Hypothekendarlehen II (Annuitätendarlehen) der Debeka. Risikolebensversicherung?

Diskutiere Hypothekendarlehen II (Annuitätendarlehen) der Debeka. Risikolebensversicherung? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Wir haben Interesse an einem Hypothekendarlehen II (1% Tilgung, 20 Jahre Laufzeit, 4,59% Zins, 10% Sondertilgung p.a.) der Debeka. Vom...

  1. #1 Kallidalli, 06.11.2009
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    Hallo!

    Wir haben Interesse an einem Hypothekendarlehen II (1% Tilgung, 20 Jahre Laufzeit, 4,59% Zins, 10% Sondertilgung p.a.) der Debeka. Vom Darlehen her, bewegen wir uns innerhalb des 60% Beleihungswertes des zu bauenden Hauses (1.5 geschossig, Neubau). Nun haben wir erste Gespräche mit einem Debaka Berater geführt und den Kreditantrag ausgefüllt - der Berater ist nett, macht aber kaum Baufinanzierungen und hat dementsprechend kaum Ahnung vom Ablauf!

    Eingereicht haben wir
    - Flurkarte
    - Einkommensnachweise (der letzten 3 Monate / Lebensgefährtin und ich)
    - Aufstellung der Vermögensverhältnisse / Bestätigungen der Banken über vorhandenes Barvermögen
    - Baupläne
    - Berechnung des umbauten Raumes
    - Kaufvertrag (Entwurf)

    Reicht dies Eurer Erfahrung nach aus? Wird eine Risikolebensversicherung verlangt? Wir wollen schon eine Risikolebensversicherung abschließen - aber nicht unbedingt schnell für den Vertrag! Wurden bei Euch weitere Nachweise verlangt?
    Gibt es Dinge im Darlehensvertrag, die man berücksichtigen sollte - Änderungen, die die Debeka noch aufnimmt --> Verzicht auf Kreditverkauf u.a.

    Im Voraus vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!

    Gruß

    Kallidalli
     
  2. #2 Andreas2H, 07.11.2009
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    Hallo Kallidalli,

    eine Risoko - LV halte ich für sehr sinnvoll! Wenn ihr nicht verheiratet seid, über Kreuz abschließen! Sonst gibts ordentlich Steuerforderung beim Erbe!

    ****** GAAANZ wichtig: Die Klausel mit dem Hypothekenverkauf!

    Leider schließen dies kaum mehr Banken aus! Ich kenne nur eine Bank: PSD-PanK; diese verpflichten sich, die Hyopthek nicht zu verkaufen, wenn ihr ordentlich zahlt!

    Das ist ein gefährliches Spiel;

    Nach meinem Kenntnisstand:
    Sollte aus dem (inzwischen vrkauften) Darlehen nur ein Cent offen stehen, kann der neue Gläubiger nochmals den ganzen Hypothekenbetrag gegen euch geltend machen!

    Unbedingt auf NICHTVERKAUF drängen,

    GENAU die Bedingungen durchlesen, ggfs. den Vertrag nicht unterschreiben bzw. von diesem zurücktreten!!

    Das kann Euch Kopf & Kragen kosten!!

    Andreas
     
  3. R.B.

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    Dann bitte zuerst einmal hier im Forum lesen. Das Thema wurde schon rauf und runter diskutiert. Ergebnis, niemand kennt einen Fall wo jemals unbegründet Darlehen verkauft, und diese dann auch noch grundlos verwertet wurden.

    Das ist Unsinn im Quadrat und wäre schlichtweg illegal. Die Grenze war, ist und bleibt der Betrag der (offenen/fällig gestellten) Verbindlichkeiten beim Gläubiger.

    Panik ist ein schlechter Ratgeber. :konfusius

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Andreas2H, 07.11.2009
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    Hallo R.B.

    http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/kreditverkaeufe/immobilienkredite_aid_27988.html

    und

    http://www.focus.de/immobilien/fina...pothekenverkauf-auswege-kommentar_391785.html

    Haben die sich das nur eingebildet? - Glaub ich nicht!

    Inzwischen gibts zwar das Risikobegrenzugsgesetz; da steht drin, dass der Kreditnehmer bei Abtretung .. unterrichtet werden soll .. (SOLL!):bounce:

    http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Verbraucherrecht/Bank/Kreditverkauf.html



    Ich hab erst vor kurzem einen HypothenKreditvertrag von einer renomierten Bank (vor Ort!!) vor mir liegen gehabt!

