Dacherneuerung in Eigenleistung

Diskutiere Dacherneuerung in Eigenleistung im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Was ist bei einer Dacherneuerung (Dämmung + Dachziegel + Dachfenster) in Eigenleistung bzgl. der EnEV 2009 zu beachten?

  1. anhueb

    anhueb

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    Was ist bei einer Dacherneuerung (Dämmung + Dachziegel + Dachfenster) in Eigenleistung bzgl. der EnEV 2009 zu beachten?
     
  2. bernix

    bernix

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    ...dasselbe wie bei einer Erneuerung durch eine Firma.

    Dämmstoffdicke ergibt sich in Abhängigkeit von der Art der Dämmung...

    gruss
     
  3. anhueb

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    Und wer prüft das nach, welche Dämmstoffdicke verwendet wird???
     
  4. #4 wasweissich, 13.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :mega_lol: der fachmann........:mega_lol:
     
  5. anhueb

    anhueb

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    sehr witzig...

    Die Frage ist, wer prüft die Einhaltung der EnEV?

    Kommt da ein staatlich geprüfter EnEV Prüfer???
     
  6. bernix

    bernix

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    ....gut...jetzt wissen wir, du meinst die Fragen wirklich ernst:biggthumpup:
    -
    Normalerweise wird wahrscheinlich wenig geplant, d.h. das Unternehmen macht das über den dicken Daumen....
    -
    Bei Ausführung mit Architektem berechnet der das (und kommt wahrscheinlich zum gleichen Ergebnis)
    -
    da eine normale Dachneueindeckung wahrscheinlich nicht genehmigungspflichtig ist, wird da auch keiner vom Bauamt (zB) drüber gucken....
    gruss
     
  7. KPS.EF

    KPS.EF

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    So würde ich die Fragebeantwortung ungern stehen lassen ...

    Bei den vorgesehenen Leistungen geht es nicht nur schlichtweg um eine Neueindeckung des Daches, sondern auch um Arbeiten an der wärmedämmenden Außenhülle (gegebenenfalls mit Umnutzung?).

    Dachdämmungen zählen zu den "schwierigen" Bauleistungen und sollten professionell konzipiert, geplant, koordiniert durchgeführt und auf fachgerechte Ausführung kontrolliert werden.

    Dazu wäre schon die Einschaltung eines Fachkundigen vor Ort dringend anzuraten (Energieberater/Architekt/....), der sich mit der Gesamtproblematik auskennt und auch alle hier gestellten Fragen gern beantworten wird.

    Dass die unteren Baubehörden ihren nach EnEV bereits verordneten (zumindest stichprobenartig) durchzuführenden Kontrollen bisher in keiner Weise nachkommen ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht als Freibrief für möglich erscheinende Aufweichungen des Verordnungstextes zu verstehen.

    Irgendwann wird sich der Staat auch diese Geldquelle mittels Bußgeldbescheiden erschließen ...

    Wie die Wirksamkeit der angedachten Teilkontrollen durch Bezirksschornsteinfeger (u.a. auch zur Vorlage von Unternehmererklärungen zur EnEV-konformen Leistungsausführung) zu beurteilen ist, bleibt abzuwarten.

    Die Verantwortung für die Durchführung derartiger energetischer Sanierungen liegt letztlich bei den Bauherren. Im Verordnungstext kann man dazu nachlesen:

    § 26 Verantwortliche

    (1) Für die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung ist der Bauherr verantwortlich, soweit in dieser Verordnung nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher bezeichnet ist.

    (2) Für die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Bauherrn bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden.


    In diesem Sinn ist die Nachfrage von Bauherren zur gestellten Eingangsfrage in einem solchen Forum schon möglichst zielführend zu behandeln.

    KPS.EF
     
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