Kickback-Zahlungen zwischen Handwerkern und Architekten - gibt es sowas???

Diskutiere Kickback-Zahlungen zwischen Handwerkern und Architekten - gibt es sowas??? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; @Wicki Leider nicht, ich habe da selbst von der Architektenkammer (in Bayern) den entsprechenden Schiedsspruch, obwohl ich Dir abgesehen davon das...

  1. stefan

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    @Wicki
    Leider nicht, ich habe da selbst von der Architektenkammer (in Bayern) den entsprechenden Schiedsspruch, obwohl ich Dir abgesehen davon das Schlichtungsverfahren oder auch "nur" die Hilfe der Kammer sehr empfehlen kann.
     
  2. #22 Pelztier, 10.11.2009
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    also, da kommt mir meine Galle von meinem Hausbau aus den 90er wieder hoch. Alles auch am eigenen Leib erlebt und erlebe es zwar selten aber immer mal wieder vorkommend in der täglichen Praxis. Nur einen Beweis führen ist für den Bauherren immens schwierig!
    Ich wünsch Dir Glück das Du es beweisen kannst.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Naja - ich wär mit solchen Äusserungen SEHR vorsichtig. Für mich klingt das eher nach Makler, dem die Architekten zu oft ein Geschäft versaut haben (Auch wenns ein Verwandter ist).

    Ich weiß, dass da draussen deutlich mehr als ein tiefschwarzes Schaf unter den Kollegen unterwegs ist.
    Aber Schmiergeldzahlungen sind zumindest im EFH Bereich eher unüblich (geworden). Da sind die Margen einfach zu dünn.

    Das mit den Aufträgen und den Nachträgen geht nmM eher auf andere Ursachen zurück.
    Zu blöd/faul zum richtig Ausschreiben, eingeübte Seilschaften, ....
    Aber nicht auf vorher abgesprochene Prämien.
    Ausserdem wisst Ihr nicht, ob die anderen nicht auch Nachträge gestellt hätten (hätten stellen müssen) und so die Differenz nicht geblieben wäre.

    Das mit den Mängeln ist doch ganz einfach.
    Der Herr Kollege ist doch in der gesamtschuldnerischen Haftung - gerade dann, wenn er sie gar nicht sieht.
    Darauf würde ich ihn mal hinweisen - ggf. unter Verweis auf die noch ausstehende Schlußsumme.
    Und ihn mal um die Bekanntgabe seiner Haftpflichtversicherung bitten.
    Mal sehen - vielleicht bewegt das ja sein träges Hirn etwas. ;)
     
  4. Roth

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    Hallo und danke für die vielen Beiträge! Und ein paar Antworten von mir, ich bin allerdings Laie:
    @ Shai Hulud: Beauftragt hat der Architekt, nachdem er mir den Vorschlag gemacht hatte, jeweils den Günstigsten aus dem Preisspiegel zu nehmen. Ich war damit einverstanden.

    Vorschlag mit Beschwerde bei der Architektenkammer: Das mache ich, muss schauen, ob es in AN eine gibt.

    Beweisen kann ich eventl. Zahlungen nicht, bin nur stutzig geworden. Der Architekt hat auch immer geklagt, dass er ungerechterweise weniger als die Handwerker verdient.

    Ich hatte auch ein Erstgespräch beim Anwalt. Er hat mir geraten, mir sofort die Leistungsverzeichnisse zu verschaffen, sonst wüsste ich ja gar nicht, was vereinbart war. Die LVs und Vertragsbedingungen mit den Handwerkern habe ich beim Architekten geholt.
    Darin sehe ich, dass dann vieles vor Ort am Bau geändert wurde. In den LVs steht dagegen: VOB/B § 3 Ausführungsunterlagen: Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

    Der Anwalt hat mir auch einen Gutachter empfohlen, der alles aufgenommen hat. Zur Sicherheit. Der RA will den Arch. zur Nachbesserung auffordern, und danach eine Beweissicherung beantragen.
     
