gasanschluss nicht genehmigt da straße zu neu

Diskutiere gasanschluss nicht genehmigt da straße zu neu im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; hallo ich bin neu hier und bitte um hilfe ! Ich habe mir ein ziemlich altes haus gekauft das nur über einen kamin verfügt, keinen keller hat und...

  1. davids

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    hallo ich bin neu hier und bitte um hilfe !
    Ich habe mir ein ziemlich altes haus gekauft das nur über einen kamin verfügt, keinen keller hat und zumindest im winter halbtags im schatten des daneben liegenden berges liegt.
    Nun zu meinem problem:
    Ich möchte (oder besser muß wegen der oben genannten gründe) eine gasheizung einbauen (das haus hat momentan nur einen kachelofen der 3 zimmer beheizt) und dazu muß ich von erdgas schwaben einen anschluss machen lassen, die gasleitung ist schon unter der straße und muß eigentlich nur angedokt werden und in mein haus gelegt werden. Dazu muß in die straße ein ca.1m² großes loch gemacht werden.
    "Problem" meine gemeinde hat den dazu erforderlichen bauantrag abgelehnt weil die straße erst 2 jahre alt ist und es zu früh sei jetzt schon ein "flickwerk" zu machen. Ich soll mich doch um eine andere art der heizung kümmern.
    Ich bitte um tips oder hilfe was ich tun kann um an einen anschluß zu kommen oder ob es rechtens ist das meine gemeinde (meiner meinung nach) so einen schwachsinn verzapfen kann
     
  2. bernix

    bernix

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    ...kein Grund dabei, der zwingend für eine (Erd-)Gasheizung spricht...

    Kein Lagerraum für Pellets (Sackware), kein Standplatz für einen Flüssiggastank?
    Gibts ein Konzept?

    Das die Gemeinde gegen ein Öffnen der neuen Strassendecke ist, ist verständlich. Ob sie es verbieten darf, findest du vielleicht in den Gemeindesatzungen...

    gruss
     
  3. BJ67

    BJ67

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    Der gasnabieter hilft Dir ggf weiter. Die wünschen sich doch in der Regel, dass Du gas abnimmst.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Ich würde zuerst mal nach Alternativen Ausschau halten, denn wenn man die Herren irgendwie zu ihrem Glück zwingen muss, wird´s meist teuer.

    Also muss erst einmal ein Konzept her. Wieviele Räume sind zu beheizen, welche Flächen, wie können die beheizt werden (FBH möglich, und/oder Heizkörper), wie hoch ist die Heizlast der Räume und des Gebäudes, wie groß ist das Grundstück, was ist mit der WW Erzeugung, was gibt es an Räumen in denen Haustechnik etc. untergebracht werden könnte, usw. usw. usw.

    Dann kann man überlegen ob evtl. mit Holz geheizt werden kann (steht Holz in ausreichender Menge und zu akzeptablem Preis zur Verfügung?), oder ein Pelletofen oder Pelletkessel, oder eine Luft-Wärmepumpe, oder Sole-WP oder DV oder eine Ölheizung (Tank erforderlich) und zur Not wäre auch ein Gastank denkbar.

    Geht nicht, gibt´s nicht. Also hinsetzen und eine "Plan" machen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. davids

    davids

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    frage vieleicht nicht richtig gestellt

    Hallo ihr da alle,
    schon mal danke für die antworten, aber als berichtigung, wenn ich nicht wüßte was für eine art der heizung ich will und wenn ich kein konzept hätte für das was ich vorhabe (bzw. mittendrin bin) wäre mir die entscheidung meiner gemeinde ziemlich egal.
    Nochmal meine frage aber diesmal ander gestellt: Warum kann es sein, das ich eine strasse (weil sie neu gemacht wurde, aber 2 jahre bevor ich das haus kaufte) nicht durch einen erdgasanbieter zur verlegung der leitung öffnen lassen darf, zudem ich die strasse auch noch zahlen darf.
    Übrigens habe ich mit erdgasanbietern telefoniert und die gemeindesatzung eingehend studiert, sowie mit den zuständigen des strassenbauamtes gesprochen und niemand konnte ansatzweise irgendwelche antwortn liefern wieso das so ist.
    Grüße davids
    P.S. habe mittlerweile einen tank bestellt
     