    Diese wollten von mir unterschrieben haben, dass ich

    , ... wenn es für die Bank aus wirtschaftlichen und strategischen Gründen notwendig erscheint ... und bei Fusionen, Zusammenschlüssen, ....

    darauf verzichte, über die Weitergabe der Hypothek informiert zu werden;

    Ich wollte den Passus streichen lassen - keine Chance;

    Wenigstens vorher informiert werden, wenn dies so weit sein sollte, so dass ich ggfs. reagieren könnte - wolte ich haben!

    Wenn eine Bank - und die dahinterstehenden Juristen diesen Passus unbedingt haben wollen, gibt mir dies zu denken!

    Somit hab ich den Vertrag NICHT unterschrieben!

    Manche mögens für Spießig halten - für mich ist das Selbstschutz! Immerhin sollten Kreditnehmer & -Geber PARTNER sein!?!

    Andreas
     
  5. R.B.

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    Die Artikel sind alt, und es ist nirgendwo ein Fall dokumentiert wo unberechtigt Kredite verkauft und verwertet wurden.
    Auch der Fall des Users xxx in Deinem link ist nicht aussagekräftig, denn niemand kennt die Hintergründe.

    Es steht dort beispielsweise nur, dass eine Hypothek für 16T€ verkauft wurde. Wie hoch die zugehörige Restschuld des Kredits war, bleibt offen. Es ist aber bekannt, dass riskante Engagements mit hohen Abschlägen verkauft wurden. Abschläge von 50-70%, je nach Risiko, waren und sind üblich.

    Es wird zudem nirgendwo gesagt, warum die Hypothek verkauft wurde. Wenn daraus innerhalb von 4-5 Jahren Verbindlichkeiten von ca. 123T€ wurden, dann kann man wohl unterstellen, dass hier weder Zinsen noch irgendwelche Tilgungen bezahlt wurden.

    Hätte der User xxx bei einem ordnungsgemäß bedienten Kredit nur noch eine Restschuld von 16T€ gehabt, und dafür eine immobile Sicherheit über 123T€, dann hätte sich selbst in der Krise schnell eine Bank gefunden die das Engagement übernimmt. Vermutlich nicht zu den Top-Konditionen, aber das wäre bei der kleinen Kreditsumme auch nicht wirklich das Problem.

    Den Satz komplett lesen und nicht aus dem Zusammenhang reissen. Es geht darum ob die Abtretbarkeit ohne Zustimmung des Kreditnehmers möglich ist.

    Bei Verkauf MUSS der Kreditnehmer informiert werden.

    Wie gesagt, einen echten Schutz gab es nie und wird es auch nie geben. Es gibt aber viele Möglichkeiten wie man einen Kunden lsowerden kann. Der Kreditverkauf war für die Bank bisher der bequemste Weg Es ist aber auch so möglich einen unliebsamen Kunden loszuwerden. Dauert halt nur etwas länger und bindet Personal.

    Ich habe es schon so oft geschrieben, eine Bank ist weder Heilsarmee noch eine sonstige caritative Einrichtung, sondern ein Wirtschaftsunternehmen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Kallidalli, 07.11.2009
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    .......und die Risikolebensversicherung?

    Herzlichen Dank für die bisherigen Antworten! Was die Kreditsicherheit anbelangt gab es im Januar 2008 von Dirk Grossmann, Sprecher des Vorstandes der Debeka Bausparkasse, folgendes Statement: „Wir haben bisher keine ordnungsgemäß bedienten Darlehen verkauft und werden dies auch in Zukunft nicht tun. Das Vertrauen, das unsere Kunden in uns setzen, ist gerechtfertigt und wird von uns nicht enttäuscht werden.“

    Dies beruhigt schon mal! Natürlich ist eine Bank ein Wirtschaftsunternehmen und nicht die Heilsarmee --> deshalb wird es wohl keine 100%ige Sicherheit geben - aber wie habt Ihr es in Euren Verträgen gelöst? Wurde es mit aufgenommen - oder hat sich die Debeka gar nicht darauf eingelassen?

    Der andere Punkt ist die Risikolebensversicherung! War die Risikolebensversicherung Bedingung für das Hypothekendarlehen Modul II?

    Gruß

    Kallidalli
     
  7. #7 seschmi, 07.11.2009
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    Ob eine Risikolebensversicherung verlangt wird, kann Dir wohl am Besten die Bank sagen - die werden wohl als einzige wissen, was genau sie verlangen.

    Zum Thema Kreditverkauf: Zur Zeit werden fast täglich ganze Banken verkauft. Was bringt eine Vertragsklausel, die einen Kreditverkauf ausschließt, wenn anschließend die ganze Bank verkauft wird?

