Sicherheitsabstände von Gas-Brennwertkessel?

Diskutiere Sicherheitsabstände von Gas-Brennwertkessel? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Die Frage erreichte mich von unseren Nachmietern. Der Vermieter verlangt "wegen der Bauvorschriften", Regale zu entfernen, die wir mal eingebaut...

  1. #1 capslock, 20.11.2009
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    Die Frage erreichte mich von unseren Nachmietern. Der Vermieter verlangt "wegen der Bauvorschriften", Regale zu entfernen, die wir mal eingebaut hatten und von den Nachmietern übernommen wurden.

    Diese reichen bis auf ca. 50 cm an den Heizungssockel heran, auf dem aber an der Seite nur der Warmwasserspeicher steht. Zur eigentlichen Brenner, einem wandhängenden 10 kW-Gerät von Paradigma, ist der Abstand ca. 150 cm. Der Gaszähler/-anschluß ist im Nachbarraum.

    Außerdem sollen die Regale bis hinter das Fenster entfernt werden, weil dies zugänglich bleiben müsse. Das Fenster ist zugänglich, solange niemand große Gegenstände auf das oberste Regal stellt. Außerdem ist das die Variante mit Mäusegitter und ohne Gummidichtung, also von sich aus undicht, und die Kellertür hat Lüftungsgitter.

    Wichtigtuerei, oder gibt es wirklich Sicherheitsabstände zu einem Gerät, das in anderen Wohnungen neben dem Küchenschrank hängt? Den Schorni haben zu unseren Zeiten Regale und geschlossenes Fenster jedenfalls nicht gestört.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Dann soll er das bitte etwas präzisieren.

    Mir ist jetzt nichts bekannt was gegen die Regale sprechen würde, zumindest in Bezug auf die Therme und soweit ich mir die Einbausituation anhand Deiner Beschreibung vorstellen kann. Es gibt Empfehlungen was den Arbeitsraum um die Geräte herum betrifft, aber auch das dürfte hier nicht interessieren.

    Wenn ihm die Regale nicht gefallen, dann soll er sie doch einfach wegstellen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Talya

    Talya Gast

  4. Julius

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    Wenn da ein popeliges 10kW-Gerätchen drinsteht, handelt es sich deswegen aber NICHT um einen Heizraum!
     
  5. R.B.

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    Aber das ist kein "Heizraum". Ein Heizraum wäre erst ab 50kW erforderlich. Eine 10kW Therme kannst Du aber auch in´s Wohnzimmer hängen. Also ganz andere Anforderungen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 ThomasMD, 02.12.2009
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    Das trifft den Nagel auf den Kopf. Oder wollen Deine Nachmieter nur den Preis für die Abstandszahlung drücken?
     
  7. OldBo

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  8. Talya

    Talya Gast

    Drum hab ich den Link ja gepostet, da stehts drin - ab 50 kW. Habs halt selbst nachgeschaut, weils mich auch interessiert. Werd mir den ug. Link gleich auch noch zu Gemüte führen.
     
  9. Talya

    Talya Gast

    Also wenns noch immer Ländersache ist, dann müßte er sich ggf. seine Version suchen?!
     
  10. #10 ThomasMD, 03.12.2009
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    Muß er nicht, da weder Aufstell- noch Heizraum und das von Garmisch bis Helgoland.
    Er kann das Ding ins Wohnzimmer oder aufs Klo hängen und bunte Blümchen draufkleben. Geht keine Behörde was an.
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Eben. Deswegen vermute ich mal, dass der Vermieter aus Unkenntnis irgendwas von sich gegeben hat.

    Ich bleibe dabei

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 ThomasMD, 03.12.2009
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    Nein, das darf er nicht. Die Wohnung ist neu vermietet und der neue Mieter hat die Regale übernommen. Also sind es seine Möbel. Mit welchem Recht soll der Vermieter also die Möbel des Mieters wegnehmen dürfen?

    Nachtrag: Ich gehe mal davon aus, daß sich das Ganze in den Mieträumen des Nachmieters abspielt.
    Handelt es sich hingegen um die Waschküche oder einen sonstigen Gemeinschaftsbereich, hat der Vermieter schon das Recht, die Wegnahme von Einbauten des Mieters zu verlangen.
     
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