Projektsteuerung - eine Architektenaufgabe?

Diskutiere Projektsteuerung - eine Architektenaufgabe? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich lese in der (alten und für mich relevanten) HOAI den Begriff Projektsteuerung nur unter §31 Zusätzliche Leistungen. Ich...

  1. Seev

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    Hallo zusammen,

    ich lese in der (alten und für mich relevanten) HOAI den Begriff Projektsteuerung nur unter §31 Zusätzliche Leistungen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß beim Bau eines EFH die Prokektsteuerung nicht doch als Grundleistung erforderlich ist. Inwiefern trifft diese Annahme zu und wie wird sie geleistet, was kann man erwarten und was nicht? Wenn nicht, wer soll es dann erbringen?

    Konkreter Hintergrund ist z.B., wenn der mit LP5-9 beauftragte Architekt die Termine mit den Gewerken so plant, daß es zum Stillstand und Verzögerungen von mehreren Monaten kommt, obwohl die Zeitaufwände für die weitere Beratung und Klärung absehbar waren.

    Danke im voraus,
    Gruß Seev
     
  2. #2 greentux, 21.11.2009
    greentux

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    Ich glaube, ich hatte dazu auch mal vor einigen Monaten was. Soweit ich aus meinen bisherigen Erfahrungen schließen kann, ist im EFH-Bau Projektmanagement im eigentlichen Sinne nicht Stand der Technik.
    Meiner Meinung nach liegt das aber im Baugeschäft als solches begründet.
    Ein großer GÜ mit allen Gewerken wird das ggf noch in den Griff bekommen. Ein Bauleiter mit allerlei unterschiedlichen Gewerken, die wiederum mehrere Baustellen haben, hat es da deutlich schwerer.
    Ich habe mit meinem Archi, aeh Planer, ausgemacht, dass ich ihm immer mal die Parallelen zum PM, wie ich es kenne, aufzeige. Wir wollen der Sache mal auf dem Grund gehen...
     
  3. #3 Manfred Abt, 21.11.2009
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    die Frage ist, ob wirklich Projektsteuerung gemeint ist. Jedenfalls gehört zum Leistungsbild der
     
  4. Seev

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    Ich brauche auch kein voll dokumentiertes Projektmanagement, aber bspw. daß man sich über gewisse Vorläufe einzelner Gewerke, wo noch beraten und geplant werden muß, im Klaren ist und dies entsprechend vorlaufend steuert.

    Ist vielleicht eine spezielle Situation, weil es dazu keine Ausschreibung gab und brauchte, da bereits Basisangebote vorlagen, nun aber doch noch unerwartete? Beratungs- und Lieferzeiten dazukamen bzw. in einem Fall doch eine Ausschreibung erwogen werden muß. Nur kann ich als Laie diese Entwicklung erst im Nachhinein bewerten.
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    in diesem fall fehlt keine projektsteuerung, sondern eine termin- und
    fachgerechte planung.

    ich kenne explizite projektsteuerung erst jenseits der 1 mio-grenze - und auch
    da kann man auf das, was unter projektsteuerung praktisch subsummiert wird,
    gut verzichten.

    wasserdichte verträge würden viel mehr helfen.
     
  6. Seev

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    O.k., danke für die begriffliche Richtigstellung.

    Was wäre in diesem Fall "wasserdicht" zu vereinbaren (gewesen)?
    Einzeltermine für alle Phasen des Bauzeitenplanes? Darauf wird sich wohl kaum einer einlassen, oder?
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    haha :)

    natürlich muss man unterscheiden zwischen einer "normalen" festlegung und
    leistungen, die über das normale soll hinausgehen.

    besondere vereinbarungen über termine, kosten usw., leistungen mit
    wettbewerbscharakter oder einfach das, was in der hoai keinen platz hat, sind
    anscheinend nicht so sehr verbreitet - aber einfach machbar.
    wirken sich halt auf die honorare aus.

    zu den "normalen" festlegungen würde für mich die festlegung baulicher
    randbedingungen und e. kosten- und terminobergrenze gehören.

    es gibt auch situationen, da ist der fachplaner gut beraten , termine
    festzulegen - warum nur lässt sich kein ag darauf ein? :p
     
