Änderung der Fassadenfarbe beim Reihenhaus ????

Diskutiere Änderung der Fassadenfarbe beim Reihenhaus ???? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo , Bei unserer Neubausiedlung sind 50 Reihenhäuser in ca. 10 Reihen. Alle Häuser sind weiß mit unterscheidlichen Bereichen die Farblich...

  1. #1 iceman8245, 24.04.2004
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    Hallo ,
    Bei unserer Neubausiedlung sind 50 Reihenhäuser in ca. 10 Reihen.
    Alle Häuser sind weiß mit unterscheidlichen Bereichen die Farblich abgesetzt sind, insgesammt 3 Farbtöne . Das ist von Reihe zu Reihe unterscheidlich .
    Aber alle Häuser in einer Reihe sind angestimmt darauf mit der selben Farbe und weiß . Bei Vertragsabschluß wurde uns auch mitgeteilt welche Bereichen farblich sind , aber eine die entsprechende Farbe stand da noch nicht fest.
    Jetzt ist die Fassade gestrichen und uns gefällt es nicht so das bei uns in der Reihe der gesammte Unterteil des Hauses auf der Frnotseite farblich ist(gebrannte Erde).
    Nun die Frage ist dürfen wir wenn das Haus übergeben wurde ein Teil Flächen teil wieder weiß streichen oder muß die Hausreihe so abgestimmt bleiben ??
    Noch Infos :
    - Wir haben das Reihenhaus gekauft
    - es ist ein Endhaus
    - es sind 6 Häuser in einer Reihe
    Danke für eure Antworten .
    Gruß
    Ralf
     
  2. geigei

    geigei

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    bei uns in der Satzung

    seht auch, dass das Haus eine weisse Fassade haben soll.
    Und jetzt fragen Sie mich mal wieviele Häuser die neu gebaut werden weiss sind.... :D
    Überlegen Sie sich einfach welche Farbe Sie gerne haben möchten und gehen Sie dann mit diesem Vorschlag zur Gemeinde.
    Ich bin überzeugt, wenn Sie nicht knallrot oder eine andere Extremfarbe nehmen, wird auch Ihre Gemeinde (Stadt) nachsichtig sein...
    Viel Glück dabei.
     
  3. #3 Gast_Max, 25.04.2004
    Gast_Max

    Gast_Max Gast

    Hallo!

    Grundsätzlich kann man mit seinem Eigentum machen, was man will, (also auch streichen), wenn keine anderen Rechte entgegenstehen.

    Ist das Haus Ihr komplettes Eigentum oder Teil einer WEG und damit rechtlich eine Eigentumswohnung, dann wäre für Außenmauern die WEG lt. Gesetz zuständig und sie müssten mal in die WEG Satzung und Ihren Kaufvertrag schauen.
    (Sondereigentum von xxx 1000stel des Grundstückes).

    Auch in der Gemeindesatzung können Vorgaben für die Gestaltung eines Baugebietes stehen. Innerhalb derer dürfen Sie dann aber frei gestalten.

    Gruß
    Max

    P.S Kritik erwünscht, bin gespannt, was die Profis dazu noch wissen.
     
Thema: Änderung der Fassadenfarbe beim Reihenhaus ????
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