Wer Kontrolliert?

Diskutiere Wer Kontrolliert? im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hey muß beim Kegelbruder von mir eine Kontrolierte Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung einbauen und habe jetzt in dem Energieeinsparnachweis...

  1. #1 dirk borgert, 29.04.2004
    dirk borgert

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    Hey
    muß beim Kegelbruder von mir eine Kontrolierte Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung einbauen und habe jetzt in dem Energieeinsparnachweis gelesen das das Protokoll vom BlowerDoor Test nachgereicht werden muß.
    Ist ja alles schön und gut aber wer Kontroliert den das überhaupt.
    Ich hahhte wohl gedacht das Bauamt würde das machen weil zur Baugenehmigung müuß der Energieeinsparnachweis ja auch vorhanden sein aber die sagten mir das der dafür verantworlich ist der dei Berechnung gemacht hat. Ist das alles wohl so richtig?
    Weil wenn keiner Kotroliert dann macht es auch keiner oder seh ich das falsch.

    mfg

    dirk
     
  2. JDB

    JDB

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    Hey! :)

    Dein Kegelbruder baut. Wer baut, ist verantwortlich.

    Wer bauen lässt, übergibt einen Teil der Verantwortung.

    Wer kostenbewußt jedoch leistungsunbewußt bauen lässt, der hat weniger Verantwortung abgegeben, als er denkt.

    Wer auf Versprechungen eines Pazzibeckärs (NachUnterschriftStrebendeMitmenschen) hereinfällt, der muß nachher Lehrgeld zahlen.

    Auch wenn's Dein Kegelbruder ist, überbringe ihm die "schlechte Nachricht", daß er die Luftdichtheit überprüfen lassen muß. Dazu bist Du verpflichtet. In seinem und in Deinem Sinne. Alles andere ist zweitrangig.
     
  3. #3 dirk borgert, 30.04.2004
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    :fleen
     
  4. #4 dirk borgert, 30.04.2004
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    wer kotrolliert

    Hey
    das ich das Kontrolliere ist klar, ich mein das ja auch nur für die Allgemeinheit. So wie ich das sehe müsste eigentlich das Bauamt bei der Fertigbauabnahme sich das Protokoll von der Messung zeigen lassen.
    Wenn unsere schon eine dichte Gebäudehülle verlangt wird dann sollte es doch auch jemand kontrollieren
    Mit freundlichen Grüßen
    Dirk
     
  5. #5 Herbert, 01.05.2004
    Herbert

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    Ich teile Ihre Meinung!

    @dirk borgert: Ich möchte nicht wissen, wieviele Baufirmen den EnEV-Bonus für den Nachweis der Luftdichtheit in Anspruch nehmen, ohne einen Nachweis jemals durchführen zu lassen.
    Ich kann nur jedem Bauherren empfehlen, sich die Energiebedarfsberechnung darauf hin anzusehen.
     
  6. KPS

    KPS

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    Hallo Dirk,

    kann hier sowohl JDB, als auch Herbert nur zustimmen.

    Natürlich sollte der Bauherr bzgl. der Luftdichtheitsschicht trotz eventueller Delegierung der Verantwortlichkeit für eine fachgerechte Planung bzw. Ausführung und deren Kontrolle auch ein stets wachsames Auge darauf haben, dass dieses "Zusammenspiel" auch klappt.

    Meine Erfahrung dazu:
    Es gibt noch immer Planer, die sich der Tragweite Ihrer Tätigkeiten im Hinblick auf die oftmals komplizierten Detaillösungen, die Gewerkereihenfolge in der Bauablaufphase und die damit verbundenen Risiken keinesfalls bewusst sind.
    Bei der Auswahl der "Fachfirmen" gewinnt sehr oft ein preiswerter Aussenseiter, der von Luftdichtheitsschichten etc. in den seltensten Fällen schon einmal gehört hat.
    Kontrollen auf fachgerechte Ausführung solcher Leistungen finden kaum zu richtigen Zeitpunkt und in erforderlichem Umfang statt.

    Hauptursache bis hierher. Der Bauherr hat wieder einmal am falschen Ende gespart und sich die falsche Mannschaft ausgesucht. (Sicher ist er dazu oftmals fachlich auch stark überfordert!)

    Eine mögliche Alternative für den Bauherrn wäre der Einsatz eines energetischen Baubekleiders oder Betreuers, der die vielfältigen Tagesprobleme aller am Bau Beteiligten im Sinne einer energetisch fachgerechten Gesamtausführung ordnet und löst.

    Dazu gehört letztendlich auch ein abschließender BDT !

    Die Frage, wer die Durchführung solcher Maßnahmen von Seiten des Bundes, Landes, der Kommune letztlich kontrollieren sollte,
    kann in diesem Forum sicher nicht abschließend korrekt beantwortet werden.
    Dies bleibt sicher voerst ein allgemeines Problem innerhalb der Durchsetzung der EnEV überhaupt.


