gasofen außenwandgerät – welche bestimmungen?

Diskutiere gasofen außenwandgerät – welche bestimmungen? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; hallo zusammen, ich komm ja mit meiner heizung nicht so richtig von der stelle. ich würde gern wissen, welche bestimmungen es für so ein...

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    hallo zusammen,
    ich komm ja mit meiner heizung nicht so richtig von der stelle. ich würde gern wissen, welche bestimmungen es für so ein gasofen-außenwandgerät gibt, dass ich es betreiben könnte.

    mein schorni hat gesagt, bei mir wär das nicht zulässig, erklärungen hat er weiter nicht abgegeben. aber ich glaub ihm nicht. der eine sanilöter hat gesagt, dürfte kein problem sein. (dabei will der mir eigentlich was ganz anderes verkaufen.) der andere hat auch gesagt, der schorni würd das nur nicht wollen, eigentlich wär das schon erlaubt.

    dass sie nicht unterm fenster sein dürfen, weiß ich schon. dürften sie unter dem fenster sein, wenn ich das fenster zuschraube? also ich mein, wenn man es dann nicht mehr öffen kann, dann ist ja keine gefahr mehr. der raum hat noch ein zweites fenster, so dass das dann auch nicht das problem wär. oder wie weit müsste ich vom fenster weg? oder wo kann ich diese infos kriegen?

    ich hab gelesen, im nächsten jahr gibt es keine schornsteinfegerbindung mehr. da könnte ich nen anderen schorni engagieren, oder is da ein haken?

    gruß, sare
     
  2. #2 Baldbauherr, 15.11.2009
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    Hallo, ich schließe mich an die Fragen an, habe nämlich ein ähnliches Problem :)
    (Defektes Außenwandgerät, Bestandsschutz.....Ersatz....)

    Bin mir nicht sicher, aber glaube dass man dann einen Schornsteinfeger aus dem Ausland kommen lassen muss (zumindest der Firmensitz muss dort sein). Inländische scheinen da immernoch Gebietsschutz zu genießen......
    Oder können sich jetzt nur andere Schornsteinfeger auch auf den Bezirk "bewerben", der neuerdings alle 7 Jahre ausgeschrieben wird (ehemals auf Lebzeit)? Ich denke Wahlfreiheit für uns "Kunden" gibts leider dennoch nicht.


    Gruß
    B.
     
  3. Julius

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    Es gibt ne DIN dafür.
    Aber meinen Schorni hat damals auch nicht gekümmert, daß die voll eingehalten worden wäre.
    Er wollte keine Außenwandgeräte. Basta.

    Bevor ich lang mit dem herumprozessiere, hab ich eben überhaupt kein Gas genommen, sondern Strom.
    Schon war er ganz außen vor. Ein Außenwand-Schorni, sozusagen...

    Wenn Du es trotzdem durchsetzen möchtest, könntest Du Dich um Unterstützung beim Gasgeräte-Hersteller bemühen! Der schafft das noch am ehesten.
     
  4. #4 MacFrog, 15.11.2009
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    die teile hängn doch immer unter den fenstern... sie haben einfach einen zu meisen Wirkungsgrad... Meine sind vor 2 jahren rausgeflogen , und bin auf brennwert umgestiegen..
     
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    hi zusammen und vielen dank,
    :think vielleicht sind sie das pendant zu den "göttern in weiß".

    ja, früher schon. aber ich glaub, dass dürfen sie heute nicht mehr, wegen der gefahr dass die abgase wieder rein kommen.....

    gruß, sare
     
  6. joegeh

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  7. #7 Baldbauherr, 16.11.2009
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    Und wenn der auch sagt, das wird nicht mehr genehmigt? Den nächsten ausprobieren? :winken
     
  8. joegeh

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    Es wird eben schon noch genehmigt, wenn die DIN eingehalten wird.
    Es müssen nur alle Beteiligten wollen.
    Es macht halt weniger Mühe und ist einfacher (sicherer für den Kaminkehrer, die haben nämlich in erster Linie eins und das ist Angst) das Problem anders zu lösen.
    :winken
     
  9. Julius

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    Na, dann viel Spaß.
    Wenn man den Schwarzen Mann mit so einer erzwungenen Konstruktion verärgert, kann der einem über lange Jahre SEHR VIEL teuren Ärger machen, gegen den Du Dich dann kaum mehr wirst wehren können...
     
  10. joegeh

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    Von erzwingen hat ja keiner was gesagt..... sogar Kaminkehrer sind Menschen :yikes die manchmal vernünftigen Argumenten zugänglich sind.
    Wobei es auch welche gibt die nicht mit sich reden lassen.:mauer
     
  11. Julius

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    Eben wegen der Vernunftargumente hatte ich ja vorgeschlagen, den Gasgerätehersteller mit ins Boot zu holen. Kenne Fälle, wo das zum Erfolg führte (und kostenfrei ist es außerdem).
    Aber wenn man darauf seitens der Fragestelleuse nicht eingehen will...
     
  12. #12 Achim Kaiser, 17.11.2009
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    Ich frag mich sowieso ob da die LBO zuständig ist ....
    oder ob da ganz andere Maßstäbe gelten.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. joegeh

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    Wieso?
    So lange das Haus nicht unter Denkmalschutz steht....
    In der TRGI stehts drin, auch auf die Anbringung unterm Fenster wird eingegangen....
     
  14. #14 Achim Kaiser, 17.11.2009
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    Du weisst schon what a mobilehome is ? ;)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. joegeh

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    steht hier nirgends?
    Gibts evtl. noch nen anderen Thread?
     
  16. Julius

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    Einen...? :winken
    Das ist doch schon Stammkundschaft.
     
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    hi,
    fragestellerin, meinst du?
    die idee fand ich aber super. vielen dank. hatte nicht weiter geschrieben, weil ich etwas sprunghaft in meinen entscheidungen bin, welche heizung und so. hatte mich also kurzfristig eigentlich schon fast für ne andere lösung entschieden.:o:D wer es genau wissen will: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=38118 :o :D

    dennoch hatte ich gestern mit dem hersteller gesprochen und dem die nummer von meinem schorni gegeben. er hat gemeint, das macht er öfters, also mit schornis reden.
    stand bis jetzt ist, dass er dem schorni auf den ab gesprochen hat und auf rückruf wartet.
    wenns da was neues gibt, sag ich’s natürlich.

    gruß, sare
     
  18. joegeh

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    Ich nehm alles zurück....:mauer
    mobile home.... tsts
     
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