wieviel hat gefehlt bis schlüsselfertig?

Diskutiere wieviel hat gefehlt bis schlüsselfertig? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Sorry, aber das ist Quatsch. Es gibt sehr wohl Unterschiede im Schwierigkeitsgrad, aber die sind von der Hochschule abhängig und nicht davon obs...

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  1. stevie

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    Zudem gibts ja mittlerweile auch noch den "Bachelor" und den "Master" mit
    entsprechender Studienvertiefung :biggthumpup:
     
  2. #82 eddie irvine, 16.11.2009
    eddie irvine

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    Noch einmal OT:
    Ich frage mich nur, warum Uni-Absolventen (in den meisten Faellen, siehe diverse Statistiken) ein hoeheres Anfangsgehalt beziehen. Das kommt ja auch nicht von ungefaehr. Und bei den Fuehrungskraften findet man auch mehr Uni-Absolventen.

    A propos Bachelor und Master: Bachelor ist vergleichbar mit dem Vordiplom, Master mit dem normalen Diplom. Sind einfach andere Termini.

    Das ist doch bei vielen Dingen so, dass man von den Anbietern hinters Licht gefuehrt wird. War doch bspw. dasselbe wie damals bei HD TV usw.
    Oder bspw. bei Audi ist auch jeder Mist aufpreispflichtig, der bei anderen Hersteller serienmaessig ist.

    Komischerweise da merkt's (fast) jeder Laie, bei Hauesern oftmals leider nicht.

    Und solange es keine klare Definition gibt, werden das einige Unternehmen gnadenlos ausnutzen. Und die Haeuslebauer merken dann erst nachher, dass sie noch einige Tausend EUR mehr abdruecken muessen.

    Dagegen hilft halt nur, dass man sich selbst informiert bzw. Hilfe von Experten holt.
    Generell kann man aber festhalten: Wer den billigsten Anbieter waehlt, zahlt immer drauf, denn diese Unternehmen holen sich das gesparte Geld schon wieder rein.
     
  3. #83 HolzhausWolli, 16.11.2009
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    Baustatus: Längst fertig
    Jetzt kommst Du aber von Kuchenbacken auf Ar....backen.

    Nö...sehe ich anders. GENERELL kann man das sich sicher nicht sagen, auch wenn es DESÖFTEREN so ist. Es gibt tatsächlich Firmen die mehr verdienen wollen oder müssen.
     
  4. lulu66

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    Vielleicht kann man ja sagen, dass die Wertigkeit der Überraschungen hauptsächlich vom uninformierten Bauherrn (und dessen unausgesprochenen Erwartungen an Inklusivleistungen) abhängt, aber auch in zweiter Linie vom BT/GÜ/GU, der wichtige Leistungen nicht inkludiert (weil kaum allgemein kalkulierbar), aber auch nicht ohne Nachfrage Auskunft darüber gibt.
     
  5. #85 eddie irvine, 16.11.2009
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    ALso in den Bauleistungsbeschreibungen, die ich bisher gelesen habe, waren das die einzigen Sachen, die gefehlt haben:
    • Bauwasser und -strom
    • Abfuhr des Erdaushubs
    • Anschluss an Abwassersystem

    Daneben sollte man auf nette Woerter achten wie: gleichwertig, vergleichbar, bauseitig.
     
  6. #86 Bughandle, 16.11.2009
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    Was "Schlüsselfertig" beinhaltet sagt die BLB. Am Markt etablierte GUs/BT haben eher detailliertere BLB. Aber selbst die, die sich auf die Fahnen schreiben "exclusiv" zu bauen, sparen Dinge aus.
    Ich habe das mit 2 großen bundesweit agierenden Unternehmen erlebt. Kleiner Auszug der Nettigkeiten:

    - Baustrom, Bauwasser, ungenügender Erdaushub, Erdlagerung, Anschluß an das Kanalnetz, Stellung eines Baustrom-Kastens
    - Herstellung eines geeigneten Kranstellplatzes
    - Eingangspodest und dessen Belag
    - Fliesenlegerleistung (Fliesensockel fehlen, nach Möglichkeit keine geschnittenen)
    - nach LBO notwendige Geländer im EG-Bereich
    - Schneefanggitter (in best. Schneelastzonen PFLICHT)
    - Schallschutzfenster (es gibt Lärmpegelzonen, in denen "juristisch" diese Leistung vom AN übernommen werden muß, ähnlich Schneefanggittern)
    - Bei GEOTHERMIE garant. Tiefenbohrleistung in Metern
    - Bei GEOTHERMIE Abtransport und gesonderte Containerlagerung des Bohrabfalls
    - Anschlußkosten für Strom, Wasser, Telefon
    - SAT-Anlage
    - Netzwerkdosen gehören in jeden Neubau
    - Vermesserkosten (weites Feld, weil oft ein Einmessen der Baustelle nicht reicht und Archis von GÜs unterbezahlt sind und hier gerne Dinge versaubeuteln)
    - Bau(fein)endreinigung (die ihren Namen verdient und die Bauherrin zufrieden stellt)
    - Abtransport von Bauschutt
    - viele Gewerke wie Innenputz, Maler und Elektrik sind bei Wohnkeller oft Streitpunkt, hier kann man nicht genug im Vertrag handschriftlich ergänzen..
    - FBH-Verlegeabstände, da wird gerne einige Hundert Meter Plaste eingespart
    - Aussenwasserhähne (frostfrei gibts ohnehin nie bei BT)
    - vernünftige Zahl und Anordnung von Schaltern für elektr. Rolläden
    - das ganze Feld "Aussenanlage" mit Planung und Entwässerung
    - KG-Ring-Drainage wird trotz entspr. Lastfall und DIN-Forderung erstmal eingespart
    - wasserdichte Lichtschächte trotz entspr. Lastfall und DIN-Forderung
    - Erweiterte Garantieleistungen für HT wie WP, KWL
    - Aussenbeleuchtung
    - BDT-Tests, die ihr Papier wert sind
    - ENEV-Ausweise, die ihr Papier wert sind