  6. crax

    crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Hallo,

    Deine Gemeinde zwingt Dich aus unerklärlichen Gründen u.U. eine Energieversorgung in Anspruch zu nehmen, die Dir wirtschaftliche Nachteile beschert. Es ist keine neue Erkenntnis, dass Flüssiggas im Vergleich zu Erdgas ungünstiger ist. Nachweisen lässt sich das nur an Hand konkreter Zahlen mit einem Gutachten.
    Ob Deine Gemeinde das Risiko eingehen möchte, dass Du sie auf Grund erzwungener wirtschaftlicher Nachteile verklagst, weiss ich nicht. Sicherlich wäre ein Hinweis darauf nicht unangebracht. Es ist eine Verhältnismäßigkeit zwischen 1 m² Straßenkosten und der finanziellen Mehrbelastung aus E- Gas zu Flüssiggas über einen Zeitraum der Lebensdauer der Versorgung herzustellen.
    Das würde ich mir überlegen.

    mfg
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Meinst Du einen Gastank? :yikes

    Gibt´s bei Euch Gas umsonst, oder warum die Entscheidung?

    weil es nicht Deine Straße ist. Du könntest natürlich versuchen mit Fachanwälten Dein "Recht" (Grundversorgung/Versorgung) durchzusetzen. Vermutlich gibt es irgendwo auch eine Formulierung die nicht wasserdicht ist o.ä. Evtl. knickt die Gemeindeverwaltung auch ein, aber wenn Du an den Richtigen kommst, dauert der Streit so lange bis die Straße sowieso erneuert werden muss.

    Ich bin aber kein Jurist. Meine Erfahrung hat leider gezeigt, dass man so einem Streit besser aus dem Weg geht. Es lohnt nicht.

    Gruß
    Ralf
     
  8. crax

    crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Wäre das einen "Warnschuß" wert?
    Das kommt auf den Leidens- (Zeit-)druck an.

    mfg
     
  9. #9 Bauwahn, 26.11.2009
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    Die Gemeinde soll erst mal die Rechtsgrundlage nennen aufgrund derer sie die Verweigerung verfügt.
     
  10. Julius

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    Allerdings!
     
  11. davids

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    Die von der gemeinde haben mir erklärt das ständig irgendwer wegen vergessener leitungen daherkommt und ich habe scheinbar das "FAß" zum überlaufen gebracht und nun wird die satzung geändert (wie weiß ich nicht) , die strassenbaufirmen geben für neue strassen 5 jahre gewährleistung und wenn vorher was geändert wird erlischt diese.
    Ein rechtsstreit würde wohl solange dauern, bis die strasse mit sicherheit 5 ist aber ich brauche nun mal jetzt eine heizung.
    Danke für alle bis jetzt abgegebenen kommentare bis demnächst.
    Davids
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Jepp. Siehe

    Zeit haben die Jungs in Mengen, und das wissen die auch.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Bauwahn, 26.11.2009
    Bauwahn

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    Das heißt im Klartext, die Rechtsgrundlage existiert noch gar nicht, sondern soll erst geschaffen werden. Und wenn es bis jetzt genehmigt wurde dann ist das Willkür, es Dir zu verweigern. Solange die Satzung nicht rechtskräftig geändert wurde, können sie das nicht als Hebel nehmen.
    Probier doch mal dem Finanzamt zu erklären, dass die Koalition die Einkommensteuer senken will und Du deshalb ab jetzt weniger zahlst....

    Ich würde mir 1. die Ablehnung schriftlich begründen lassen, 2. bei der übergeordneten Behörde (In BW wäre das bei der Gemeinde das LRA, bei LRA das RP, wie das in Bayern genau ist, weiss ich nicht) Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen (das kostet und verpflichtet erst mal zu nix).
     
  14. #14 Jürgen Jung, 26.11.2009
    Jürgen Jung

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    der ist richtig gut, wie kommt ihr immer auf sowas :28:
     
  15. #15 flashbyte, 27.11.2009
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    das wird davids nicht helfen, aber ich finde es gut wenn Gemeinden nicht "wegen jedem Scheixxx" neue Straßen wieder aufreißen. :respekt Ich könnt jedes mal einen Hals bekommen, wenn eine neue Straße nach 2 Jahren schon wieder wie ein Flickenteppich aussieht und der Wackeldackel vor lauter Head banging Kopfschmerzen hat. Wenn dann wenigstens die Löcher wieder sauber zugemacht würden, aber das ist anscheinend nicht möglich ... manchmal hat man den Eindruck jeder Versorger möchte sein eigenes Loch buddeln und bezahlt bekommen :mauer
     
Thema: gasanschluss nicht genehmigt da straße zu neu
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