Luftgeschwindigkeitswerte

Diskutiere Luftgeschwindigkeitswerte im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo liebes Forum! Heute meine erste aber nicht letzte Frage zu Luftdicht "etc." Da habe ich so ein Blower Door Gutachten bekommen, das...

  1. #1 Georg Battran, 26.04.2004
    Georg Battran

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    Hallo liebes Forum!

    Heute meine erste aber nicht letzte Frage zu Luftdicht "etc."

    Da habe ich so ein Blower Door Gutachten bekommen, das einen Gesamtwert von unter 3,0 erreicht. Also im eigentlichen Sinne bestanden!!!

    Aber von dem Gutachter wird angeführt, das die Luftgeschwindigkeitswerte an den betreffenden Austritten zu groß wären, somit nicht behaglich usw. und er deshalb schreibt, daß der Test nicht bestanden worden ist.

    Jetzt habe ich mir die DIN´s und VOB´s mal zu Gemüte geführt aber nix von Luftgeschwindigkeitswerten lesen können. Kann mir einer sagen wie das von dem Gutachter zu verstehen ist und auf was für ein "Gesetz" er die Behauptungen stützt. Oder sind die Behauptungen nur so auf seinem eigenen M... gewachsen?

    Danke im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Georg Battran
     
  2. Ebel

    Ebel

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    § 5 (1) EnEV

    Auf Ihre Frage habe ich schon in der andere Frage geantwortet. Luftgeschwindigkeiten stehen nicht in den Anforderungen - können auch nicht, da die Luftgeschwindigkeit in der kleinsten Düse bei ca. 4 m/s liegt und die gemessene Luftgeschwindigkeit von der Lage des Meßgeräts zur Düse abhängt.

    Bei Luftundichtigkeiten in der Fläche (Steckdosen usw.) gibt es nur die Entscheidung vorhanden oder nicht, daß überhaupt Luftgeschwindigkeit größer Null angezeigt wird, heißt: Leckage vorhanden - und die ist zu beseitigen. Punkt.
     
  3. #3 Georg Battran, 27.04.2004
    Georg Battran

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    Hallo Herr Ebel!

    Ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort!

    Ganz folgen kann ich aber nicht Ihrer Meinung bezüglich der Leckagen. Ich bitte Sie die nachfolgenden Fragen nicht als Angriff oder als Besserwisserei meinerseits aufzunehmen. Die Fragen und Hypothesen sollen nur meine grundsätzlichen Gedanken und Hinterfragungen zu dem Thema Blower Door und Luftdichtheit darstellen. Ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn Sie mir meine gelegentliche Wortwahl nachsehen. Ich wäre an einem konstruktiven Gedankenaustausch interessiert.


    Los gehts:

    Würde man Ihre Leckagen Gedanken nachfolgend zu Grunde legen, dann sind nur die Fenster"fugen" die Bewertungsgröße für die maximalen Grenzwertangabe bei einem Blower Door Test. Oder habe ich irgendwelche sonstigen Fugen vergessen?!?

    Jetzt sind aber die Fensterfugen ja schon in der Tabelle 1 des Anhang 4 in Ihrer Fugendurchlässigkeit eingeteilt und angegeben.
    Warum einen Grenzwert für die Prüfung wenn die Fugen ja schon klassifiziert sind und entsprechend den Systemprüfungen der einzelnen Fenstersystemgeber zertifiziert sind.

    Ketzerische Frage: Soll hiermit die Menge von Fenstern (geslfm Fensterfugen) in einem Haus vorgeschrieben werden. Wenn ja, dann hätte ja auch eine Fugenlaufmeter Angabe im Verhältnis vom Raumvolumen ausgereicht. Oder?

    Ist eine Leckage ein Mangel im Sinne des Baurechts?

    Wenn ja welcher Schaden entsteht durch eine Leckage?

    Schlechtere Wärmedämmung an der betreffenden Stelle?
    Wie würde dieser Umstand finanziell berechnet und beziffert?

    Tauwasserbildung im Bauwerk?
    Wie würde dieser Umstand finanziell berechnet und beziffert wenn einerseits das Tauwasser ungehindert nach außen abdiffundieren kann, andererseits wenn das Tauwasser nicht abdiffundieren kann?

    Wäre denn für eine Leckageprüfung nicht auch ein Ultraschallgerät ausreichend?

    Ist denn eine Steckdose im der Wand entsprechend der ENEV Nr. 5 eine Fuge die dauerhaft luftundurchlässig nach Stand der Technik ausgeführt gehört.
    Das ist doch ein Rohr, das ist doch keine Fuge, oder?

