Unterlagen für den Architekten

Diskutiere Unterlagen für den Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Experten, auch bei uns soll es über kurz oder lang ins eigene Heim gehen. Nach einigen Sitzungen beim Architekten sind wir "Warm"...

  1. sadas

    sadas

    Dabei seit:
    12.10.2009
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Rühen
    Hallo Experten,

    auch bei uns soll es über kurz oder lang ins eigene Heim gehen.
    Nach einigen Sitzungen beim Architekten sind wir "Warm" miteinander geworden und das Büro wird es wohl werden.
    Wir haben auch gleich ein paar Hausaufgaben mitbekommen, die wir besorgen bzw. erledigen müssen.

    Unter dem Punkt Planungsunterlagen steht folgendes:
    1. amtlicher Lageplan, M=1:500, (vom öffentl. best. Vermessungs-Ing.)
    2. Auszug aus dem Bebauungsplan (vom Planungsamt der Stadt/Gemeinde)
    3. Angaben zur Grundstückskanalisation, vom Tiefbauamt


    Nun meine Frage:
    Wann benötigt man zwingend eine amtlichen Lageplan?
    Bei meinen Recherchen im Netz gibt es für einen Bauantrag drei Stufen eines Lageplanes.

    -einfacher Lageplan (online vom Katasteramt abzurufen)
    -qualifizierter Lageplan
    -amtlicher Lageplan (Kollegen vermessen vor Ort alles Neu nach meinem Verständniss)

    Natürlich ist die Preisspanne auch dem entsprechend.
    Bei dem Entwurf des Architekten gab es ein Baugrenzenüberschreitung,
    welche nach mündlicher Rücksprache mit der Gemeinde und dem Landkreis nicht das Problem darstellen soll - wir es jedoch erst schwarz auf weiss bekommen nachdem wir den Antrag eingereicht haben.

    Vielen Dank im Vorfeld für eure Mühre

    Gruß
    Ulf
     
  2. parcus

    parcus

    Dabei seit:
    06.07.2009
    Beiträge:
    114
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ing. | Arch. | Wirt.-Inf. | KfW Berater
    Ort:
    NRW-Hessen-RLP
    Bei dem Entwurf des Architekten gab es ein Baugrenzenüberschreitung

    Welchen Sinn macht es denn einen Entwurf abzugeben ohne einen Lage- oder B-Plan zu kennen ?

    Mit sowas belästige ich einen Bauherren gar nicht, sondern sehe es als meine Arbeitsgrundlage an.

    Oder war das eine kostenlose Marketing Aktion ?
     
  3. sadas

    sadas

    Dabei seit:
    12.10.2009
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Rühen
    Punkt 2 der Bebauungsplan wurde bei der ersten Sitzung von uns mitgebracht. Ich vermute das es der Form halber noch einmal aufgeführt wurde.
    Und ja, Marketing Aktion könnte man es nennen. Das Büro hat ziemlich viel "Angefüttert" bevor es um das liebe Geld ging.
     
  4. #4 silvesterde, 09.11.2009
    silvesterde

    silvesterde

    Dabei seit:
    07.11.2009
    Beiträge:
    34
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bad Honnef
    In der Landes-Bauordnung steht (online beim Bauministerium deines Bundeslandes), bei welchem Bauvorhaben wann welche Unterlagen einzureichen sind. Die Mitarbeiter des örtlichen Bauamtes können Dir aber bei Anruf konkret Auskunft geben. Den amtlichen Lageplan gibt's beim Vermesser, und das BV musst Du hinterher sowieso vermessen lassen. Bei einigen BV sind die Ämter auch mit dem Auszug aus der Liegenschaftskarte vorerst zufrieden und brauchen den Lageplan mit Höhen nur, wenn es da Diskussionspunkte gibt.
     
  5. #5 ManfredH, 09.11.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich finde, der Kollege macht es sich schon etwas einfach.

    Ok, strenggenommen hat wohl tatsächlich der Bauherr den Lageplan zu stellen, kenne ich zumindest so.

    Aber dazu muss der Bauherr erst mal wissen, wo er den überhaupt herbekommt, dann fährt er vielleicht zum Vermessungsamt, fragt sich durch, wendet jede Menge Zeit auf ....
    und ich ziehe einfach meine fertig kopierte Faxvorlage aus der Schublade, schreibe die Flurstücksnummer drauf, stecke es ins Fax und drücke die Kurzwahltaste fürs Vermessungsamt ....
    Also beschaffe ich den Lageplan selber, und der Bauherr trägt die Gebühren.
    Mit der Kanalauskunft ist es genauso.

    Und den B-Plan schaue ich mir normalerweise auch lieber selber beim Bauamt an, weil ich dann ggf. auch gleich Fragen dazu stellen kann, wenn irgendwas unklar ist.
     