    usw.
    hope it helps
     
  7. #87 Baufuchs, 16.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    abgesehen davon, dass bei vielen GU/GÜ vieles fehlt interessiert micht dazu aber mal die Quelle:

    Das mag für einen Bauträger gelten, der ein bestimmtes Objekt inkl. eines bestimmten Grundstücks anbietet und somit die örtlichen Forderungen berücksichtigen muss, keinesfalls aber für einen GU/GÜ.
     
  8. #88 Bughandle, 16.11.2009
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    @Baufuchs
    Das habe ich auch auch nicht explizit für GÜ formuliert. Und auch da wird es bei "vertraglich schlüsselfertiger Ausführung" ähnlich gelagert sein.
    Es gibt dazu Urteile, kann man ergoogeln. Ein GU/GÜ-Vertrag berücksichtigt *immer* die örtlichen Forderungen.
     
  9. #89 Baufuchs, 16.11.2009
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    Baufuchs Gast

    Ist

    ein wenig dürftig, eine Behauptung auzustellen und bei Nachfrage auf Google zu verweisen.

    Den Nachweis, dass GU/GÜ Verträge immer die örtlichen Forderungen berücksichtigen müssen, möchte von dem nachgewiesen haben, der diese Behauptung aufgestellt hat.

    Hier ist nix mit Beweislastumkehr..:winken
     
  10. #90 Bughandle, 16.11.2009
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    ohje. Du verdrehst da etwas. Es geht hier nicht um Angebotsunterbreitung. Die Fallstricke liegen im Vertrag! Und der ist i.d.R. ca. 2 Seiten-Standard-Formular über ein "Schlüsselfertiges EFH", plus BLB, plus VOB, plus (wenn's gut läuft) genau formulierte Anlage der "Extras".
    Ein Vertrag definiert *immer* den Erstellungsort. Punkt.
    Stelle mir gerade vor, ... Baugrundstück liegt in Erdbebenzone und GÜ/GU und ignoriert das einfach...
    So etwas gehört zu den Sorgfalts- und Prüfungspflichten.
     
  11. #91 Baufuchs, 16.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nicht

    immer neue Behauptungen aufstellen, Nachweise bringen.

    Wenn mir ein Interessent einen Plan für eine Flachdachbungalow hinlegt "mach mal Angebot" und der akzeptiert und unterschreibt den Vertrag, dann ist es sein Problem wenn er für den Bau keine Genehmigung bekommt, weil der B.-Plan Satteldach vorschreibt.

    Die Angabe einer Baustellenanschrift im Vertrag löst keinerlei Verpflichtungen des BU aus, zu prüfen, ob das bestellte dort auch gebaut werden kann. (Ob ich das aus Eigeninteresse prüfe steht auf einem anderen Blatt)

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftrag lautet "plan mir ein Haus für Grundstück XY".

    Oder anders:
    Ein Interessent rennt mit Prospekt "Traumhaus Ilona" ins Musterhauszentrum Fa. XY "das will ich bauen, wo muss ich unterschreiben?"
    Da muss keiner prüfen ob der Interessent überhaupt ein Grundstück hat und hat er eins, muss niemand prüfen ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Das kommt später im Zuge der Planung. Und kostet ggf. mehr.
     
  12. #92 eddie irvine, 16.11.2009
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    So, mal wieder OT:

    War soeben beim Architekten: Heute bin ich aber fast vom Stuhl gefallen.
    Der gute Mann meinte, der Kubikmeter umbauter Raum eines ENEV 2009 Hauses koste 400 EUR, und das sei noch nicht einmal KFW sonstwas und nur Standard-Qualitaet ohne Waermepumpe und KWL !! :mega_lol:
    Und der Mann hat auch schonmal irgendeinen Preis gewonnen und mir wirklich aussergewoehnliche Referenzen gezeigt (Industriehallen, EFH mit Stahl-Korpus etc.).

    Macht also fuer ein 140 qm EFH ca. 350 Tsd. EUR Und das mit KS + WDVS.
    Ich war sprachlos. Ich habe ihm erzaehlt, dass ein anderer Architekt mir 295 EUR genannt hatte (was ich auch schon teuer empfand), da meinte er, das sei nicht zu realisieren.

