großer Unterschied zwischen PLANZIEGEL ISO P 012 und Poroton T9?

Diskutiere großer Unterschied zwischen PLANZIEGEL ISO P 012 und Poroton T9? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Bitte um Hilfe, wer kennt sich aus? Uns wurde statt dem Poroton T9 Stein den PLANZIEGEL ISO P 012 geliefert. Jetzt ist die Frage, sollen wir die...

  1. #1 Lejla4ka, 21.11.2009
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    Bitte um Hilfe, wer kennt sich aus? Uns wurde statt dem Poroton T9 Stein den PLANZIEGEL ISO P 012 geliefert. Jetzt ist die Frage, sollen wir die Steine zurückschicken? Meiner Meinung nach ist das ein völlig anderer Stein und wesentlich schlechter als der mit Perlitfüllung. Kann mir jemand sagen, ob der Unterschied groß ist und was der Preisunterschied ist? Vielen Dank
     
  2. #2 fmw6502, 21.11.2009
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    Baulaienmeinung: ein Schlagmann T9 und ein ISO P 012 spielen in verschiedenen Klassen. Allein der Dämmwert ist schon 30% schlechter. Preislich dürfte der 012 deutlich billiger sein, benötigt aber teureren Putz - Infos über Schlagmann T9 vs. ungefüllte Ziegel findest Du im Forum zur Genüge.
    Übrigens: womit wurde die Statik gerechnet?

    Mei Rat: nicht akzeptieren und Lieferung rückgängig machen.

    Gruß
    Frank Martin
     
  3. #3 Lejla4ka, 21.11.2009
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    vielen danke für die Antwort. Die Statik wurde mit T9 gemacht, würde das jetzt heißen dass die Statik neu gemacht werden und teuererer Putz verwendet werden muss? und ist es nicht einfach billiger den T9 stein zu nehmen? Grüße Lejla
     
  4. #4 fmw6502, 21.11.2009
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    von Preisen habe ich nicht genug Ahnung, aber stell Dir vor, Du bestellst einen Audi A4 Diesel und bekommst einen Opel Astra Benziner geliefert (um mal bei üblichen Autovergleich zu bleiben ;))
    Würdest Du es akzeptieren? Auch wenn man Dir 1000 € vom Preis nachläßt?

    Solltest Du auswelchenverrücktenGründenauchimmer den 012er akzeptieren, dann benötigst Du eine neue Statik, einen EnEV-Nachweis und vielleicht noch mehr, was ich nicht kenne.

    ABER warum willst Du überhaupt noch den 012er in Erwägung ziehen?

    Gruß
    Frank Martin
     
  5. #5 BauKran, 21.11.2009
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    Warum wurde überhaupt ein anderer Stein geliefert?
     
  6. #6 wasweissich, 21.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    vielleicht steht im bauvertrag T9 oder vergleichbar / gleichwertig.....
     
  7. #7 Lejla4ka, 21.11.2009
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    Das Problem ist, dass wir den Vertrag nicht richtig gelesen haben und die Zeile mit dem "Mauerwerk" überlesen haben!!! Die Abmachung und Vereinbarung war von Anfang an T9 im Vertrag steht aber Ziegelmauerwerk 30 cm Stärke! Jetzt ist die Frage, wie groß ist der Unterschied zwischem dem IsoPro 012 und dem gewollten T9 mit Perlitfüllung. Sollen wir jetzt darauf bestehen, dass sie uns den T9 liefern, den man baut ja nur einmal im Leben. was ist der realistische Preisunterschied bei den beiden Steinen?
     
  8. H.PF

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    wobei der andere Stein weder Vergleichbar noch gleichwertig ist...
     
  9. #9 wasweissich, 21.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das ist mir schon klar , ich wollte die richtung BT/GÜ vertrag mit fallstricken aufzeigen .

    wobei die wandstärke ja bleibt :bounce:

    im ernst : steht im vertrag irgendwass über dei dämmeigenschaften des mauerwerks ??
     
  10. #10 fmw6502, 21.11.2009
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    Meinung eines Nichtjuristen: wenn
    mit Zeugen, andere Schriftstücke o.ä. nachweisbar ist, sollte doch dies auch für den Anspruch genügend sein, oder?
    Ich würde erstmal BT/GÜ/GU/BU darauf ansprechen und ggfs. beim RA Rat holen. Der Beginn einer großen Freundschaft mit dem BT/GÜ/GU/BU ist es aufjedenfall nicht.