    Zu den vorigen Beiträgen: Bei einem Kreditverkauf ist der Kreditvertrag natürlich auch für den Käufer des Kredits bindend. Alles andere ist juristischer Unfug.
     
  8. #8 hausbauer2008, 08.11.2009
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    Moin,

    es gibt hier einen sehr langen Thread mit dem Titel "Aktuelle Konditionen", der sich hauptsächlich mit der Debeka beschäftigt.

    Zu Deinen Fragen:

    - Die Unterlagen scheinen erstmal vollständig zu sein. Du bekommst sowieso aus der Zentrale einen Brief, der genau auflistet, was noch nachzureichen ist.

    - Eine Risiko-LV hat die Debeka bei mir nicht verlangt. Habe aber trotzdem eine abgeschlossen. Es gibt preisgünstige Varianten der HL mit fallender Summe, sich also genau der noch offenen Summe anpassen lassen.

    - Änderung im Mustervertrag hat die Debeka bei uns nicht akzeptiert, Debeka hat laut eigener Aussage aber auch noch nie einen Vertrag verkauft.

    Wenn Dein Berater keine Ahnung hat, dann bespreche alles weitere mit der Zentrale.

    Gruss.
     
  9. #9 Frau Unger, 08.11.2009
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    Nicht nur die Debeka, sondern auch keine andere Bank kann auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit dem Darlehen bestehen. Dies wäre gesetzeswidrig - so genannte verbundene Geschäfte.

    Die Unterlagen werden für die Vorprüfung ausreichen. Später muss noch der noatrielle Kaufvertrag, evtl. Zeichnungen vom Haus, möglicherweise letzter Einkommenssteuerbescheid nachgereicht werden. Sollten Unterlagen fehlen, kommt die Bank allerdings auf Sie zu.

    Frau Unger
     
  10. #10 Alfred Witzgall, 08.11.2009
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    und ich möchte auch weiterhin Äpfel mit Birnen verwechseln.

    Die Storys halte ich inzwischen:irre für ausgemachte Märchen. Beweise wurden bei all diesem (BILD würde sagen ganz Deutschland) "Riesenwirbel" noch keine vorgelegt. :deal

    Das ist wie bei der Schweinegrippe. Ich hatte schon schön ordentlich alle meine Nachlasspapiere und das Testament zurechgelegt:eek: und jetzt tauchen doch tatsächlich schon wieder die ersten auf, welche das Ganze überlebt haben.:confused:

    Für den Kauf einer Hypothek interessiert sich keine (S)..Bank. Ausserdem glaube ich schon wieder nicht, dass es sich da um eine Hypothek gehandelt haben soll.:deal

    @R.B.

    Du gibst Dir alle Mühe die Leute zu beruhigen. Die möchten aber gerne leiden:mauer. Ich hab´s schon länger aufgegeben.:winken

    @kallidalli
    Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben, so nennt man das allgemein. Die sind nicht teuer. Favoriten Cosmos, Europa, Asstell..usw..(googeln) und evtl. auch die DEBEKA
    Vorteil. Sollte etwas passieren, hat der überlebende Teil ein entschuldetes Haus und muss nicht alles den Schulden unterordnen.
     
  11. R.B.

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    Du hast Recht.

    Lerne schweigen ohne zu platzen. ;)

    Wenn Du einen Knall hörst, dann hat es nicht geklappt.....und ich bin geplatzt.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 Kallidalli, 08.11.2009
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    Danke!

    Herzlichen Dank! Im Moment sind also unsere Unterlagen für den Darlehensantrage komplett! Baupläne, Katasteramtplan, Gehaltsabrechunung, Vermögensnachweise sind alle eingereicht - und - für die Risikolebensversicherung besteht ja dann noch Zeit!

    Danke für den Tipp mit der "Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben". Da haben wir noch nichts davon gehört - und - hätten es prompt falsch gemacht - keine Versicherung weder die HUK noch die Debeka hat uns darauf hingewiesen!

    Gruß

    Kallidalli
     
  13. #13 Alfred Witzgall, 08.11.2009
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    siehste....

    ..dafür sind wir ja da:konfusius.....auch für Aschebäscher:mega_lol:

    surfe mal ein wenig in den tiefen Seiten der großen (oder auch kleinen, sorry Bemu u co, hätt euch fast vergessen) Kreditvermittler. Das sind oft gute Beispiele, Aufstellungen bzw. Tschäcklisten:eek: für die benötigten Unterlagen.


    @ralf:offtopic:
    hatte schon befürchtet du bist geplatzt als das Forum offline war.
     
