Schlussrechnung - wie genau müssen Mehrkosten aufgeschlüsselt sein?

Diskutiere Schlussrechnung - wie genau müssen Mehrkosten aufgeschlüsselt sein? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Der Abnahmetermin steht noch nicht fest, soll wohl Anfang Dezember sein. Die Schlussrechnung soll bis 19.11. überwiesen werden. Wenn ich das...

  1. michag

    michag

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    Der Abnahmetermin steht noch nicht fest, soll wohl Anfang Dezember sein.
    Die Schlussrechnung soll bis 19.11. überwiesen werden.

    Wenn ich das Geld jetzt komplett überweise und bei der Abnahme Mängel entstehen, müssen diese dann ja trotzdem behoben werden, oder?
    Mängel am Gemeinschaftseigentum sind z.B.: instabile Balkone (sieht der Architekt anders, wird der Gutachter sagen müssen), Fäkalgeruch im Treppenhaus (ungeklärt woher), Wasser in der Tiefgarage (aktuell nicht, es gibt aber Beweisbilder),...

    Bin einfach sehr unsicher... Will weder etwas falsch machen, noch mich über den Tisch ziehen lassen.
     
  2. Eric

    Eric

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    Die Schlußrate wir fällig, wenn das Objekt vollständig fertiggestellt ist.

    Wegen der Mängel haben Sie unabhängig hiervon ein Zurückbehaltungsrecht
    und zwar

    bei Vertrababschluß bis zum 31.12.2008 in Höhe des dreifachen

    bei Vertragsaschluß nach dem 31.12.2008 in Höhe des zweifachen

    Betrags der voraussichtlichen Nachbesserungskosten.
     
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