    Gruß
    Frank Martin
     
  11. #11 Lejla4ka, 21.11.2009
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    was bedeutet: BT/GÜ/GU/BU? und muss man eigenlicht den 012 stein auch von außen noch dämmen, der ist übrigens 30cm dick? ich werde natürlich alles versuchen den t9 zu bekommen, den ich habe genügend zeugen die bei mehreren gesprächen dabei waren, wo nur über den t9 stein gesprochen wurde.
     
  12. #12 fmw6502, 21.11.2009
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    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445 dazu BU = Bauunternehmer
    Wie ist es bei Euch?

    Ob der 012er-Stein- Dämmwert für Eure vereinbarte EnEV Einstufung ausreicht, kann nur der EnEV Nachweis Auskunft geben. Würde ich aber erstmal nicht weiter hinterfragen sondern Eurer Forderung nach T9 bestimmt aber sachlich Nachdruck verleihen. Eine Hilfe durch verhandlungssichere Unterstützung kann nur gut tun.

    Gruß
    Frank Martin
     
  13. #13 Lejla4ka, 21.11.2009
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    p.s die dämmeigenschaften des mauerwerks steht nicht im vertrag :(. außerdem lese ich gerade die statik und die wurde mit dem wärmedämmziegel 09, 30 cm, verputzt berechnet nicht mit dem stein der geliefert wurde. also da stimmt doch was nicht oder? ich verstehe gar nichts davon aber 09 und 012 sind doch verschiedene ziegel und daraus kann nur eins ergehen, dass entweder die statik falsch ist oder der ziegel falsch ist, abgesehen davon dass wir den T9 haben wollten! oder verstehe ich da was falsch??
     
  14. mls

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  15. #15 Lejla4ka, 21.11.2009
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    bei uns ist es so: wir haben ein grundstück gekauft, einen Architekten beauftragt für uns ein Plan zu machen. Er hat sich um alles gekümmert. Wir haben ein Vertrag mit einem Planungsbüro und die haben, wiederum andere Fa. beauftragt, für uns ein Haus zu errichten (dann wurde der Auftrag freigegeben, so wie ich es verstanden haben und mehrere Fa. haben sich beworben) irgendwie so verlief das.
     
  16. #16 fmw6502, 21.11.2009
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    :yikes
    dann könnten da noch mehr dicke Hunde vergraben sein
    Mein Rat schnellstens eignen Sachverstand zur Prüfung einkaufen um Euch vor weiteren möglichen Schaden zu bewahren. Das (oder ein anderes) Forum kann dies nicht leisten.

    Gruß
    Frank Martin
     
  17. #17 Lejla4ka, 21.11.2009
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    na super sache :( jetzt habe ich panik - ich werde gleich am montag einen sachverständigen? oder bauprüfer suchen. Wer wäre jetzt der richtige für uns? ich meine der den Bau prüft, ob der Keller richtig gemacht worden ist, denn der Keller ist fertig, sie haben jetzt mit der Komunwand angefangen im EG, da wir gestern den Bau gestoppt haben, wird nicht mehr weiter gemauert.
     
  18. lulu66

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    Wenn du nur so ungefähr weisst, wie das gelaufen ist, sollte ein anderer (dein Partner?) es genauer wissen. Was sagt der dazu?
     
  19. #19 Lejla4ka, 21.11.2009
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    er weiss genausoviel wie ich, es war von anfang an die Rede von dem T9 stein und im vertrag haben wir nicht mehr nageschaut leider :(, genauso was uns vor kurzem aufgefallen ist, dass im Vertrag zweifach verglasung d. Fentern ist und die Rede war von 3-Fach verglasung war, aber soweit sind wir noch gar nicht, vielleicht kommt das ja noch. :( - ich bin verzweifelt und weiss nicht mehr was ich machen soll. Ich werde auf jeden Fall mit dem Architekt reden und Fragen was das soll, ob der Vertrag Standart ist für Alle und es ein Missverständnis war oder so
     
  20. lulu66

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    Wenn EUCH nicht klar ist, was IHR bestellt habt: Vielleicht kann sich das einer hier ja mal anschauen, um zumindest das Konstrukt aufgehellt zu bekommen.
    Ansonsten ab mit dem Vertragswerk zum Anwalt zur Erstberatung und erstmal aufklären lassen, was ihr wie bei wem bestellt habt. Dabei ist dann auch der EnEV-Nachweis wichtig, denn der muss nicht nur richtig gerechnet sein, sondern auch mit der Realität zusammenpassen.
     
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