Enev 2007 oder 2009 Blondinenfrage

Diskutiere Enev 2007 oder 2009 Blondinenfrage im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Bauexperten! Als absoluter Laie und Bauanfänger habe ich eine Blondinenfrage zur Enev 2007 oder 2009. Wir wollen in Hamburg mit Bauträger...

  1. #1 nadjamaus, 23.11.2009
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    Hallo Bauexperten!
    Als absoluter Laie und Bauanfänger habe ich eine Blondinenfrage zur Enev 2007 oder 2009. Wir wollen in Hamburg mit Bauträger ein KFW 55 Haus bauen. Der Bauträger macht nun Druck wir sollen dieses Jahr noch die Anträge auf WK Förderung stellen (unter Enev 2007) und nicht bis nächstes Jahr warten, da dann die Enev 2009 verbindlich sei.
    Was ist denn nun für uns als Bauherren besser? 2007 oder 2009?
    Dicker Blondinen Dank aus Hamburg
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 23.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Blondinenaussage ein BT/GÜ

    Wenn die schon beraten, dann sollen sie es richtig machen.

    Wenn der Bauantrag noch nicht gestellt ist, dann muss der Bau die Anforderungen der EnEV 2009 erfüllen. Von der KfW gibt es für einige Programme eine Art Schonfrist.
    Ob KfW 55 (welches) darunter fällt und wenn ja, bis wann, klären Sie am besten mit der KfW.

    Die haben (nein hatten bisher) einen sehr freundlichen und kompetenten Telefonservice.
    Einfach mal auf der KfW-HP nach den entsprechenden Telefonnummern suchen, anrufen und wesentlich schlauer sein.
     
  3. #3 Gast943916, 23.11.2009
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    Gast943916 Gast

    EnEV 2009 gilt ab 01.10.2009 ohne Ausnahme
     
  4. #4 MoRüBe, 23.11.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also zunächst mal ...

    ... Respekt Frau Lehrerin:respekt

    Aber so blond ist die Frage nicht:biggthumpup: Ab 01.10. gilt die 2009er. Daraus schließe ich, daß die Baugenehmigung schon erteilt wurde? Also noch die 2007er ENEV gültet.

    Bei Effizienzhaus 55 nach 2007er ENEV kann man die Anträge noch bis Jahresende stellen. Ab dann wird die 2009er als Eff 55 schärfer und damit für den BT teurer:D
     
  5. #5 nadjamaus, 23.11.2009
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    Erstmal Danke für die Antworten!
    Bauantrag ist noch nicht gestellt. Wir sind ja noch in der Hausplanung und dachten wir hätten Zeit....
    Von BT Seite ging dann die Diskussion um den WK Förderantrag los von wegen EneV 2007. Seh ich das so gaaaanz oberflächlich gesehen richtig, wenn ich davon ausgehe, dass die Eile beim BT deshalb enstand, weil sie uns ja garantieren, dass wir die WK Förderung bekommen, dafür der BT aber unter EneV 2009 mehr leisten muss? Oder tappt die Blondine im Baudunkeln?
     
  6. #6 Olaf (†), 23.11.2009
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    Das...

    dürftest Du richtig sehen. aber der Zug ist eh weg.
    Noch keine Baugenehmigung also auch keine EnEV 2007 mehr. Womit wir wieder bei Ralfs Antwort wären.
     
  7. #7 nadjamaus, 23.11.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23.11.2009
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    Hallo!
    Nach Aussage der WK ist der Zeitpunkt des Qualitätssicherungsvertrages ausschlaggebend. Und den haben wir bereits abgeschlossen (vom Bauträger eingeleitet). Bestandteil dieses Vertrages ist allerdings ein KFW 70 [09] Haus. Und jetzt weiß ich gar nicht mehr was ich auf dei BT Aussage zu "Ganz schnell noch EneV 2007 sicher" geben soll???? Der BT ist übrigends XXXXXX

    Aber find ich ja total super, dass hier Leute sind, die Ahnung haben und auch noch ihr Wissen teilen (ich könnte mich mit Lehrer sprich Halbakademikerwissen im Gymnasilen Zweig revanchieren, aber wer über 20 braucht das schon:mega_lol:)
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 23.11.2009
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    1) Bitte keine Namen nennen (und den schon gar nicht ;))

    2) Was bitte ist ein Qualitätssicherungsvertrag??? Und was ist der/die/das WK?