    Also, ihr lieben Architekten: ich hab's wirklich versucht mit Euch, aber ich spar' mir 100 Tsd. EUR und bau eine Standard-Huette.
    Dann werde ich auch noch in diesem Leben mit dem Abbezahlen meines Kredites fertig :smoke

    Aber ich finde es schon beachtlich, wenn die Schaetzungen zweier Architekten so weit auseinanderdriften!
     
  13. lulu66

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    Dann geh mal zu einem, der keinen Preis gewonnen hat.
     
  14. #94 fmw6502, 16.11.2009
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    @EddieIrvine: den m³-Preis kann ich auch nicht nachvollziehen, da ich u.a. Saarland eher als billige Region kenne - bei uns hat die Schätzung sehr gut gepaßt

    aus Deinen Beiträgen entnehme ich aber, daß Du jetzt alles besser weißt, also wirst Du wohl auf das Forum verzichten können... :shades
     
  15. #95 lawrence, 16.11.2009
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    Mach, aber hier bitte nicht jammern, wenn Baumurks anfällt und/oder das Budget überzogen wird und du dann nur 0815 bekommst........ Rosinenpickerei find ich nicht gut.

    Nachdem du ja so gerne auf dem Hochschulabschluss rumreitest, ich habe an meiner Hochschule gelernt differenziert zu denken und Sachverhalte zu hinterfragen, du auch?!
    Als Baulaie bist du deiner Sache nämlich sehr sicher :respekt
     
  16. #96 Bughandle, 16.11.2009
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    @Baufuchs
    sag' mal was konstruierst du denn hier für Szenarien?
    Und welche Behauptungen soll ich untermauern?
    Ist alles in der Reihe?
    Was Du schilderst hat zumindest mit den großen BT/GUs so gar nix zu tun, mag sein, dass es bei Dir so abläuft. Ich kenne es, wie ich es beschrieben habe...
     
  17. #97 Bughandle, 16.11.2009
    Bughandle

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    1. Ist das aus BH-Sicht kein besonders wichtiger Aspekt, Fakt ist er will es bauen und das nur auf seinem Grundstück.
    2. Darfst du sicher sein, dass die "Großen" vorher auf Realisierbarkeit prüfen und.
    3. dem BH eine kleine Projektierungsskizze für den Nachttisch gemalt haben und
    4. der BH vom Vertrag bei Nichtrealisierbarkeit (z.B. weil die Baugenehmigung nicht möglich ist) zurücktreten könnte und wird.
    5. und das ist ausschlaggebend ...wird bei Zustandekommen des Vertrages in "Lärm-, Schnee- und Erdbebenzone" der GÜ gebunden an geltendes Recht. Und er muß die Lärmschutzfenster und die Schneefanggitter ArdT/DIN gerecht einbauen und Statik entsprechend anpassen, alles zum vereinbarten "Schlüsselfertig-Preis"

    Wolln' ma wetten?

    Und obwohl 2.-4. Fakt sind, juckt das den GU/BT nicht, weil er einfach versucht, die Kosten als Nachträge doppelt vom BH wieder reinzuholen.
    Und genau das klappt auch oft, aber halt nicht immer.
     
  18. #98 Baufuchs, 17.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ganz einfach

    Was mich selbst angeht gehört die Planung stets zum Auftrag, insofern haften wir schon dafür, dass eine genehmigungsfähige Planung (und damit auch die passende Ausstattung/Ausführung) verkauft wird. Das Problem stellt sich für mich also ohnehin nicht.

    BU/GU, also diejenigen, die nur bauen und nicht planen, müssen vor Vertragserstellung gar nichts prüfen.

    Und wenn deren Auftraggeber keine Baugenehmigung erhalten, ist auch nichts mit kostenlosem Rücktritt vom Vertrag.

    Und erzähl mir nicht, was die "Großen" machen.
    Eine Prüfung der Örtlichkeit findet i.d.R. z.B. erst nach Vertragsabschluss statt. Und wenn das mit Fundamentplatte georderte Haus auf dem Hanglage Grundstück nicht gebaut werden kann, ist es nichts mit kostenlosem Rücktritt. Denn dann kommt der Verweis auf BLB " es wird ein etwa strassengleiches, ebenes Grundstück vorausgesetzt".
    Und wenn der örtliche B.-Plan die Forderung nach Lärmschutzfenstern stellt, wird auch dies erst nach Vertragsabschluss festgestellt und ggf. Mehrkosten berechnet.
    Ganz beliebt: Bodengutachten im Preis enthalten. Durchführung nach Vertragsabschluss.
    Gutachter stellt natürlich der "Große" u. dann kommen die ersten Mehrkosten.
    Bei manchen schon weil Boden für Streifenfundamente nicht "handschachtfähig".:biggthumpup:

    Die "Großen" schliessen sogar Verträge mit Leuten ab, die noch gar kein Grundstück haben. Und nicht immer mit Rücktrittsrecht.

    PS:
    Versuch mal die Begriffe BU/GU/GÜ/BT auf die Reihe zu kriegen....
     
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