Rechnungsstellung

Diskutiere Rechnungsstellung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe eine generelle Frage. Wie ist die Rechnungsstellung im Handwerk üblich? Wir haben ein Gewerk (Dacheindeckung etc.) vergeben. Die Arbeiten...

  1. kutze

    kutze

    Dabei seit:
    26.06.2009
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kfm. Angestellter
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Ich habe eine generelle Frage. Wie ist die Rechnungsstellung im Handwerk üblich? Wir haben ein Gewerk (Dacheindeckung etc.) vergeben. Die Arbeiten gehen nur schleppend voran. Nach der 2. Abschlagrechnung haben wir festgestellt, dass Positionen in Ansatz gebracht wurden, die noch nicht erledigt sind. Üblicherweise stellt man doch nur das in Rechnung, was auch geleistet wurde - oder? Wie sehen das die Experten?
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Genauso wie Du.
    Außer, es wäre etwas anderes vereinbart.
    Wenn gar nichts, gilt sowieso, daß Zahlung erst nach kompletter Fertigstellung fällig wäre.
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    ich zumindest sehe es auch so und käme selbst auch nie auf nie Idee Leistungen abzurechnen, die noch nicht erbracht wurden.

    Mal höflich nachfragen, bestimmt nur ein Fehler der Sekrtätin :shades

    ist bei fehlerhaften Rechnungen (sobald es auffällt) eigentlich immer so
     
  4. #4 Achim Kaiser, 12.11.2009
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Regelung in der VOB :

    Abschlagszahlungen sind auf Antrag in Höhe des Wertes der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschl. des darau ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages in möglichst kurzen Zeitabständen zu gewähren. .....

    Als Leistungen gelten hierbei auch die für die geforderte Leistung eihens angefertigten und bereitgestellten Bauteile sowie sie auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile, wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl das Eigentum an ihnen Übertragen ist oder entsprechende Sicherheit gegeben wurde.

    Nach BGB sind Abschlagszahlungen gesondert zu vereinbaren.

    Sollte also bereits auf der Baustelle angeliefertes (aber noch nicht verarbeitetes Material) in der Abschlagszahlung angeführt sein ....

    Es geht also einfach mal wieder um Details die sich pauschal nicht ganz schlüssig beantworten lassen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Bauwahn, 12.11.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Wie ist das eigentlich mit einem evtl. noch wirksamen Eigentumsvorberhalt des Originallieferanten?
     
  6. #6 Achim Kaiser, 12.11.2009
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Frage :
    Wie ist das eigentlich mit einem evtl. noch wirksamen Eigentumsvorberhalt des Originallieferanten

    Antwort :
    wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl das Eigentum an ihnen Übertragen ist oder entsprechende Sicherheit gegeben wurde.
     
  7. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Dann hat ggf. der Lieferant Pech gehabt.
    Denn der AG konnte gutgläubig Eigentum erwerben. Dies bricht auch das vorbehaltene Eigentum des Lieferanten.
     
  8. kutze

    kutze

    Dabei seit:
    26.06.2009
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kfm. Angestellter
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Erst einmal Danke für Eure Meinungen. Die Rechnung wurde zwischenzeitlich von unserem Archi geprüft. Auch er hat festgestellt, dass die in Rechnung gestellten Arbeiten noch nicht ausgeführt wurden.
    Jetzt noch einmal eine laienhafte Frage an die Experten. Wieviel Zeit darf sich ein DD nehmen, um die beauftragten Arbeiten auszuführen? Zur Info: Auftragsvergabe Ende August. Arbeitsbeginn 06.10.09. Bis jetzt, trotz mehrfacher Anmahnungen, maximal 30% (eher weniger) fertiggestellt.
     
  9. #9 HolzhausWolli, 14.11.2009
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Was für eine Art Gebäude wird denn erstellt? Einfamilienhaus?

    Nach 5 Wochen erst 30% fertiggestellt? Wie oft pro Woche kommt denn die Dachdeckercrew im Schnitt?

    Allerdings können die sich ja Zeit lassen, da sie erstens versuchen mehr abzurechnen als geleistet wurde und du schliesslich und mindestens das geleistete brav zahlst. Also warum sollten sie sich denn beeilen, wenn Zeit für andere Baustellen ohne finanziellen Nachteil übrigbleibt?

    Wenn ich mich recht erinnere habe ich für dieses Gewerk bei Materialanlieferung eine Acontozahlung von 20% geleistet und den Rest in Form einer Schlussrechnung nach 2 Wochen. Und da waren sie auch fertig.
     
  10. kutze

    kutze

    Dabei seit:
    26.06.2009
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kfm. Angestellter
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Ja, Du hast in gewisser Weise Recht. Es handelt sich um Alt- und Neubau.
    Altbau ca. 150 m² Dachfläche, Neubau ca. 250 m² Dachfläche zuzügl. Regenrinnen, Gaubenversschieferung etc.. Altbau wurde noch garnicht in Angriff genommen. Neubau teilweise. Ich habe mal in meinem Bautagebuch recherchiert. Die "Crew" war insgesamt 16 mal an der Baustelle. Davon manchmal nur 3-4 Stunden und meistens nur eine Person.
     
