Zerfallenes Haus noch Bauplatz?

Diskutiere Zerfallenes Haus noch Bauplatz? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, folgender Fall: Ein Haus, welches seit ca. 25 Jahren nicht mehr bewohnt ist, zwischendurch als Pferdestall genutzt wurde und seit ca. 10...

  1. dan12

    dan12 Gast

    Hallo,
    folgender Fall:
    Ein Haus, welches seit ca. 25 Jahren nicht mehr bewohnt ist, zwischendurch als Pferdestall genutzt wurde und seit ca. 10 Jahren leer steht und zerfällt zusehends. Ich würde dieses Haus ggf. gerne wieder aufbauen bzw. abreißen und nur den Bauplatz nutzen. Jetzt meine Frage: Kann das Bauamt mir dies untersagen? Das abreißen und neubauen kann ich mir vorstellen, aber können auch umfangreiche Renovierungsmaßen unterbunden werden, bzw. dass jemand das Haus jemals wieder bewohnt? Ich meine es war ja ein Wohnhaus.


    Danke und Grüße
     
  2. Julius

    Julius

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    Entscheidende Frage wird sein: Steht die Hütte im Innen- oder Außenbereich?
     
  3. dan12

    dan12 Gast

    Ich denke im Außenbereich.
    Der zugehörige Hof ist ca. 200m weit weg.
    Es handelt sich um ein ehemaliges Heuerhaus, lässt sich also dem Hof zuordnen, denke ich.
    Die nächste Ortschaft ist aber 1-2km weit weg.
     
  4. Julius

    Julius

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    Dann kannst Du es meines Erachtens vollkommen vergessen. Da geht nichts mehr außer Abriß und dann grüner Wiese. Wohnen ausgeschlossen.
     
  5. dan12

    dan12 Gast

    Aber warum? Es war doch ein Wohnhaus?
    Ab wann, also nach wie viel Jahren nicht Nutzung, ist es denn kein Wohnhaus mehr?
    Das (Reet-) Dach ist noch dicht, aber einige Wände sind leider eingefallen.
     
  6. #6 Baufuchs, 15.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nur

    mal ein kleiner Ausschnitt aus §35 BauGB:

     
  7. dan12

    dan12 Gast

    Könnte man denn nicht argumentieren, dass eine Änderung der Nutzung ja gar nicht eintritt? Ich meine das Haus war immer ein Wohnhaus, als Stall wurde es ja nie "offiziell" genutzt. e) trifft ja sogar zu und mit b) hätte ich ja kein Problem.

    Was ist erhaltenswerte Bausubstanz? Teile des Hauses sind bereits im 18 Jahrhundert erbaut worden.
     
  8. dan12

    dan12 Gast

    Schade man kann nicht editieren.
    Mir ist gerade noch folgendes eingefallen:
    d) würde auch zutreffen.
     
  9. Julius

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    Es müßten aber ALLE Punkte gleichzeitig erfüllt sein!
    Und da die Wohnnutzung vor mehr als 7 Jahren endete, ist ME der Zug endgültig abgefahren.

    Die ganze Variante 2 könnte sowieso nur greifen, wenn Du/Ihr MOMENTAN drin wohnen würdet (und dies schon seit längerer Zeit).
    Aber da auch das nicht der Fall ist...

    Kannst aber gerne nen Archi nehmen und mit dem mal bei der zuständigen Baubehörde vorfühlen.
     
  10. #10 silvesterde, 17.11.2009
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  11. #11 acensai, 18.11.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.11.2009
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    - teilweise gelöscht -

    Baurecht im Aussenbezirk ist aber ein sehr schwieriges Thema - oftmals mit geringen Aussichten, da eine "Zersiedelung" vermieden werden soll.

    Klar muss Dir sein, dass die Ver- und Entsorgung sichergestellt sein muss. Wenn dies nicht der Fall ist, dann wird's eng. Ohne Stromanschluss kannst Du's definitv vergessen - eine eigene Ver- und Entsorgung mit Wasser ist natürlich machbar.

    Wie ich gestern schon geschrieben. Ein wirklicher Fachmann aus der Region kann Dir da am besten helfen. Warum? Oftmals "Auslegungssache", und deswegen teilweise in den Regionen unterschiedliche Entscheidungen.

    Ich würde VORAB einen Fachmann fragen (Architekt oder Fachanwalt) der unbedingt aus der Region ist und den Kreisbaumeister und Entscheider im Baureferat persönlich kennt. Dieser kann am Besten beurteilen, mit welcher Begründung dann ein Antrag "grad noch so genehmigt" wird ...
     
  12. #12 Baufuchs, 18.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

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  13. #13 acensai, 18.11.2009
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    ... na ja - sorry ... es war nicht als Anstiftung oder Anleitung zum Rechtsbruch gedacht ... die wesentlichen Punkte stehen aber noch in meinen Ausführungen!
     
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