Wohnriester für Nicht-verdienende

Diskutiere Wohnriester für Nicht-verdienende im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo lliebes Forum, Wir stehen kurz vor der Unterschrift unseres Darlehensvertrags und haben Wohnriester erst mal aussen vor gelassen. Jetzt...

  1. hidis

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    Hallo lliebes Forum,
    Wir stehen kurz vor der Unterschrift unseres Darlehensvertrags und haben Wohnriester erst mal aussen vor gelassen. Jetzt habe ich mit einem "Berater" gesprochen, der mir folgendes aufgezeigt hat:
    Meine Frau wird die nächsten Jahre nicht arbeiten (kids) und in 3 Jahren einen Teilzeitjob aufnhemen, bei dem Sie brutto nicht mehr wie 15.000 €/Jahr verdienen wird.
    Der Berater sagte, dass in solchen Fällen die komplette Zulage (Frau + 2 Kinder) bereits bei einem Eigenbeitrag von 60 € im Jahr gewährt wird. Er sagte, dass dies nur bei diesem sehr geringen bzw. in den ersten 3 Jahren nicht vorhandenen Einkommen meiner Frau möglich ist. (Solange 4% vom Brutto meiner Frau jährlich nicht höher wie Ihre Zulagen sind) - Ich verzichte auf Grund des höheren Einkommens komplett auf Riester.
    Kann das jemand so bestätigen?
    Wenn ja, wäre so eine Bausparsumme von ca. 17.500 € möglich, die auf 10 Jahre gerechnet nur einen Eigenbeitrag von 600.- € erfordert. Das hört sich für mich im ersten Moment sehr gut an. Die "eingesparte Tilgung" kann ich als Sondertilgung bringen, habe also einen Teil des DArlehensbetrags schneller zurückgezahlt und habe anschliessend das Bauspardarlehen, welches ich in der Darlehensphase ebenfalls mit den Zulagen des Staates tilgen kann.
    Bei meinen Überlegungen unterstelle ich, dass wir in 10 Jahren ein wesentlich höheres Zinsniveau haben werden.
    Was denkt Ihr?
     
  2. #2 Frau Unger, 12.11.2009
    Frau Unger

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    Vorsicht ! Bitte nicht auf Provisionshaie reinfallen ! Die müssen jetzt zum Jahresende noch Ihre Zahlen für 2009 erfüllen ;)

    Ihre Frau kann im Moment, da sie nicht berufstätig ist und somit nicht unmittelbar förderberechtigt, nicht die volle Zulage für sich und die Kinder erhalten, wenn die 60,- EUR im Jahr eingezahlt werden.
    Da Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, sind Sie derjenige, der unmittelbar förderberechtigt ist.
    Bedeutet, damit Sie als Familie die volle Förderung erhalten, müssten Sie 4% Ihres Vorjahresbruttos einzahlen und Ihre Frau den Sockelbetrag von 60,- EUR.
    Wenn Ihre Frau selber wieder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht und sie dann 4% des Bruttos einzahlt, erhält sie die Förderung für sich und die beiden Kinder.
     
  3. hidis

    hidis

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    wurde ich also einfach nur angelogen?:motz

    Die Argumentation war: Meine Frau verdient zwar nicht, aber durch die 2 Kinder ab 2007 hat Sie Rentenanspruch von 6 Jahren bis 2013 - ab 2013 arbeitet sie ja wieder.

    Warum macht es der Gesetzgeber nur so kompliziert? Kalkül oder Unvermögen?

    Ich hab so langsam aber sicher keine Lust drauf.

    Gibt es denn keine staatliche Stelle, wo man sich verbindlich informieren kann?:confused:
     
  4. #4 Frau Unger, 13.11.2009
    Frau Unger

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    Wenn Sie es ganz objektiv haben möchten, gibt es immer noch die Verbraucherzentrale, bei der man sich informieren kann.

    Wenn mann unmittelbare Förderung erhalten möchte, muss man in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
    Die von Ihnen beschriebene Argumentation von Vertrieblern ist allerdings nicht selten, um einen Abschluss zu machen.
     
  5. hidis

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    danke für die sehr hilfreichen Infos.
     
  6. #6 Frau Unger, 13.11.2009
    Frau Unger

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    Gerne.

    Alles Gute.
     
  7. #7 Ranschke, 15.11.2009
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    Hallo!

    Das ist leider nicht richtig! Fakt ist:

    1.) Mütter bzw. Väter, die die Kindererziehung übernehmen, sind in den ersten 3 Jahren nach Geburt des Kindes direkt (= unmittelbar) förderfähig. (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG i.V.m. § 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI und § 56 Abs. 5 SGB VI). Siehe hierzu auch Anlage 1 Abschnitt A Nr. 23 des BMF-Schreibens vom 17.11.2004 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge.

    2.) Werden innerhalb dieses 3-Jahres-Zeitraums mehrere Kinder erzogen (z. B. bei Mehrlingsgeburten), verlängert sich die Zeit der Versicherung um die Anzahl an Kalendermonaten, in denen gleichzeitig mehrere Kinder erzogen werden (ebenfalls nachzulesen in Anlage 1 Abschnitt A Nr. 23 des BMF-Schreibens vom 17.11.2004 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge.)

    3.) In Anwendung auf den geschilderten Fall (2 Kinder geboren in 2007) hat die Ehefrau einen Rentenanspruch von 6 Jahren bis 2013 und ist damit auch unmittelbar Riester-förderberechtigt bis 2013.

    4.) Kinderzulagen werden bei zusammen veranlagten Ehegatten grundsätzlich der Mutter zugerechnet und nur auf Antrag dem Vater (§ 85 Abs. 2 Satz 1 EStG).

    Im Ergebnis hat der Berater also nicht gelogen. Die Konstellation (komplette Zulage (Frau + 2 Kinder) bereits bei einem Eigenbeitrag von 60 € pro Jahr) ist meiner Meinung nach möglich bis 2013.

    Gruß

    Ranschke
     
  8. hidis

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    Grübel ...

    hmm ...
    selbiges konnte ich auch im Prospekt des Anbieters nachlesen. Was ist nach 2013, wenn meine Frau nicht mehr wie 15.000.- brutto verdient? Der Berater meinte: So lange die Zulagen (ca. 700) höher sind, wie 4% des Bruttos: 600.- € reicht ebenfalls ein Jahresbeitrag von 60.- €.
    alles so kompliziert .....
     
  9. #9 Ranschke, 17.11.2009
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    Hallo,

    wenn die Ehefrau ab 2013 wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, besteht weiterhin unmittelbare Förderberechtigung. Zahlenmäßig stellt sich das Ganze dann folgendermaßen dar:

    Grundzulage Ehefrau: 154 Euro
    2 Kinderzulagen á 185 Euro: 370 Euro
    Zulagen gesamt (auf dem Vertrag der Ehefrau): 524 Euro

    Sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen: 15.000 Euro
    Erforderlicher Mindestbetrag (4%): 600 Euro
    Abzüglich Zulagen: 524 Euro
    Erforderliche Sparleistung: 76 Euro

    Die erforderliche Sparleistung liegt über dem Sockelbetrag von 60 Euro. Im Ergebnis müssen also 76 Euro eingezahlt werden, um die volle Riester-Förderung zu erhalten.

    Gruß

    Ranschke
     
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