Wie schief darf die Bodenplatte bzw. die Geschoßdecke sein?

Diskutiere Wie schief darf die Bodenplatte bzw. die Geschoßdecke sein? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Ich musste jetzt beim Fließestrich einen cbm mehr bezahlen, als zum vereinbarten qm-Preis, weil die Bodenplatte und die 1. Geschoßdecke zu...

  1. #1 Hunsbuckel, 17.11.2009
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    Ich musste jetzt beim Fließestrich einen cbm mehr bezahlen, als zum vereinbarten qm-Preis, weil die Bodenplatte und die 1. Geschoßdecke
    zu schief waren und der Estrichleger die Rohre der FBH überall mit mindestens 35mm überdecken musste.
     
  2. Julius

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    Dann ist da was falsch gelaufen.
    Denn Du hast jetzt einen ungleichmäßig dicken Estrich.
    Und das mögen die Fachleute gar nicht...
    Das hätte im Bereich der Dämmung ausgeglichen gehört, statt mittels des Estrichs!
     
  3. #3 Hunsbuckel, 17.11.2009
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    Toll! Nun die Dämmung habe ich nach Absprache mit Estrichfirma und Planer selbst gelegt. Nur die Systemmatte für die FBH hat der Heizungsbauer eingebracht.

    Planer sagt, das wäre Geldschneiderei vom Estrichleger.
    Rohbauer hätte sich im Toleranzbereich bewegt.
    Estrichleger sagt... schiefe Decken.

    und ich bezahle den den zusätzlichen Estrich.

    Im nichtausgebauten Teil des Kellers, also dort wo die Kellerdecke
    nicht verputzt ist habe ich zwischen OK Estrich und unverputzer Fertigdecke
    zw. zwei gegenüberliegenden Hausecken (9m) 12mm Unterschied ...
    ist doch eigentlich für "Maurerverhältnisse" ziemlich genau?
     
  4. Julius

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    12mm auf 9m sind allerdings nicht im Mindesten der Rede wert.
    Entweder ist es dazwischen arg wellig oder der Erstrichleger brauchte noch ein Trinkgeld...
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2009
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    Tja - da wars wieder: Unterlassene Prüfung der Vorleistung.

    Der Estrichleger hätte, bevor er den Estrich reinkippt, Bedenken anmelden müssen und dem Vorgewerk Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen.

    Hat er nicht. Also Nase wischen! Sollte Dein Architekt aber auch wissen!!!

    Und 12 mm (@ Julius) sind nicht nur auf 9 m zu sehen, sondern könnten auch unter anderen Bedingungen zu beurteilen sein.
     
  6. Biker

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    Wenn ich da mal kurz die DIN 18202 zietieren darf.
    Bei nichtflächenfertige Oberseiten von Decken, Unterbeton und Unterböden, (wenn nicht erhöhte Anforderungen ausgeschrieben sind) ist bei 4m eine Abweichung von 2,0 cm zulässig, bei 10m von 2,5cm.

    Guter Maurer, schlechter Estrichleger...

    mfg...
     
  7. Julius

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    Schlecht muß der deswegen nicht sein, nur a bisserl arg geschäftstüchtig...
     
  8. #8 Hunsbuckel, 19.11.2009
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    Dank an Euch - habt mir geholfen.

    Da der Estrich laut Bodenleger und Fliesenleger ganz o.k. ist - und das Urteil des Bodenlegers ist sicher nicht so dahergeredet - denn er ist Innungsmeister und Sachverständiger bei der HwK - werde ich wg. dem cbm Estrich keinen großen Bahnhof machen.
     
  9. #9 weissnix, 20.11.2009
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    Glückwunsch an den Estrichleger - er hat ja dann seinen Willen bekommen ...
     
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