  14. #14 baufibemu, 19.11.2009
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    Völlig unwichtig. Bei Hypotheken sowieso.

    Lies mal nach, was eine Hypothek ist und überdenke noch einmal, was Du geschrieben hast. Und dann lies mal etwas über eine Zweckerklärung. Dann denk noch einmal darüber nach, was Du geschrieben hast.

    @Kallidalli
    Sag mal, ist Euch eigentlich völlig egal, an welche Berater Ihr da geraten seit. Der Eine weiß noch nicht mal, welche Unterlagen einzureichen sind und die anderen weisen Euch nicht auf eine evtl. günstigere Variante hin und Ihr macht trotzdem mit denen Geschäfte?
    Jetzt weiß ich auch warum die oben gen. Versicherung nicht mit Maklern zusammenarbeiten will. Dann würde wahrscheinlich rauskommen, welchen erbärmlichen Wissensstand die eigenen Mitarbeiter haben.

    beste Grüße
     
  15. #15 sk8goat, 19.11.2009
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    Hallo Bernd,
    die wollen schon mit Maklern zusammenarbeiten - wenn man es richtig einfädelt.
     
  16. #16 pauline10, 23.11.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    1% tilgung ist zu wenig! 2% ist in meinen Augen das Minimum.
    20 Jahre würde ich nicht abschließen. Maximal 10 würde ich mich binden. Den geringeren Zinssatz bei 10 Jahren würde ich als Tilgung zahlen.
    10% Sondertilgung ist natürlich ein Traumwert.

    pauline
     
  17. #17 ReihenhausMax, 23.11.2009
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    Bei dem 1% gehe mit der Beurteilung mit, da ist dann eine regelmäßige
    Nutzung der Sondertilung Pflicht. Ob 10, 15 (meine Entscheidung für mich)
    oder 20 Jahre hängt davon ab, wie hoch der Anschlußzins eingeschätzt
    wird und wieviel bis dahin jeweils getilgt wird. Etwas pauschal, da
    schlicht 10 Jahre vorzuschlagen. Über 10 hat man auch eine längere Phase,
    in der man kündigen bzw. ein Forwarddarlehen abschließen kann.
     
  18. #18 sk8goat, 23.11.2009
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    Das ist ein Irrtum. Du als Kunde bindest dich immer nur für 10 Jahre und kannst ab dem 11. Jahr jederzeit kündigen.
    Die Zinsbindungen über 10 Jahre sind nur einseitig für die Bank bindend.
     
  19. #19 luemmelchris, 23.11.2009
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    Also ich würde sogar die 20 Jahre als Mindestens ansehen momentan bei den Konditionen. Dann hat man die Auswahl wann man wechselt
     
  20. #20 Kallidalli, 23.11.2009
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    Danke für die Antworten

    Hallo!

    Nochmals herzlichen Dank für die vielen Antworten! Mittlerweile wurde uns der Darlehensvertrag zugesandt. Die eingereichten Dokumente haben also ausgereicht!
    Natürlich sind 1% Tilgung für die Rückzahlung des Darlehens zu knapp - aber dies haben wir dauerhaft nicht vor! Wir können mit 1% Tilgung unsere Belastung auf dem Niveau unserer jetzigen Mietwohnung halten und dadurch Kapital ansparen. Im Laufe des Jahres können wir dann sehen, welche kostenintensiven Ereignisse (z.B. Ausfall des Autos mit Neuanschaffung eines fahrbaren Untersatzes) eintreten und können so entsprechend reagieren. Fällt nichts an, kann das gesparte Geld in die Sondertilgung wandern.
    Außerdem ist man flexibler, wenn man tatsächlich in eine Notsituation kommt. Unsere finanzielle Belastung mit 1% Tilgung erlaubt auch eine mehrjährige Arbeitslosigkeit - diese Zeit kann man nutzen um a) wieder Arbeit zu finden oder b) um das Haus in Ruhe verkaufen zu können.
    ...................und im Falle von solchen Notsituationen hat man mit einem langfristigen Kredit einfach die besseren Karten - unserer Meinung nach.
    Außerdem heißt es im Kreditvertrag: "Die Dauer der Zinsfestschreibung ergibt sich aus dem Darlehensvertrag. Die Darlehenslaufzeit richtet sich nach der Tilgungsvereinbarung. Sie endet spätestens mit vollständiger Tilgung des Darlehens."
    20 Jahre können es also sein - sie müssen es aber nicht werden! Aber es ist schön, wenn man weiß, dass man kann.... :-)

    Gruß

    Kallidalli
     
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