keine möglichkeit Steuerlich etwas abzusetzen?

Diskutiere keine möglichkeit Steuerlich etwas abzusetzen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mich würde mal interisieren ob man etwas bei der Steuer etwas absetzen kann wenn man ein Haus baut. Sonderbelastungen oder ..... Laut...

  1. ovali

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    Hallo,
    mich würde mal interisieren ob man etwas bei der Steuer etwas absetzen kann wenn man ein Haus baut. Sonderbelastungen oder .....
    Laut einer Telefonischen Auskunft eines Steuerberaters kann man nichts absetzen. Kann mir aber das gar nicht vorstellen.:confused:


    Schönen Tag
    ovali
     
  2. #2 blaxxun17, 06.11.2009
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    klingt komisch, is aber so

    Sers Ovali,

    yep, hat der SB leider Recht.
    Unser Staat fördert den sich bis zu den Ohren verschuldenden Häuslebauer schon länger nicht mehr. Früher.....gab es das mal (Eigenheimzulage, §10e, etc.)

    Hat mich auch sehr geärgert, bringt aber nur graue Haare....:frust

    Servus
    Blaxxun17
     
  3. #3 Mindener, 06.11.2009
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    Hey!

    Kann man nicht unter Berücksichtigung eines max. Betrages 20% der Handwerkerkosten bei der nächsten Steuererklärung geltend machen?

    lg René
     
  4. zeiten

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    nein, das kann man nicht, das geht nur bei instandhaltung.
     
  5. matom

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    Hallo,

    Werbungskosten, weil beruflich veranlasst? Nö!
    Es sind leider auch keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.

    Für den Erwerb gibt es andere Förderungsmöglichkeiten, aber nicht die durch Minderung der Einkommensteuer.

    Verkürzung des Arbeitsweges? Hm.....Einzelfallabhängig aber sicher eher nicht absetzbar eine Hütte für zb 150.000 für 1000 Euro Steuerersparnis? :winken

    Die 20 % sind hier geregelt -> http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
     
  6. Robin

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    Nein es gibt da leider nichts mehr ...

    Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ist für Neubauten ausdrücklich ausgenommen ...

    Verkürzung des Arbeitswegs würde z.B. greifen bei Umzügen aus beruflichen Gründen, z.B. wenn man von 80km Abstand auf 10km an den Arbeitgeber ranzieht ... aber das ist wirklich eine Ausnahme, die sehr genau überprüft wird ... Und wie mein Vorredner schon sagte da würde nicht viel bei rumkommen ...

    Im Prinzip sollte man sich aber nicht ärgern, denn der Neubau des eigenen Hauses hat nunmal rein gar nichts mit der Einkommensteuer zu tun, da ich das Haus ja nicht baue um meinen Arbeitsplatz zu erhalten, sondern für mich privat ...

    Förderungen gibts nur noch über z.B. verbilligte Darlehen oder BAFA-Geschichten ...


    Gruß
    Robin
     
  7. anhueb

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    Und wie sieht es beim Kauf einer gebrauchten Immobilie aus wenn ich dazu noch Renovierungs-/ Instandhaltungs-/ Modernisierungsaufwände habe? Können die angesetzt werden?
     
  8. matom

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    Nun,

    wenn du einen Teil der Immobilie vermietest hast du in deiner Einkommensteuer Einnahmen aus Vermietung + Verpachtung ( §21 EstG) demgegenüber kannst du den Anteil an Instandhaltung auch in der Steuererklärung gelten machen.

    Alles weiter beantwortet dir dein Steuerberater ^^
     
  9. #9 rainerS.punkt, 07.11.2009
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    Moin,

    aber mal ehrlich: Warum sollte das steuerlich absetzbar sein. Ein paar Fördergroschen gibt es, wenn man bestimmte Standards einhält undich finde damit ist dann auch gut. Genausogut könnte man diskutieren, warum man die sauteure S-Klasse nicht steuerlich absetzen kann oder den 20.000 Eruo teuren Plasma-TV.

    Ein Haus ist m. E. eine rein private, durch nichts von außen beeinflusste Entscheidung. Steuerliche Vergünstigungen sollten ja schon irgendwie Sinn machen. (Schon richtig; das tun sie nicht alle, aber deshalb muss man ja nicht noch einen Blödsinn hinzufügen ;)).


    ciao
    Rainer
     
  10. anhueb

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    Meine Frage bezog sich eher auf diesen Sachverhalt:

    Zitat:
    "Steuerlich geltend machen können Privatleute die Lohnkosten, die ihnen durch Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus entstehen. Aber Vorsicht: Die Regelung für handwerkliche Dienstleistungen gilt nur für die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht für das verbaute Material. Ab sofort dürfen 20 Prozent von maximal 6000 Euro Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer Ersparnis von 1200 Euro.

    Formale Vorrausetzungen müssen erfüllt sein

    Voraussetzung ist, dass eine ordentliche Rechnung vorliegt, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden - nicht bar auf die Hand. Beides, sowohl Rechnung, als auch Überweisungsbeleg muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt vorlegen können. Natürlich dürfen Verbraucher auch mehrere Rechnungen verschiedener Handwerker bis zum Höchstbetrag von 6000 Euro Lohnkosten sammeln und zusammen beim Finanzamt einreichen."

    Damit fördert der Staat (und damit wir alle) das Handwerk (die noch auf Rechnung arbeiten) und versucht auf diese Weise die Schwarzarbeit einzudämmen.
     
  11. Robin

    Robin

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    Ja das geht ...

    wie bereits geschrieben wurde ist allerdings nur der Arbeitslohn begünstigt, Material natürlich nicht ...
     
  12. #12 Olaf (†), 07.11.2009
    Olaf (†)

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    Bis..

    zur genannten Höchstgrenze
     
  13. zeiten

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    mal ne dumme frage: wie sehen denn handwerkerrechnungen aus? also ich hab ein angebot bekommen von nem elektriker und da sind so quasi pakete drauf aufgelistet (also material und arbeitszeit und dann nen preis).
    ist denn auf der rechnung dann der arbeitslohn separat aufgeführt? oder muss ich das vorher absperechen, wie das auf der rechnung steht? oder gibts da irgendwelche regeln dafür. danke!
     
  14. #14 wasweissich, 07.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    normal ist schon : material inkl. einbau , aber der elektriker wird in der lage sein , den lohnanteil herauzurechnen (normalerweise )
     
  15. zeiten

    zeiten

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    und das müsste dann auf der rechnung stehen? also nen zusatz: der rechnungsbetrag beinhaltet xxxx euro? und dann könnte man oder frau das von der steuer absetzen? möcht nu nix falsch machen, wo ich schon mal die gelegenheit hätte steuern zu sparen. :D
     
  16. Robin

    Robin

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    Ja das muss da stehen ... und es muss per Rechnung gezahlt worden sein ...

    Dann kannst du die Steuerermäßigung bekommen ;)
     
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