  6. #6 Schwarz, 10.11.2009
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    moin moin,

    google mal nach Bauvorlagenverordnung – BauVorlVO

    oder folge dem link

    http://www.enev24.de/slow/bauvorlvo.html

    hier findest du die unterschiede und erfordernisse erklärt.

    unabhängig davon machen wir es so, dass wir den bauherren auf die beschaffung des lageplanes aufmerksam machen, da er ihn zu stellen hat und das ding dann allerdings für ihn beim ÖBVI unseres vertrauens für ihn besorgen. er bekommt dann nur die rechnung.

    den b-plan besorge ich in der regel auch selber. meist kann man hier schon mal kontakt mit den leuten von der stadtplanung, der gemeinde etc. aufnehmen, falls man sie noch nicht kennt, und schon mal ein kleines vorgespräch führen. "grundlagenermittlung" nach alter hoai?

    entwässerungsplanung beim kollegen mit drin? aber kanalauskunft einholen ist eigentlich auch kein ding.

    schwarz
     
  7. #7 cannavaro, 10.11.2009
    cannavaro

    cannavaro

    Dabei seit:
    24.08.2009
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zeichner
    Ort:
    Schweinfurt
    Hallo,

    der Bebauungsplan kann bei der Gemeinde/Stadt kostenlos eingesehen werden und auch eine Kopie daraus sollte kostenlos sein (bei uns in der Gemeinde zumindest).

    In Bayern braucht man dann für den Bauantrag einen amtlichen Lageplan (Katasterauszug) im Maßstab 1:1000. Dieser kann beim Vermessungsamt beantragt werden. Kostet je nach Größe um die 35,- EUR.
    In anderen Bundesländern vieleicht anders, weiß ich nicht. Kann man aber bei der zuständigen Baubehörde (Landratsamt, Stadt etc. erfragen).
     
  8. gast3

    gast3 Gast

    sorry

    aber Katasterauszug ist kein amtl. Lageplan
     
  9. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    UNSINN

    ein auszug aus dem kataster ist noch lange kein amtlicher lageplan!
    in den lageplan gehören die neubebauten teile was du in einem auszug natürlich nicht finden wirst.
    und diese sind amtlich o. durch dessen vertreter (ö.v.ings) zu erstellen

    bitte still sein, wenn mit ahnungslosigkeit gesegnet!
     
  10. #10 Thomas B, 10.11.2009
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Nö Sepp....in Bayern ist es wirklich so!

    natürlich stellt der Lageplan die Grundlage dar. In diesen gilt es dann natürlich noch das geplante Bauwerk einzutragen. Aber es wird kein Vermesser o. ä. gebraucht...das macht der Architekt (in Bayern; in B.-W., z.B. sieht das schin wieder gaaaaanz anders aus).

    Bei größeren Objekten allerdings wird der Lageplan häufig vom Vermesser gefertigt, gerade dann, wenn es etwas komplizierter sein darf...

    Gruß

    Thomas
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wenn es Rühen in Nds ist, brauchst Du einen einfachen oder (seltener) einen qualifizierten Lageplan.
    Letzters könnte z.B. bei der Baulinienüberschreitung der Fall sein.
    Frag doch einfach den/die Architekten. Ggf. sollen die beim Bauamt nachfragen.
    Einen Katasterausschnitt kriegst mittlerweile in ganz Nds um die Ohren gehauen (früher - als wir noch nen Kaiser hatten - ging das mal).
    Und hier trägt nicht der Vermesser den Baukörper ein, sondern der Planer.

    Und damits richtig blöd wird, muss das auf einem Papierausdruck händisch eingemalt werden wie anno Dickemilch.
    Aus NRW kenn ich das anders.
    DXF Datei an den Vermesser, der hat die Flurkarte digital, fügt das maßgerecht zusammen und trägt gleich die Abstandsflächen ein.
    Aber hier ..................... :cry
     
  12. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    dass in bayern die uhren anders ticken, als im
    rest der republik, war mir schon lange klar.

    in NdS auch, ist mir neu. wir hier in BW dürften gar
    nicht, und ihr müsst händisch den baukörper
    einzeichnen....
     
  13. #13 Schwarz, 10.11.2009
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
  14. #14 Thomas B, 10.11.2009
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Das ist wohl wahr.

    In diesem Falle halte ich dies aber in der tat für nicht eben unvernünftig!

    Bei uns kann der Architekt ein EFH...DH...MFH... wie auch immer höchstselbst in den Lageplan einpassen (egal ob händisch oder als DXF oder dwg oder weiß der Geier was...). Der Aufwand ist minimal, dauert etwa 1 Stunde...höchstens.

    Als ich in B.-W. das vergügen hate zu planen wurde hierfür immer ein Vermesser ebnötigt. Das mag bei komplizierten Abstandssituationen, hanglagen usw. auch durchaus im Einzelfall i.O. sein. Aber bei einem 08/15-Haus mit B-Plan....wozu der Aufwand. Archi machts mit...kostet nix. Vermesser macht es, vermißt sich 'nen wolf und dafür sind dann auch schnell mal 500 - 700 EUR fällig. der "Mehrwert" erschließt sich mir in der Tat nicht.