  5. Roth

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    PS Zwei Vertragsbedingungen habe ich abgeschrieben, die ich ganz komisch finde:

    VOB/B §13 Gewährleistung:
    Die Gewährleistung für Bauwerke und Holzerkrankungen dauert 5 J. nach BGB.

    VOB/B §16 Zahlungsweise:
    Zahlungen, insbesondere die für Teilleistungen, erfolgen nach vereinbartem Zahlungsplan. Der Zahlungsplan ist vom Arbeitnehmer zu entwickeln und vor Arbeitsbeginn dem Auftraggeber zur Unterschrift vorzulegen.

    :confused:
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Zum Thema LVs mal hier lesen.
    Punkt >>Unterlagen des Bauherren<<
    http://www.baumeister-online.de/aktuelles/recht-detail.php?id=1235
    Also nix mit Betteln.
    Allerdings kann der Architekt 1) Herausgabe Zug um Zug gegen unbestrittene Forderungen verlangen und 2) für Kopien, die er ja aufbewahren muss, Nebenkosten in üblicher Höhe abrechnen.
    Also überlegen, was in welchem Umfang gebraucht wird.
     
  7. Roth

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    @ Ralf Dühlmeyer

    Danke für den Hinweis. Ich habe alle Architektenrechnungen Phase 1-9 bezahlt (2008). Das ist nicht strittig.
    Er hat nur Kopien der LVs rausgerückt. Die Originale brauche er für die Dokumentation, die er noch machen will/muss.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2009
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    Hä?

    1) Wieso ist LP 9 bezahlt? Ist der Umbau schon vor 5 Jahren gewesen? Wenn nein, besteht noch gar kein Honoraranspruch auf das Honorar für LP 9!!!

    2) Wenn LP 8 bezahlt ist (als Teilschlussrechnung), dann müsste die Arbeit des Architekten bis auf die "Gewährleistungs- und Mängelbegleitung" aus LP 9 abgeschlossen sein.
    Ergo müssten auch alle Dokumentationen vorliegen/fertig sein!

    3) Was kann man aus Kopien nicht dokumentieren, was aus den Originalen geht?
    Ist da was mit Geheimtinte geschrieben, die unkopierbar ist?
    Seeeeehr merkwürden - das. :irre

    MfG
     
  9. Roth

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    @ Ralf Dühlmeyer

    Stimmt schon, auf der letzten Rechnung steht Abschluss. Für Objektbetr./Dokumentation hat er 879,90 angesetzt.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2009
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    Hier steht was von Aussenputz aufgebracht 06. Und oben 5 Jahre Gewähr auf Holzschutz
    Macht mindestens
    06 + 5 Jahre = 2011 Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist. OK - wenn es nur der Zimmer mit 5 Jahren war und der schon 05 gerichtet hat, könnte es theo. 2010 sein.
    Aber in keinem Fall bestand 2008 Anspruch auf das Honorar aus LP 9.

    MfG
     
  11. #31 Shai Hulud, 10.11.2009
    Shai Hulud

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    Wenn LP9 schon bezahlt ist, dann ist mir schon klar warum der Architekt mit dem Bauvorhaben abgeschlossen hat. :mauer

    Eine der wichtigen Aufgaben des Anwalts wäre festzustellen, daß die Leistungen von LP9 eben noch nicht erbracht sind. Nicht nur damit die Leistungen tatsächlich erbracht werden, sondern auch für die Verlängerung der Gewährleistung des Architekten.

    Ich würde immer selbst beauftragen, denn dann habe ich die kompletten Auftragsunterlagen vorliegen. Dann kann ich mitdenken, nachfragen und beauftragen und muß hinterher die Schuld für Fehler nicht auf andere schieben.
     
  12. #32 ManfredH, 10.11.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Es gibt in jedem Bundesland eine.

