleiner setzen (128 qm Wohnfläche bei 1,5 Geschossen ist nicht gerade die Southfork-Ranch!) oder die Garage kürzen (Keller ist nicht zulässig, Drempel hat 80 cm).
    Die Empfehlung von Bekannten, den Bau abnehmen zu lassen und später zu pflastern, da dies nicht kontrolliert würde, entspricht nicht unbedingt meiner Lebensphilosophie. Gibt es eventuell elegantere Lösungen, die uns zu einer legalen Terrasse und Zuwegung mit schönen Natursteinen kommen lassen? Die "normale 60 % Versiegelungsfläche" wäre satt und genug...
    PK
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2009
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    Mit dem Wasserwerk z.B. über eine Versickerung sprechen.
    Möglichkeiten, Auflagen, usw.
     
  3. Baumal

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    heiße kiste mit versickerung im trinkwasserschutzgebiet.

    seite 13 bsp. krefeld in nrw:

    http://www.krefeld.de/C1257478002CCFBA/files/BroschuereRegenwasserNEU.pdf/$file/BroschuereRegenwasserNEU.pdf?OpenElement

    ohne in anspruchnahme einer mithilfe von den damen und
    herren vom wasseramt werden sie und ihr planer in dem trinkwasserschutzgebiet,
    alleine mit ihren eigenen vorstellungen, nicht sehr weiter kommen...
     
  4. #4 Manfred Abt, 09.11.2009
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    Sicher werden an Versickerung im Schutzgebiet erhöhte Anforderungen gestellt, und das zu Recht.

    Trotzdem ist der Ansatz von R.D. der Richtige.

    Es wird sicherlich von Relevanz sein, wo die Auflage der Beschränkung auf 40 % Versiegelung steht.

    Mit geschickter Planung, Verhandlungsgeschick und unter der Voraussetzung,dass auf der anderen Seite des Tisches zum Mitdenken bereite Leute sitzen dürfte das Grundstück ohne irgendwelche Nutzungseinbußen bebaubar sein. Und nebenbei gibt es hier die Chance für eine interessante Grundstücksgestaltung.

    Mit dem Wasser leben!
     
  5. #5 PaulKleve, 09.11.2009
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    Hallo Herr Abt,
    mit Ihrer Vita sind Sie genau der Richtige für eine Zusatzfrage:
    Ein freundlicher Herr der Kommunalverwaltung hat mich darauf hingewiesen, dass es Auslegungsmöglichkeiten bei der Subsumierung des Begriffs "Versiegelung" geben könnte. Wenn ich z.B. die Terrasse und die Zuwegung in Sand mit Aqua-Drain-Fuge und versickerungsfähigem Obermaterial (z.B. Ökopflaster) gestalten würde, hätte der Wasserversorger wenig Handhabe, dagegen vorzugehen. Zumindest würde er später kaum eine Klage riskieren. Könnte ein Fachmann dieser Einschätzung näher treten ...?

    Für etwaige persönliche Bedenken Ihrerseits: Mein Grundstück grenzt von zwei Seiten an ein Waldgebiet mit ca. 283 ha (!) Gesamtfläche; weitere Bebauung ausgeschlossen. Ein Trockenfallen des Grundwassers wäre durch 50 qm zusätzlicher Pflasterung (die vielleicht nicht einmal Versiegelung bedeutet) nahezu auszuschließen. Der Wasserversorger sieht in dieser Argumentation allerdings keinen Ausnahmetatbestand!
    Lieben Gruß
    PK
     
  6. #6 cannavaro, 09.11.2009
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    Hallo,

    man sollte mal bei der zuständigen Behörde nachfragen mit welchem Versiegelungsgrad ein Pflaster (für Hof- und Terassenbefestigung) gerechnet werden kann, da Pflaster ja nicht 100% versiegelt wie z. B. Asphaltbefestigung. Setzt man hierfür analog den Abflussbeiwerten der ATV-M 153 für Pflaster mit dichten Fugen 0,75 und für Pflaster mit offenen Fugen 0,50 an, so hat man gleich wieder etwas mehr Luft.
     