    Die Bayern sind eben sehr fortschrittlich...siehste mal.

    Thomas
     
  15. gast3

    gast3 Gast

    nur ..

    aus Interesse:

    ist das bei euch da unten dann ein amtl. Lageplan oder eben NUR ein irgendwasPlan ??
     
  16. #16 cannavaro, 10.11.2009
    cannavaro

    cannavaro

    Dabei seit:
    24.08.2009
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zeichner
    Ort:
    Schweinfurt
    @Sepp

    erstmal genau lesen was ich geschrieben habe, bevor Sie einen völlig unnützen Kommentar abgeben.
    Danke Thomas für die Unterstützung.

    Ich mache schon seit Jahren Bauanträge in Bayern und da ist es eben so. Von wegen Ahnungslosigkeit. Dieser Lageplan heißt nun mal "Auszug aus dem Katasterkartenwerk im Maßstab 1:1000" und daran ändern auch dumme Kommentare nichts.
    Dieses Teil ist original unterschrieben und wird der ersten Ausfertigung des Bauantrages (für die Baubehörde) beigelegt. Für die Gemeinde und dem Bauherren reichen Kopien.

    Gruß
    Marco
     
  17. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    @ Helge, das ist dann der zeichnerische teil zum bauantrag (§4 LBOVVO),
    meist auszug aus dem liegenschaftskataster nach §4 abs. 2 u. 4.
    der LBOVVO ausgearbeitet.

    einen schriftlichen teil hat der vermesser auch noch auszufüllen.

    für das amt ist es dann bestimmt ein "amtlicher" lageplan.....
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich kenne es so, dass durch das Siegel, dass der Vermesser auf den entsprechenden Plan setzt (elektr. oder per Stempel auf Papier) qua seiner Vereidigung der Plan amtlich wird.
    Denn die bestellten Vermesser sind ja den Katasterbehörden gleichgestellt.
     
  19. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    jep.
     
  20. #20 Thomas B, 10.11.2009
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...und es ist natürlich ein zeichnerisch erweiterter Lagepplan beizufügen, der die geplante Bebauung enthält.

    Dieser sog. "Amtliche Lageplan" hat noch ein schickes Dienstsiegel der entsprechenden Behörde (Achtung: früher ausschließlich Vermessungsamt; mittlerweile aber kriegt man die Teile sogar -häufig- bei den Gemeinden, die dank I-Net Zugriff hierauf haben!) und es sind -für den Bauantrag- Beiblätter angehängt mit den Nachbaranschriften bzw. deren Flurnummern usw.

    Thomas
     
Thema: Unterlagen für den Architekten
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. architekten unterlage faltbar

    ,
  2. welche informationen benötigt ein Architekt

    ,
  3. welche unterlage von vermesser bfraucht architekt

    ,
  4. höhen lagepöan passen nicht architekt,
  5. Architektenunterlagen,
  6. bauherr muss den zeichnerischen teil unterschreiben,
  7. was benötigt der architekt vom bauherren,
  8. Welche Unterlagen benötigt Architekt,
  9. unterlagen für architekt
Die Seite wird geladen...

Unterlagen für den Architekten - Ähnliche Themen

  1. Leiter auf Zementestrich; Styrodur- Unterlage

    Leiter auf Zementestrich; Styrodur- Unterlage: Hallo zusammen, wir haben seit knapp einer Woche Zementestrich in unserem Neubau. Um das obere Stockwerk zu erreichen, bedarf es einer Leiter, die...
  2. Spannteppich UND PU Verbundschaum Unterlag Verlegen - welche Kleber ?

    Spannteppich UND PU Verbundschaum Unterlag Verlegen - welche Kleber ?: Hallo, aus Lände wie UK/Aust/USA kenne ich wie mann ein Hochflor Spannteppiche verglegen soll - ich kein Hexerei - Haken-Randstreifen mittels...
  3. 'Unterlage' bzw. Trittschalldämmung für Laminat im Außenbereich

    'Unterlage' bzw. Trittschalldämmung für Laminat im Außenbereich: Hier stand nix... Danke für die Hilfe
  4. Welche Unterlagen sollte der Bauherr vom Architekten bekommen?

    Welche Unterlagen sollte der Bauherr vom Architekten bekommen?: Welche genauen Unterlagen sollte ein Bauherr von seinem Architekten nach dem Einzug noch bekommen, wenn alle LPs vereinbart wurden. Die HOAI ist -...
  5. Abnahme, Unterlagen des Architekten

    Abnahme, Unterlagen des Architekten: Hallo, mich würde mal interessieren, welche Unterlagen man sinnvollerweise beim Abschluß des Bauvorhabens als Bauherr vom Architekten bekommt....