    "Luftundurchlässig nach Stand der Technik"

    Was bedeutet in diesem Satz das Wort dauerhaft?
    2 Jahre Gewährleistungszeit nach VOB?
    5 Jahre Gewährleistungszeit BGB?
    10 Jahre freiwillige Gewährleistungszeit?
    20 Jahre Lebensdauer Bauteilfenster?
    70 Jahre Lebensdauer Bauwerk?

    Was bedeutet in diesem Satz das Wort Luftundurchlässig?
    Luftundurchlässig bei Windstille?
    Luftundurchlässig bei normalem Wetter im Sommer?
    Luftundurchlässig bei normalen Winterbedingungen?
    Luftundurchlässig bei Prüfdruck Blower Door?
    Luftundurchlässig bei Orkan?
    Nur Winddicht?
    Oder Dampfdicht? Wenn ja bis zu welchem Dampfdruck?
    oder sogar Wasserdicht? Wenn ja bis zu welchem Wasserspiegel?
    Am besten wäre wahrscheinlich Gasdicht, oder?
    Auch könnte man der Meinung sein, auf der anderen Seite der Fuge ist ein Vakuum (Welltall)?

    Was bedeutet in diesem Satz das Wort Stand der Technik?
    Fugen mit Silikon ausspritzen?
    ButylBänder auf die Fugenkleben?
    Überlappung durch umbördelung von Blechen durchführen?
    Holzbretter verleimen?
    Ausschäumung der Fugen?
    Klipsung von Profilen?
    Sollte man Bleche nicht verschweißen oder Verlöten anstatt mit Silikon überlappt vernieten? Das ist doch gewiss eine "dauerhaftere" Möglichkeit des Fugenverschluß?
    Fugen und löcher ausbetonieren oder mit Putzvoll schmieren?

    Weitere Frage:
    Folien aus PE/PP/PVC können Weichmacher enthalten und durch Weichmacherwanderungen können die Folien spröde werden. Wie verhält es sich mit dieser Hypothese, daß dadurch eine dauerhafte Luftundurchlässigkeit nicht mehr gegeben ist?

    Auch denke ich, daß zum Beispiel die RAL Montagerichtlinien für die Fenstermontage mit ihrer Aussage innen dichter wie aussen nicht unbedingt sich mit der ENEV gemäß Ihrer "Auslegung" deckt. Da würde es sich doch einfacher in der RAL Richtlinien anhören "innen Luftundurchlässig aussen Luftdurchlässiger als Luftundurchlässig" ,oder?

    Noch eine letzte Frage:
    Was war vor der Aera ENEV? Galt da die DIN oder die WSVO?

    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte nochmals um Entschuldigung für meine teilweise sehr ketzerischen Thesen. Ich denke, daß manchmal in einer extremen Darstellung einiges klarer dargestellt werden kann als im üblichen Tagesgeschäft.
    Ich hoffe auf eine Antwort Ihrerseits.

    Mit freundlichen Grüßen

    Georg Battran
     
  4. KPS

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    Gilt Ihr letzter Satz auch für folgenden Fall:
    Steckdose bei 100 Pa Unterdruck geprüft (am 17.4.2004),
    Luftgeschwindigkeit mit Thermoanemometer ermittelt: 0,8 m/s.
    Abdichten?

    MfG
    KPS
     
  5. Ebel

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    KPS, ob da 0,8 m/s oder andere Werte rauskommen ist prinzipiell gleich. Ihnen steht eine Luftdichtigkeit nach dem Stand der Technik zu und Stand der Technik ist absolute Luftdichtigkeit bei Steckdosen.

    Herr Battran. Wenn man das mit den Fensterfugen ganz streng nimmt, wäre es so, wie sie es verstehen. Aber bei den Fensterfugen können Sie die Einhaltung der zertifizierten Werte in der Wohnung nicht überprüfen, sondern müßten sich auf die Zertifizierung verlassen.

    Daneben werden Sie fast immer Stellen haben, wo absolut kein Luftzug vorhanden ist und trotzdem ein gewisses Strömen vorhanden ist.

    Ultraschall ist ein Leckageortungsmittel, daß aber die Größe der Leckage kaum quantifiziert.
    Rechtsfragen darf nur ein RA beantworten - meine Meinung: ja.
    Steht ja schon dabei: Tauwasserbildung im Bereich der Leckage, die z.B. zu Schimmel führen kann.

    Den Wärmeverlust an der Einzellage zu berechnen ist wenig sinnvoll. Da sollte man schon die Luftdichtigkeit der gesamten Wohnung nehmen.
    heißt so, wie es steht. Gemessen wird es bei 50 Pa und dauerhaft heißt über die Lebenszeit des Gebäudes. Für die Durchsetzung von ggf. notwendiger Nacherfüllung gelten die Ansprüche wie bei jeder Nacherfüllung.

    Vor der Ära EnEV galt die WSVO und speziell ein Erlaß des Bundesbauministeriums.
     
  6. #6 Herbert, 28.04.2004
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