  11. #11 Olaf (†), 14.11.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Mhm...

    ich kenne das so, dass es eine Bauzeitenplan gibt: Ist zu beginnen bis und abzuschließen bis. Was sagt denn Dein Archi zu der lahmen Truppe?
     
  12. kutze

    kutze

    Dabei seit:
    26.06.2009
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kfm. Angestellter
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Der Archi sagt: Nicht mehr zahlen und neuen DD suchen. Anwaltliche Beratung ist wohl unumgänglich.....
     
  13. #13 Olaf (†), 14.11.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Mal....

    nicht ganz so schnell: hatte er einen Endtermin oder nicht?
    Wenn ja, Nachfrist für Fertigstellung stellen, ansonsten ihm erstmal einen realistischen Fertigstellungstermin jetzt benennen.
    So schnell ist nicht Vertragskündigen! Das sollte der Archi aber wissen.
     
  14. #14 HolzhausWolli, 14.11.2009
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Ist die schon bezahlt?
     
  15. kutze

    kutze

    Dabei seit:
    26.06.2009
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kfm. Angestellter
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Ja leider, d. h. er ist schon überzahlt.
    Er hat auch schon eine Nachfrist gesetzt bekommen und hat am Donnerstag dem Archi gesagt, dass er kein Personal hat.
    Einen Endtermin hatten wir nur mündlich besprochen, leider nicht schriftlich fixiert. Darum auch meine Frage, wie lange er sich üblicherweise (oder nach VOB) Zeit lassen kann.
     
  16. #16 HolzhausWolli, 14.11.2009
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Ein schönes Beispiel für einen erst gutgläubigen und dann fairen Bauherren, der einen gut zahlenden Notstopfen spielen darf.

    Pfui!
     
  17. kutze

    kutze

    Dabei seit:
    26.06.2009
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kfm. Angestellter
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Ja, aus Schaden wird man klug. Aber es wird sicher nicht einfach, jemanden zu finden, der jetzt so ohne weiteres die Arbeiten fortsetzt. Vor allen Dingen auch wegen der Gewährleistung.
     
  18. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Könnte es sein, daß der Archi Fehler gemacht hat, wenn überzahlt wurde???
    Die Nichterledigung in Rechnung gestellter Teilleistungen hätte doch bei deren fachlicher Überprüfung auffallen sollen, oder...?
     
  19. kutze

    kutze

    Dabei seit:
    26.06.2009
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kfm. Angestellter
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Der Fehler liegt leider bei uns selbst. DD sen. hat inständig um Zahlung gebeten und großes Ehrenwort für reibungslosen weiteren Ablauf gegeben. Wir waren zu gutgläubig und wollten auch, das weiter gearbeitet wird. Aber mit der erfolgten Zahlung war Ende.
     
  20. derF

    derF

    Dabei seit:
    09.03.2009
    Beiträge:
    444
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Isen
    Ich würde jeden Abend zum DD nach Hause fahren und denn fragen wanns weitergeht. Wenns nach ein paar mal nichts hilft, dann mit ein paar gute gebauten und bös schauenden Freunden auftauchen ;)
     
Thema: Rechnungsstellung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Rechnungslegung Bauträger

Die Seite wird geladen...

Rechnungsstellung - Ähnliche Themen

  1. Ausführungsplanung, Rechnungsstellung

    Ausführungsplanung, Rechnungsstellung: hallo zusammen, ich habe eine 2te abschlagsrechnung vom architekten erhalten. darin rechnet er 75% der ausführungsplanung ab. wir bauen ein...
  2. Rechnungsstellung §13b UStG

    Rechnungsstellung §13b UStG: Das Thema ist weniger ein Thema, denn eine kurze Information und dürfte alle Handwerker, Bauträger, GUs etc interessieren, weil es dort ein...
  3. Probleme durch fehlende Rechnungsstellung?

    Probleme durch fehlende Rechnungsstellung?: Hallo zusammen, wir haben den Fall, dass ein Handwerker eines "grundlegenden Gewerkes" (im Fußbodenaufbau) mit zwei Aufträgen an unserem Bau...
  4. Rechnungsstellung der BG nach 4 Jahren Bauzeit

    Rechnungsstellung der BG nach 4 Jahren Bauzeit: Durch privates Pech hat sich die Bauzeit 4 Jahre hingezogen. Zum größten Teil haben wir alles selber gemacht. Nachdem 1 Bauherr sich...
  5. Rechnungsstellung

    Rechnungsstellung: Hallo. Wieviel Zeit hat eigentlich ein Handwerker um seine Rechnung zu erstellen bzw. wie lange kann er den Betrag von mir einfordern? Kann mir...