bafa-Förderung

Diskutiere bafa-Förderung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, kurze Frage: Ist ein Heizungsbauer eigentlich verpflichtet, die für die bafa-Förderung (hier: Wärmepumpe mit Tiefenbohrung) notwendige...

  1. #1 ThorstenF, 23.11.2009
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    Hallo,
    kurze Frage:
    Ist ein Heizungsbauer eigentlich verpflichtet, die für die bafa-Förderung (hier: Wärmepumpe mit Tiefenbohrung) notwendige Fachunternehmererklärung auszufüllen?
    Und was tun, wenn er sich querstellt?

    Gruß
    Thorsten
     
  2. #2 Achim Kaiser, 23.11.2009
    Achim Kaiser

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    Dann erhebt sich die Frage warum stellt er sich quer ....
    Grundsätzlich ist er im Rahmen der durchgeführten Arbeiten dazu gehalten die Fachunternehmererklärung abzugeben.
    Es kann natürlich - je nach beauftragtem Leistungsumfang - auch gut möglich sein, dass nicht alle Anforderungen der Bafa erfüllt sind.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. crax

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    Ohne Fachunternehmererklärung keine Förderung. Hast Du beide Gewerke unabhängig voneinander beauftragt? Wenn ja, kann der HB keine FU für die Quellenerschließung erstellen.

    mfg
     
  4. #4 ThorstenF, 23.11.2009
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    Die technischen Voraussetzungen für die Förderung sind erfüllt, die Tiefenbohrung hat der Heizungsbauer beauftragt.
    Er ist im Moment etwas stinkig, da er mit uns angeblich schon eh so viel Arbeit hatte (eigenverschuldet - er hat z.B. drei fehlerhafte Angebote/Rechnungen gestellt,die wir natürlich neu angefordert haben, aber das sieht er trotzdem als seine für uns aufgewendete Arbeitszeit an...) und eh kaum etwas an uns verdienen würde. Und nun machte er eben die Andeutung, dass er die Formulare nicht ausfüllen wolle.

    An sich ist die Rahmensituation ja auch unerheblich, es geht eigentlich nur darum, ob er offiziell verpflichtet ist, die Fachunternehmererklärung auszufüllen.

    Thorsten
     
  5. crax

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    Verpflichtet ist er zu den Sachverhalten, die im Vertrag stehen.

    mfg
     
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