Kickback-Zahlungen zwischen Handwerkern und Architekten - gibt es sowas???

Diskutiere Kickback-Zahlungen zwischen Handwerkern und Architekten - gibt es sowas??? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ich denke, Kickback Zahlungen gibt es bei mind. 20% aller öffentlichen Aufträge. operis @lukas ist die Kohle bei Dir angekommen? :p

  1. operis

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    Ich denke, Kickback Zahlungen gibt es bei mind. 20% aller öffentlichen Aufträge.

    operis

    @lukas ist die Kohle bei Dir angekommen? :p
     
  2. Lukas

    Lukas

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    Klar!

    Ich habse dann gleich mit meinem Anteil an die AK weitergeleitet. :bounce:

    Gruß Lukas
     
  3. Baumal

    Baumal

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    @ lukas 200 x 25 = 5000. :p
     
  4. Lukas

    Lukas

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    Ist er nie zurück gefahren? :p :p
     
  5. Baumal

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    .... bin ich jetzt auch gerade drauf gekommen... :respekt
     
  6. Roth

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    Es tut mir Leid, wenn ich jemanden belästigt habe, das war nicht meine Absicht. Ich habe mir Auskunft auf meine Fragen erhofft und auch von Vielen bekommen.

    Ja, Frust habe ich, das gebe ich zu. Trotzdem habe ich mir die 10.000km nicht eingebildet. Die Fahrtkostenabrechnungen haben auf der 9. Abschlagsrechnung mit 4.150km begonnen. Auf der 13. Abschlagsrechnung stehen 9.600km, danach kam schließlich die 14. Honorarrechnung/Abschluss mit 10.000km.
    Ich schlage mich jetzt ein Jahr mit den Mängeln herum -alle habe ich hier noch längst nicht beschrieben- und habe von Ihrem Kollegen Planer und Bauleiter nach seiner letzten Rechnung keine Hilfe mehr bekommen.
    Es geht um keine geringe Bausumme, das nur nebenbei.

    @ Pirellitx31:
    Es wurde keine Vereinbarung über Fahrtkosten oder Nebenkosten abgeschlossen. Ich war der Meinung, dass sie im Honorar enthalten sind.

    @ alle: Der Gutachter hat mir geschildert, wie sehr gravierende Baumängel das weitere Leben von Bauherren beeinflussen können. Das kann von Depression, dauerndem Streit in der Familie bis Scheidung gehen. Manche können sich aus Geldmangel nicht mehr wehren.
    Auch in meinem Fall gilt das bekannte Sprichwort vom Schaden und dem Spott. Oder Alter schützt vor Dummheit nicht. (Sollte ich das als Motto nehmen? Ich habe ja noch keins.)
     
  7. Roth

    Roth

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    Nur mündlicher Vertrag

    Hallo,
    noch eine letzte frustfreie Frage an die Fachleute:
    Ich hatte nur einen mündlichen Vertrag mit dem Architekten abgeschlossen. Musste ich in diesem Fall die oben genannten Fahrtkosten und Nebenkosten überhaupt bezahlen?
    Danke! F. Roth
     
  8. #48 Manfred Abt, 13.11.2009
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    solange nichts anderes (schriftlich) vereinbart, sind Nebenkosten nach Einzelnachweis abzurechnen.
    Andere Vereinbarungen sind z.B.:
    • Abrechnung als Pauschale
    • keine Abrechnung
    In diesem Sinne ergibt sich aus der mündlichen Beauftragung ohne gesonderte Vereinbarung eher eine günstige, arbeitsintensive aber auch gerechte Abrechnungsgrundlage.
     
  9. #49 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja - wenn er sie detailiert nachweist!
    Er muss also jede Fotokopie, jeden Brief samt dazugehörigem Porto, jedes Telefonat/Fax samt angefallener Einheiten (z.B. über Einzelverbindungsnachweis) usw usw einzeln nachweisen und abrechnen.
    Für die Fahrten müsste er jede Fahrt mit Datum und Fahrtstrecke (er könnte ja auch von wo anders als vom Büro gekommen sein) auflisten und dann abrechnen.
    Allerdings darf er mehr als die 10 Ct abrechnen. Hier werden i.A. die Kostentabellen z.B. des ADAC je km zu Grunde gelegt.

    Eine solche NK-Abrechnung füllt dann schon mal einen A4 Ordner. Gar kein Thema. Da darfs dann auch etwas mehr sein.
     
  10. #50 Manfred Abt, 13.11.2009
    Manfred Abt

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    ich sagte ja: arbeitsintensive
     
  11. #51 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2009
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    Ich weiß Manfred. Aber Roth sollte es halt genau wissen. Ausserdem hast Dich dazwischen gedrängelt :p
     
  12. Roth

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    Danke!
    Jetzt die allerletzte Frage, versprochen:
    Bei den Leistungsphasen 1-9 gilt bei mündlichem Vertrag nur der HOAI-Mindestsatz? Es war die Rede von Schwierigkeitsstufe III , welche auch berechnet wurde.

    Mündlich war deshalb, weil das Bauvorhaben halb Umbau und halb Neubau war, und der Arch. Umbauzuschlag auf alles wollte. Ich hatte gebeten drüber nachzudenken und dann wurde der Vertrag vergessen.
     
  13. mls

    mls Bauexpertenforum

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    für neubauanteil gibts keinen umbauzuschlag.
    2 honorarermittlungen:
    1x neubau,
    1x bestand + 20% umbauzuschlag.

    ohne weitere vereinbarungen gilt bspw. honorarzone 3 - unten
     
Thema: Kickback-Zahlungen zwischen Handwerkern und Architekten - gibt es sowas???
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