Ermittlung Grundstückspreis

Diskutiere Ermittlung Grundstückspreis im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich wundere mich wie sehr hier am Thema vorbeidiskutiert wird. Bitte lest doch erstmal um was es dem Fragesteller geht. Er (siebu) hat den...

  1. #41 sk8goat, 18.11.2009
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    Ich wundere mich wie sehr hier am Thema vorbeidiskutiert wird. Bitte lest doch erstmal um was es dem Fragesteller geht.

    Er (siebu) hat den Verkäufer als leidenschaftlichen Verhandler beschrieben und dass er mit zähen Verhandlungen rechnet.
    Wie kann man dann damit antorten, dass der Verkäufer wohl nicht verhandeln will und das ganze nach 'Friss oder Stirb' bzw. 'Ja oder Nein' ablaufen wird?? Da wird einfach mal unterstellt, dass der Verkäufer überhaupt keinen Verkaufsdruck hätte, obwohl man gar nicht weiss ob dem so ist.

    Außerdem fragt er nach fairen(realistischen) Argumenten mit denen er in die Verhandlung einsteigen kann.
    Aber es läuft leider wie so oft in diesem Forum: Der Fragende wird abgekanzelt und es wird alles versucht um ihn zu demotivieren. Die 'Experten' verstricken sich in Grunsatzdiskussionen, Besserwisserei und degradieren der Beiträge anderer (warum wid ein anderer Beitrag als 'blöde Rechnung' betitelt?)

    Es scheint wohl hier Leute zu geben, die sich dabei toll vorkommen, wenn sie den Fragenden demotivieren oder ihm suggestieren, dass sein Vorhaben von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Wäre es nicht doch toller, wenn man Lösungsorientiert antwortet?
    Sorry, aber das musste ich jetzt mal loswerden. Wobei ich wirklich nicht möchte, dass sich jemand persönlich angesprochen fühlt.

    Zurück zum Thema:
    - es ist sicher hilfreich, wenn du zu Beginn gleich in den Raum stellst, dass du noch eine andere Option hast. Nämlich der Umbau des bestehenden Hauses.
    - mein Rechnung von #10 ist sicher nicht blöd oder sonst was, sondern IMHO eine reelle und faire Herleitung wie man als Käufer seine Preisvorstellung begründen könnte. Im übrigen wird diese Methode von sehr vielen Städten und Gemeinden beim Verkauf von eigenen Grundstücken angewendet.
    Der Verkäufer schert sich bestimmt nicht für irgendeine WertV - er ist ja nicht gezwungen sich daran zu halten.

    Natürlich besteht die theoretische Möglichkeit, dass der Verkäufer bereits mit einem zweiten Verkäufer verhandelt, dann relativiert sich das ganze. Aber nur weil diese Möglichkeit besteht muss man deswegen ja nicht völlig unvorbereitet in diese Verhandlung gehen. Das wissen wir aber noch nicht und deswegen würde ich mich bestmöglich darauf vorbereiten und eine eigene Argumentation zurecht legen.
     
  2. #42 sk8goat, 18.11.2009
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    Meine Erfharung mit Grundstücksgeschäften ist, dass es immer so war, dass es mehrere Gespräche gab und sich das ganze einige Wochen hingezogen hat.
    In diesem Fall, der Verkäufer hat offensichtlich nicht insereriert und auch noch keine Preisvorstellung genannt, wird es wohl so sein, dass beim ersten Gespräch noch keiner eine Preisvorstellung nennt, sondern erstmal nur gelabert wird.
     
  3. Terra

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    Abgeleitet aus WertV §§ 3 ff wurde z.B.:

    (§ 5 (5) Die Beschaffenheit und die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks werden insbesondere durch die Grundstücksgröße und Grundstücksgestalt, ...)

    ==> Vorder- und Hinterland: Bedeutsam bei besonders großen bzw. tiefen Grundstücken, da das sogenannte Hinterland nur eingeschränkt nutzbar und damit nicht so viel wert ist (25 - 40%) wie das Vorderland.

    nach Kleiber-Simon-Weyers: WertV BB Wertermittlungsordnung 1988 wird dann diese Berechnung des Vorder- u. Hinterlandes durchgeführt.

    Alles nur wenn es kein Bauerwartungsland ist, sondern nur „Grünland“



    Andere Möglichkeit siehe hier:

    http://books.google.com/books?id=Rg...epage&q=wertermittlung für hinterland&f=false
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2009
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    Ah ja - gerechnet hast Du aber etwas völlig anders. Sehr merkwürdig :bef1006:

    Und natürlich ist Dir auch bekannt, das der hintere Grundstücksteil kein Bauland ist. :bounce:

    Und zu den Abschlägen steht da i d R.
     
  5. Terra

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    Nach der Beschreibung des Grundstücks, ~26m Breit und ~47 bzw. ~57m Tief, dahinter Feld etc, bin ich auf typisches Vorder-, Hinterland gekommen.

    Die Berechnung dazu aus:
    Der 40% Ansatz war auch nur ein Beispiel von mir!

    So wird bei diesen Grundstücken idR auch die Grundsteuer ermittelt. Da ist es dem Eigentümer ja auch recht.

    Die andere Berechnung aus dem Buch kenne ich eigentlich auch nicht, aber kommt den 30 m aus der Ausgangsfrage ja auch schon sehr nahe!

    Warum sollte ich dann für so ein Grundstück 1/3 mehr bezahlen?

    Einziger Fehler in meiner "blöden" Rechnung

    Es sollte GFZ heißen!
     
  6. #46 Achim Kaiser, 18.11.2009
    Achim Kaiser

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    Ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt ...

    Die ganzen vorgeschlagenen Bewertungs- oder Berechnungsmethoden sind ok, um sich eine Meinung zu bilden.

    Warum soll der Verkäufer sich auf die Rechenmodelle auch nur im entferntesten einlassen ?
    Warum soll er überhaupt verkaufen ?
    Das hätte er sicherlich in den letzten 15 oder 20 Jahren x - Mal gekonnt.

    Also muss man ihm ein Brückchen bauen ... und nicht mit Paragraphen und sonstigen Firlefanz ums Eck kommen. Ob er dann drauf geht ... zeigt sich.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
Thema: Ermittlung Grundstückspreis
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