  8. #8 garfilius, 22.11.2009
    garfilius

    garfilius Gast

    Äh, und wer koordiniert die an der Bauausführung Beteiligten? Der Bauherr? Sollte ich bisher immer Projektsteuerung gemacht haben, ohne es zu wissen?
    Wie ich in der HOAI lese, anscheinend ja.
    Projektsteuerung hieß für mich bisher immer, dass es einen kaufmännisch kompetenten, technisch inkompetenten Dienstleister gibt, der sich nur um Einhaltung des finanziellen Budgets und der Termine kümmert. Und das unter Ausschluß jeglicher Verantwortung.
    Termine und Budget kann man auch im Architektenvertrag vereinbaren. Ersteres ist kritisch, weil das Vertragsverhältnis zwischen Bauherr und Firma besteht, aber für den Archi lösbar.
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Das ist doch das Interessante an dem Beruf:

    In Personalunion macht man das so am Bau nebenbei mit, wozu Unternehmen in anderen Branschen extra Abteilungen benötigen.

    Projektsteuerung ist eigentlich die Übernahme der Bauherrenleistungen.
    Die sind vielfältiger als man denkt.
    Nur ist der EFH Bauherr mit seinen Leistungen und sonst noch einigem ziemlich ge- und überfordert. Mit ner Beauftragung einer Projektsteuerung sowieso.

    Und ich kenne keine erlebte Projektsteuerung, die den Leistungsumfang erledigt, der gefordert ist. Meistens wird nur die Kostenprügelei darunter verstanden. Und das setzen von Terminen und Abläufen, die mit dem BV nicht direkt was tun haben.

    -> nen fähiger Architekt, der sein Geld wert ist und die Planung und die Baustelle im Griff hat.

    -----

    Jetzt die Frage: Warum liebäugeln sich so viele EFH-Baueherren mit Bauträger und GÜ/GU?
     
  10. sepp

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    als projektsteuerer muss ich mal sagen, daß es bei einem standard EFH unsinnig ist einen projektsteuerer einzuschalten, wenn der architekt seine beauftragten pflichten erledigt.
     
  11. #11 wasweissich, 22.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ja wenn.........

    aber viele bekommen es hin .
     
  12. sepp

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    ich weiss, wie viele nicht :Brille
     
  13. #13 wasweissich, 22.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich auch , ich bin einer der letzten in der kette , und wenn ich mit der arbeit sechs wochen nach dem fertigstellungstermin anfangen kann , muss ich mich schon sehr beeilen , damit ich den einhalten kann .:shades
     
  14. #14 Shai Hulud, 22.11.2009
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    Ich sag mal ganz ketzerisch: Projektplanung ersetzt Zufall durch Irrtum. :D
     
  15. Seev

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    Hallo Shai,

    von großer Projektplanung war hier noch nicht die Rede! Es geht nur um vorausschauende Koordination - ob darauf ein Anspruch, z.B. wegen mitbeauftragter HOAI-Grundleistung besteht (wenn der BH und die Handwerker, dei vom BL gesteuert werden sollen, die Verzögerung nicht selbst zu vertreten haben!).

    praktische Konsequenzen: Wer trägt die zusätzlichen Kosten, weil z.B. die benötigte Infrastruktur nicht mehr da ist (Gerüst, ...) oder weil der BH deswegen länger in Miete bleiben muß ...? Da kommen schnell Monate zusammen, die unnötig sind.

    Gruß
    Seev
     
  16. mls

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    so drehen wir uns wieder mal .. es fehlt vermutlich die anspruchsgrundlage.
    mach dir nix draus: mir gehts regelmässig so ;)
     
  17. #17 Shai Hulud, 22.11.2009
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    Hallo Seev,

    natürlich gibt es auf jeder Baustelle Potential. Die Frage ist, wieviel Einsparungen können mit wenig Aufwand erreicht werden. Du wirst schnell an einen Punkt kommen, bei dem der Aufwand den Nutzen übersteigt.

    Wenn ich an mein Bauvorhaben zurückdenke, sind die meisten Zeitverzögerungen durch überraschende Probleme entstanden, die du mit guter Vorbereitung und konsequenter Durchführung kaum hättest vermeiden können. Natürlich ist man meist hinterher schlauer, aber vorher schlauer zu sein ist aber eine schwierige Kunst.
     
  18. #18 garfilius, 23.11.2009
    garfilius

    garfilius Gast

    Warum nicht? Deshalb gibt es bei meinen Gewerbebauten oder EFH "auf der grünen Wiese" einen Bauablaufplan und Einzelverträge mit jedem Gewerk mit vereinbartem Fertigstellungstermin und erforderlichenfalls wichtigen Zwischenterminen. Im Normalfall funktioniert das gut.

    Gruß
    Gero
     
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