Schlechte Zahlungsmoral ! ! !

Diskutiere Schlechte Zahlungsmoral ! ! ! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin Fliese! Wenn Du es Dir irgendwie leisten kannst, dann tritt dem Piiep in den Piiep Solche Piiep leben davon, daß sie die Handwerker...

  1. Lukas

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    Moin Fliese!

    Wenn Du es Dir irgendwie leisten kannst, dann tritt dem Piiep in den Piiep
    Solche Piiep leben davon, daß sie die Handwerker verarschen. Das können sie machen, solang sie noch Handwerker finden.
    Was interessiert den Piiep, was in einem Vertrag steht, wenn er den eh nicht einhält? Was ist eine Androhung von ein paar Prozent wert?

    Es gibt in diesem Land kein ernstzunehmendes Gesetz, welches dafür sorgt, daß Verträge eingehalten werden.

    Viel Glück

    Lukas
     
  2. Julius

    Julius

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    Kennst Du denn ein Land, wo es sowas gibt?
    Falls nicht, wie müßte/könnte Deiner Meinung nach so ein Gesetz aussehen???
     
  3. Lukas

    Lukas

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    Hi Julius,

    wenn ich mich nicht ganz doll täusche, dann hat die Schweiz wohl einen etwas offensiveren Umgang mit den schwarzen Schafen.

    Die Androhung von ein paar Prozenten ist jedenfalls ein Witz. Ich denke, daß die Möglichkeit bei gewerbsmäßiger Nichtzahlerei im Knast zu landen eine Wirkung hätte. Eine gewisse Verhältnismäßigkeit sehe ich auch, da ich sowas, ob der Folgen, mit Körperverletzung gleichsetzen würde.

    Gruß Lukas
     
  4. #24 HolzhausWolli, 25.11.2009
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    Ich habe den Eindruck, dass Fliese07 gar nicht so richtig unter dem Umstand des Zahlungsverzuges leidet. Es stört ihn, aber nicht so sehr, dass er auf die (verspätete) Zahlung ganz verzichten möchte.

    Nach eigener Aussage
    Zitat: Die Aufträge von diesem AG sind alle samt okay....

    kann man also davon ausgehen, dass Preise im grünen Bereich sind. Und wenn das so ist, na was solls, dann sind eben gedanklich ein paar EURO Zinsen für den Zahlungsverzug drin.

    Also: Entweder mit diesem Umstand leben und zusehen, dass der Aussenstand gering bleibt, also auch mal die ein oder andere Anfrage "abwehren" um das Level beizubehalten, oder das Auftragsvolumen erheblich vergrössern, so dass wöchentlich eine Rechnung geschrieben werden kann und (wenn auch verspätet) wöchentlich Zahlungseingänge gebucht werden können. :biggthumpup:

    Dass Fliese07 die Regularien der Werkverträge formulieren darf halte ich für einen frommen Wunsch, dem nicht entsprochen werden wird. Ohne Not wird sich der GU diesem Zwang sicher nicht aussetzen....
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 25.11.2009
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    Hallo, Lukas!

    Die besagten 5 % sind das Minimum, was laut Gesetz ohne Nachweis geltend gemacht werden kann. Die attraktiveren Möglichkeiten des § 648 a BGB liegen natürlich im Bereich des Individualnachweises.

    Mit entsprechendem Nachweis (Offenlegung der Kalkulation) kann ein AN, der seine § 648a BGB-Sicherheit nicht bekommt, genau den Gewinn einfordern, den man bekommen hätte, wenn man den Auftrag tatsächlich ausgeführt hätte.

    Bei einem AG, bei dem auf dem Vollstreckungswege was zu holen ist heißt das im Endeffekt für den AN: die volle Kohle, mit Zinsen, aber ohne einen Handschlag am Bau tun zu müssen. Das tut dem AG durchaus weh.

    Bei manchen Baufirmen und Handwerkern liegt der nachweisbare entgangene Gewinn recht hoch; 20 - 30 % sind da keine Seltenheit. Ich hatte einen Mandanten, der als kleiner Subunternehmer fast nur Montagearbeiten (Material bauseits gestellt) ausführte, meist alleine, hin und wieder mit ein paar Hilfskräften von der Agentur für Arbeit. Der konnte fast 80 % als entgangenen Gewinn abrechnen, ohne die Baustelle auch nur betreten zu haben.:deal

    Arbeit macht es aber natürlich doch: Schreibarbeit, ggf. Gerichtsverfahren, etc.

    Viele Grüße

    Ralf
     
  6. #26 stefanSmi, 27.11.2009
    stefanSmi

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    ggf helfen 2 % Skonto nach x Tagen Rechnungsstellung auf die im Vorfeld leicht angepassten Preise.
    So verliert das ganze zumindest den "billiger als Bank Kredit" Geschmack
     
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