Auslegung Baubeschreibung DHH

Diskutiere Auslegung Baubeschreibung DHH im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ...mein erster Beitrag, ich bin ganz aufgeregt... seit etwa 2 Monaten bauen wir (die Handwerker, der Bauunternehmer und...

  1. jaeger

    jaeger

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    Hallo zusammen,

    ...mein erster Beitrag, ich bin ganz aufgeregt...

    seit etwa 2 Monaten bauen wir (die Handwerker, der Bauunternehmer und meine Geldbörse) eine Doppelhaushälfte am Niederrhein.
    In den Gesprächen mit dem Bauleiter wurden wir vor die Wahl gestellt, ob wir eine Zweiholm- oder Betontreppe haben möchten. Über den Umstand, dass die Stufen mit irgendetwas belegt müssen, waren wir uns im Klaren. Das zu einer Treppe ein Handlauf/ Brüstung gehört, für mich selbstverständlich.
    Wir haben uns aus verschiedenen (hier schon oft diskutierten Gründen) für eine Betontreppe entschieden.
    Auf die Auswahl des Geländers angesprochen, lehnte der Bauleiter die Kostenübernahme ab.

    nun meine Fragen:
    1.) Die Baubeschreibung (s.u.) ist diesbezüglich recht schwammig formuliert. Man kann beides herauslesen. Gibt es Meinungen/ Beispiele von Eurer Seite?

    2.) Die Kosten für eine Betontreppe sind für den Bauträger (ohne Belag) im Vergleich doch geringer--> benötige Argumentrationshilfe.

    Danke schon einmal im Vorfeld für Eure Unterstützung.
    Andreas


    Die Baubeschreibung sieht folgenden Abschnitt dazu vor:

    "Die Unterkonstruktion der Treppenstufen vom Kellergeschoss bis in das Obergeschoss wird als präzise Stahlkonstruktion als Kastenrohrtreppe erstellt. Die Stufen werden als Holzstufen in Buche massiv Parkett nach Mustervorlage, ca. 40 mm stark hergestellt. Von uns sind zur Treppe passende Stahlgeländer vorgesehen. Eine eventuelle Lackierung der Geländer sowie der Stahlunterkonstruktion der Treppe ist Eigenleistung des Erwerbers/Bauherrn.

    Auf Ihren besonderen Wunsch hin können die Geschosstreppen auch als massive Betontreppenläufe hergestellt werden, solange der Baubeginn noch nicht erfolgt ist. Diesen Sonderwunsch bieten wir Ihnen ohne Belag und Nebenarbeiten sogar kostenneutral an. Der im Vorfeld bestimmte Treppenbelag ist dann vom Erwerber/Bauherr in Eigenleistung zu erbringen oder problemlos als zusätzlicher Sonderwunsch zu vereinbaren"
     
  2. #2 Baufuchs, 19.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Täuschung

    Darauf würde ich den festnageln. Wenn auch das (bei Standardtreppe im Preis enthaltene Geländer) im Zuge der Umstellung auf Betonstufen in Eigenleistung zu erbringen ist, hätte auch das hier aufgeführt sein müssen.

    Nach Treu und Glauben konnten Sie bei o.a. Formulierung davon ausgehen, dass nur die Beläge entfallen.

    Mal einen RA fragen.
     
  3. Hansal

    Hansal

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    Es steht nirgens das ein Geländer entfällt oder.
    Deine Eigenleistungen werden doch aufgeführt.


    Grüße

    Ok Baufuchs war schneller.
     
  4. #4 rudi1106, 19.11.2009
    rudi1106

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    Erstmal herzlichen Glückwunsch zum ersten Beitrag!

    Zum rechtlichen Hintergrund: Bei Bauverträgen, die ein Unternehmer einem privaten Bauherren vorgibt, handelt es sich in aller Regel um allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese unterliegen einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Die Baubeschreibung unterliegt hiernach einer eingeschränkten Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 3 S. 2 BGB. Danach müssen Regelungen in Baubeschreibungen transparent, also klar und verständlich sein. Sind sie nicht verständlich oder mehrdeutig, geht das zu Lasten des Unternehmers.

    Ich sehe das Ganze auch so, dass das Geländer geschuldet ist. Wie schon gesagt, steht da nur, dass der Belag als Sonderwunsch ausgeführt werden kann. Außerdem kann man bei einem schlüsselfertigen Bau erwarten, dass zu einer Treppe ein Geländer gehört.
     
  5. #5 Baufuchs, 19.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus einer

    Baubeschreibung die den Leistungsumfang der vom Unternehmer für ein Einzelbauvorhaben zu erbringenden Leistungen beschreibt, AGB´s machen zu wollen halte ich für gewagt.

    Gib mal ein AZ für so was...
     
  6. Baumal

    Baumal

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    sind wir wieder bei "schlüsselfertig".

    gibts ein urteil, in welchem"schlüsselfertig" in der hinsicht definiert wird, dass ein geländer,eine haustüre, was weiss ich vorhanden sein muss, wenn diese nicht im vertrag erwähnt werden?
     
  7. #7 DerSuchende, 19.11.2009
    DerSuchende

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    http://richter-ballmann.info/2009/07/06/der-bauvertrag/

    MfG
     
  8. #8 Ingo Nielson, 20.11.2009
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    das geländer muß vom bu montiert und bezahlt werden - sonnenklar.

    super ist ja die formulierung "..sogar kostenneutral...".

    für den bauunternehmer ergeben sich durch den einbau eines reinen betontreppenlaufes
    erhebliche einsparungen gegenüber dem einbau einer stahltreppe.
     
  9. jaeger

    jaeger

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    Vielen Dank...

    ... für die raschen Antworten.
    Auch wenn ich den BU noch von meiner/ unserer Sichtweise überzeugen muss, bestärken mich die Antworten und ich werde eine wenig sicherer in meiner Argumentation.
     
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