    Nochmal - bei der KfW anrufen. NUR deren Bedingungen zählen.

    Habt Ihr auch schon einen "richtigen" Bauvertrag unterschrieben? Kann ja eigentlich nicht sein ohne Finanzierung, oder?
     
  9. #9 nadjamaus, 23.11.2009
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    Uuuups, und schon der erste Fehler. Tut mir leid mit dem Namen, hätt ich mir denken können, dass das nicht geht. Sorry, keine böse Absich:ot
     
  10. #10 nadjamaus, 23.11.2009
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    In Hamburg werden KFW Häuser quasi von der Stadt bzw der Hamburgischen Wohnungsbaukredikanstalt WK gesponsort (bis zu 20.000 Eurro über 10 Jahre mehr oder weniger geschenkt). Die Auflagen was Energie angehen sind strenger als die KFW wie ich das verstanden habe. Das Geld gibt es nur wenn der Bau bzw die Einhaltung der Energiewerte (Dämmung und so ein Krams wovon ich nix verstehe) von einem externe Qualitätsprüfer (zertifiziert von der Stadt Hamburg) überwacht wird.
    Wir finanzieren nicht.
     
  11. #11 nadjamaus, 23.11.2009
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    Gerade um den Bauvertrag geht es ja. Denn da steht KFW 55 Haus drin mit entsprechenden Angaben zur Dicke der Wände, Verglasung Heizung Solar usw. Laut BT sollen wir den so ganz schnell unterschreiben, und daher frag ich hier nach.
     
  12. #12 MoRüBe, 23.11.2009
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    MoRüBe Gast

    Also wenn jemand so drängt...

    ... öhm. Egal wie groß er ist. Wobei xxx scheint wohl der Größte zu sein.:D

    Aber mal zur Klarstellung: BT? oder GU/GÜ? einfache Frage dazu: wem gehört das Grundstück?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 23.11.2009
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    ES gelten also NICHT die Förderstichtage der KfW, sondern es werden nur die KfW-Bedingungen als "Maßstab" für die WK-Förderung genommen? Richtig?

    Dann will der BT (oder GÜ?) nur eine Unterschrift erpressen.

    Nochmal ganz langsam (sozusagen für Blondinen ;)):
    Alle Bauanträge, die nach dem 01.10.2009 eingereicht werden, müssen bedingungslos und ohne Ausnahme die EnEV 2009 einhalten. Da beisst keine Maus den Faden ab.

    Bei der KfW gibt es bis (meine ich) Ende des Jahres noch Förderprogramme, die ihre Bezeichnungen und Randbedingungen nach der 2007er EnEV erhalten haben. Zum Übergang für die, die die kurze Frist bis zum Inkraftreten der 2009er EnEV "kalt erwischt" hat.
    Hier müsste also mit dem Fördermittelgeber geklärt werden, auf welches der KfW Programme (und damit welche Grenzwerte) er sich bezieht.

    Mir würde aber das Verhalten des Verkäufers zu denken geben :lock
     
  14. #14 nadjamaus, 23.11.2009
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    Also das Grundstück gehört uns (hab ich da wieder was falsches angegeben mit BT??). Zumindest ist es nicht der größte Stangehausverkäufer mit dem RundumSorglosPaket, sondern hier was ausm Norden.