  7. #7 PaulKleve, 09.11.2009
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    @ cannavaro
    Ja, danke, das ist auch ein guter Ansatz, jeder qm zählt. Ich bin ja nur in die Falle getappt, da ich von den üblichen 60% Versiegelungsgrad ausgegangen bin. Erst als die Planung stand und ich von dieser Trinkwasserschutz-Vorschrift erfahren habe, musste ich leider feststellen, dass ich von der zulässigen 40 %-Versiegelung bereits 96 % für die Baukörper verbraucht hatte...
    Gruß
    PK
     
  8. kehd

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    ..gerade bei einem Haus gesehen: Terrasse und Garagenzufahrt mit Bankgirai.
    Wäre das keine Möglichkeit?
     
  9. #9 Manfred Abt, 09.11.2009
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    Nochmals die Frage, aus welchem Dokument sich denn die Beschränkung auf 40% Versiegelung ergeben.

    Weiterhin:
    • Die Versickerung von Dachflächenwasser (ohne metallische Eindeckung!) dürfte über die bewachsene Bodenzone in WSG-Zonen III fast immer möglich sein.
    • Weiterhin spricht selten was gegen, wenn Wege, Terassen, auch Garagenzufahrten "über die Schulter" entwässern, z.B. in begleitende Grünstreifen.
    • Wichtig: gegenzuprüfen wäre, ob sich aus der Satzung des Kanalnetzbetreibers ein Anschluss- und Benutzungszwang für das Niederschlagswasser von befestigten Flächen ergibt.
    • Für Ökopflaster, Drainpflaster etc. gibt es (auch hier im Forum) größere Fürsprecher als mich.
     
  10. #10 PaulKleve, 09.11.2009
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    @ kehd
    Danke für den Hinweis, für die Terrasse wäre dies in der Tat eine Option. Perfiderweise hat der Wasserversorger bezogen auf die Zufahrtfläche hier wieder ein Veto eingelegt, da Autoöl das Grundwasser beeinträchtigen könnte, wegen ungenügender Filterfunktion dieser Oberfläche.
    Darüber hinaus sehe ich das Problem zu dem nahen Baumbestand, weil Holz mit Blättern sich möglicherweise zu einer rutschigen Angelegenheit entwickeln könnte...
    Gruß
    PK
     
  11. #11 PaulKleve, 09.11.2009
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    @ Manfred Abt
    Danke, hier kann ich richtig was lernen...

    Die Versiegelungshöchstgrenze von 40 % für die WSG-Zone III resultiert aus einem Erlass bzw. einer Verordnung der zuständigen Bezirksregierung in NRW.

    Das Grundstück liegt zudem in einem Oberflächenwasser-Teichgebiet; alle Anrainer sind gezwungen, sich an dieses Teichsystem anzuschließen. Da mein Grundstück am äußersten Rand des Bebaungsgebietes an zwei Seiten zum Wald grenzt und an zwei Seiten Nachbargrundstücke hat, könnte ich mich an dieses Teichsystem nicht anschließen, ohne über fremden Grund zu gehen. Deshalb verlangt der Kanalbetreiber, die Dachflächen über den Mischkanal zu entwässern. Klingt nicht unbedingt logisch, ist aber so. Ich befinde mich praktisch in einer Zangenbewegung zwischen Ver- und Entsorger...
    Gruß
    PK
     
  12. Julius

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    Warum kaufst Du auch ein für Dein Wunschhaus zu kleines Grundstück?

    Wie erreichst Du überhaupt das Grundstück, wenn es keine Berührung mit öffentlichen Wegen hat??
     
  13. #13 Manfred Abt, 09.11.2009
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    Welches Schutzgebiet ist hier betroffen? Die Schutzgebietsverordnungen stehen ja alle auf den Seiten der BR Düsseldorf im Netz. Die Einschränkung der Versiegelungsfläche kann ich nicht nachvollziehen, wenn unbelastetes Wasser nebenan dem Kreislauf über die bewachsene Bodenzone wieder zugeführt wird.

    Anschluss- und Benutzungszwang beschränkt sich aufs Dach, wenn ich es richtig verstanden habe? Kann sein, dass dabei fachliche Gründe den monetären Gründen eher untergeordnet sind.

    Eigenen Planer an Bord?
     
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