    Die bayerische sitzt aber nicht in AN (falls du damit die mfr. Hauptstadt gemeint hast), sondern - wie könnte es anders sein - in M.

    http://www.byak.de/
     
  13. Roth

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    Das hätte ich mir nicht zugetraut!
    Fahrtkosten wurden berechnet 10.000km á 0,10 + MWSt und Nebenkosten waren 2200,00 + MWSt.
    Was verbirgt sich dahinter? Kopien?
     
  14. Roth

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    Ja, danke! Ich dachte eine pro Bezirk.
     
  15. #35 ManfredH, 10.11.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nebenkosten sind Kopien, Zeichnungsplots, Telekommunikationsgebühren, Porti etc., sowie Fahrtkosten - allerdings nur für Fahrten, die über einen Umkreis von 15 km vom Bürositz des Auftragnehmers hinausgehen. Ausserdem noch Auslagen für Fremdleistungen - z.B. Kopierservice, Katasterauszüge (in Bayern gelegentlich auch als Amtlicher Lageplan bezeichnet :D) sowie z.B. für Übernachtungskosten etc., was aber bei einem EFH wohl in den seltensten Fällen vorkommen wird.

    Wie kommen denn die 10.000 km zustande ?
     
  16. Roth

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    @ ManfredH

    Die einfache Entfernung von Büro zur Baustelle beträgt ca. 25km. Wie oft der Architekt gefahren ist, habe ich nicht aufgeschrieben.
    Sind die Nebenkosten von 2200,00 +MWSt so realistisch? Ich habe mein Vertrauen verloren.
     
  17. Baumal

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    liebe frau roth, seit sie hier in diesem forum schreiben, möchten sie
    gerne ihren persönlichen frust ablassen, aber 10.000 km ist der
    gipfel. ich denke mal da steckt der tippfehlerteufel und
    oder frustteufel (wie in vielen ihren beiträgen) drin...
     
  18. #38 Pirellitx31, 10.11.2009
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    :respekt..den Gedanken hatte ich auch schon.....

    ..und ob 2.200 EURO Nebenkosten angefallen sind, können wir nicht beurteilen. In der Regel werden Nebenkosten ausgehandelt und im Architektenvertrag niedergeschrieben --- entweder pauschal, oder auf Nachweis, oder prozentual vom Gesamthonorar. Was haben Sie denn mit Ihrem Architekten diesbezüglich vertraglich vereinbart?
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Für die Nebenkosten gibt es zwei Möglichkeiten

    1) Pauschale Abrechnung (meist nach % der Honorarsumme), wenn (und nur dann) vertraglich vereinbart
    2) Einzelnachweis.
    Jeden Brief, jede Kopie, jedes Telefonat mit Dauer und Einheiten usw usw usw.
    Also einen Roman nur für die NK.

    Haben Sie denn Kopien usw noch extra bezahlt? Wenn nein, dann wären 2200 durchaus nicht überzogen.

    @ Baumal
    Naja - ich hab hier mal ne Abrechnung eines Kollegen (eigentlich möchte ich " " verwenden) auf dem Tisch gehabt, da haben sich alle meine Nägel zu Rastalocken aufgerollt.
    Du glaubst gar nicht, wie kreativ manche unserer Kammeraden sein können.
    Und wenn ich lese, dass man LP 9 mal eben gleich mit abgerechnet hat, dann könnte ich schlicht kotzen.
    Wenn man schon so blöd ist, sich auf die Nummer einzulassen, dann soll man auch die Regeln einhalten.

    Von daher :lock.......
     
  20. Lukas

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    Vorsicht!

    Scheinbar hat der Archi den Gipfel selbst erklommen. :p
    Euer Kollege war halt 200 mal, also täglich, auf der Baustelle. Das macht Ihr doch alle so. :D Da sind die 10 Centabos doch ein Geschenk. :)

    Gruß Lukas
     
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