    Das heißt also, dass für die KFW eventuell eine Antragsstellung nach Enev 2007 möglich wäre, für alles andere aber nicht. Wir haben -bis auf Qualitätsprüfer und den auch nach 1.10.09 noch nix unterschrieben. Mir kommts auch so vor als ob der Baumensch (nicht dass ich hier wieder die Bezeichnungen falsch hab) sich davor drücken will mehr leisten zu müssen fürs gleiche Geld. Die sichern uns nämlich zu, dass wir den geforderten Standard für die WK auch erreichen. Und der ist doch bei der Enev 2009 strenger (so ganz global gesagt????)
     
  15. #15 papabaut, 23.11.2009
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    nur mal ne Frage,

    warum ist es denn so schlimm die aktuell gültigen Mindeststandarts einzuhalten?
    Unser Gedanke beim Bau war nicht, "wie gut müssen wir mindestens Dämmen" sondern was ist sinnvoll unter dem Gesichtspunkt daß das Haus ein paar Jahrzehnte stehen wird und die Energiepreise stärker als die Inflation anziehen werden.

    p.s. sucht euch noch andere BT, GU bzw GÜs

    Helge
     
  16. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Glaubst Du tatsächlich, dass Dir irgend jemand etwas schenken wird?

    Könnte es sein, dass irgend jemand nur Dein Geld möchte?

    mfg
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 23.11.2009
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    Wer baut mit wem Ist bei Euch ein GÜ. Das ist wichtig, weil IHR dann das Hausrecht habt!

    Ob sich die Förderbedingungen der WK mit der 09er EnEV verschlechtert/erhöht haben, müssten die Euch sagen (können).

    Egal wie und mit wem - lasst Euch den EnEV-Nachweis VOR Baubeginn aushändigen (im Vertrag festhalten) und lasst den wie die Baubeschreibung prüfen
    Ihr glaubt gar nicht wie viele "Fehler" bei der Erstellung eines Nachweises passieren können. Komischerweise passieren die fast immer nur so, dass der Nachweis besser ausfällt ;).

    Für mich klingt das erstmal alles halbseiden, was der Verkaufrepräsentant da versucht und erinnert irgendwie an die gerade laufende "Wechseln Sie den KfZ-Versicherer" Werbekampagne.
     
  18. #18 Thomas Traut, 23.11.2009
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    Soviel mir bekannt ist, besteht bis 31.12. bei der KfW die Wahlmöglichkeit zwischen der Förderung nach EnEV 2007 oder 2009. Es müssten dann halt 2 Nachweise gerechnet werden. Da nach EnEV 2009 die Obergrenze für den Primärenergiebedarf von 40 kWh/a entfallen ist, könnte das sogar geringere Anforderungen bedeuten. Das gleiche könnte für den Transmissionswärmeverlust zutreffen, ist aber immer vom konkreten Objekt abhängig.

    Zu den etwas suspekten Verkaufspraktiken schließe ich mich meinen Vorschreibern an.
     
  19. #19 nadjamaus, 23.11.2009
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    Klar soll das Haus ein paar Jahre stehn. Gerade im Hinblick darauf fand ich die Antworten hier echt gut, da man mir von Seiten des Baumenschens ja weiß machen wollte Enev 2007 sei besser als 2009 und ich sollte schnell noch die 2007er für mich sichern. Zwar ist mir immer noch nicht ganz klar was genau der Unterschied ist (denn diese ganzen Fachausdrücke mit den vielen Kürzeln der Kfw Bestimmungen sagen mir gar nichts. Pubertierende sind mein Fachgebiet, nicht Energiewerte. Respekt vor allen, die da den Überblick behalten und das auch noch verstehen....)
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 23.11.2009
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    Auf den Punkt gebracht:

    Die Minimalwerte der EnEV 09 liegen ungefähr 30% besser/höher als die der 2007er Fassung.
    Achtung -> das ergibt NICHT 30% weniger Energieverbrauch!!!

    Das ist so, also wenn in Deiner Klasse 30% der Schüler(innen) wg Grippe zu Hause bleibt. Deswegen ist es nicht 30% leiser oder ruhiger in der Klasse ;).
     
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