    Aber : Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    MfG

    KPS
     
  7. #7 dirkborgert, 12.07.2004
    dirkborgert

    dirkborgert Gast

    Danke für die ANTWORTEN :respekt
     
  8. alpino

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    Hallo aus München,

    in Bayern wird (nach der Verschlankung der Bayerischen Bauordnung) weder der Enmergiebedrafsausweis zum Bauantrag vorgelegt noch wird er überprüft; er muss nur vorhanden sein.

    Diese Situation veranlasst wohl den einen oder anderen Bauträger, es bei der Erstellung dieses Energie-Dokuments (denn nichts anderes ist er ja) mit der Wahrheit nicht ganz so genau zu nehmen: Da werden Materialien berechnet, die niemals die Baustelle sehen werden; Wärmebrücken sind (laut Berechnung) nicht existent, aber deutlich sichtbar; und der BLOWER DOOR TEST (der ja gute 14 - 15 % weniger Lüftungswärmeverluste beschert) wird stets durchgefüht - auf dem Papier natürlich nur! Dir Käufer des Hauses oder der Wohnung bekommen diese Dokumente nie zu Gesicht; wo kein Kläger, da ist auch kein Richter!

    Es wird wahrscheinlich (in Verbindung mit der Durchsetzung des EU-Rechts zur Gebäude-Effizienz im Jahre 2006) eine gesetzliche Regelung zur Überprüfung der energetischen Qualität von Neubauten geben.

    Beispiel aus jüngster Vergangenheit:

    15 Reihenhäuser in München; alle mit BDT gerechnet (der Wärmeschutznachweis war knapp) - und nur 2 Häuser als "Stichprobe" geprüft - das ist tägliche Praxis hier.

    Michael Pils
     
  9. #9 airmetic, 09.05.2005
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    Praxis in Ba-Wü

    Hier wird von der Baurechtsbehörde der Energiebedarfsausweis angefordert - und im Normalfall nicht geprüft. Falls ich jedoch als Aufsteller des Energiebedarfsnachweises einen BDT ansetze, weise ich die Behörde ausdrücklich auf die nachzureichende Anlage "Meßprotokoll" hin - i. a. erfolgreich. Sollte selbst das keine Reaktion hervorrufen, weise ich den Bauherrn auf die Unvollständigkeit des öffentlich-rechtlichen Nachweises hin. Manchmal war das dann, zumindest bis zu den ersten Bauschäden, der letzte Auftrag der betreffenden Bauherrschaft.....
     
  10. Ebel

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    Wer zahlt?

    Die Frage geht ja sicherlich mehr in die Richtung wer zahlt. Denn da die Frage gestellt ist, bemerkt der Bauherr ja das Fehlen des BDT. Nun wird der Komplettanbieter sagen, naja, wenn sie den BDT haben wollen, dann mit dem und dem Aufschlag. Nein - wenn er komplett baut, dann vollständig nach den Unterlagen, d.h. einschließlich mit BDT. Er kann doch auch nicht sagen, die Stütze ist mir zu teuer - ich lasse sie einfach weg. Wenn sie die doch haben wollen, dann nur gegen Aufschlag.

    Und bei der Durchführung von BDT habe ich noch keinen ohne Nacharbeiten erlebt. Meistens nur Kleinigkeiten, die während der Durchführung erledigt werden konnten. Aber ohne - da hätten später die Bauherren sich sicher über das eine oder andere geärgert.
     
  11. #11 Besucher, 10.05.2005
    Besucher

    Besucher Gast

    zahnlose Verordnung...

    Der Energiebedarfsausweis (nur der Ausweis nicht die Berechnung) wird von der Behörde gefordert und abgeheftet. Eine Überprüfung erfolgt nicht.


    gängige Praxis für viele kleinere Wohnbauten:
    .
    Planung:
    Der Nachweis wird knapp gerechnet. Berechnen darf der, der für den Nachweis am wenigsten Geld verlangt und dabei noch die geringstmögliche Dämmung errechnet.
    BDT-Test, gute Fenster, gute WLG der Dämmung, keine Zirkulationsleitung... usw. werden berücksichtigt.

    In der Berechnung befinden sich Disclaimer, die die Überprüfung des tatsächlich Gebauten ausschließen.
    .
    Bauphase:
    Fenster xy sind zwar etwas schlechter dafür aber billiger, die WLG der Dämmung ist zwar etwas schlechter dafür ist die Dämmung bei gleicher Stärke billiger, was der BDT-Test soll Geld kosten?....
    .
    Fazit:
    Was letztendlich gebaut wird hat mit der Berechnung wenig zu tun. Viele Bauten würden einen Nachweis nicht schaffen.
     
  12. #12 airmetic, 11.05.2005
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    Also, liebe Luftdichtheitsprüfer, geht nicht zu den Bauträgern, sondern zu den Käufern...... :p
     
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  1. wer kontrolliert den energiebedarfsausweis

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