Planungfehler? Keine Abluft im HWR bei KWL

Diskutiere Planungfehler? Keine Abluft im HWR bei KWL im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich befinde mich in der Endphase meines Bauvorhabens. Die Abnahme "droht" mir voraussichtlich in der KW50. Dabei befürchte ich...

  1. Nyles

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    Hallo zusammen,

    ich befinde mich in der Endphase meines Bauvorhabens. Die Abnahme "droht" mir voraussichtlich in der KW50. Dabei befürchte ich aber einen erheblichen Mangel in der Planung der KWL.

    Im ca. 174qm Neubau ist von Tecalor eine TVZ 170 plus verbaut und im HWR installiert. Abluft wird aus Küche, Gäste WC und Bad entnommen. Zuluft in alle Wohnräume (Wohnen, Schlafen, 2x Kind, Arbeitszimmer) geführt.
    Im HWR war offenbar (in der Decke ist ein Loch für einen Auslass) ebenfalls ursprünglich geplant, Abluft abzusaugen. Allerdings wurde dieser Auslass beim Verlegen der Kanäle in der Decke nicht berücksichtigt, bevor der Ortbeton drauf kam. Aufgefallen ist mir lange Zeit nicht, dass der Auslass nicht angeschlossen ist, da dieser wie alle anderen Auslässe mit einem grünen Kunststoff "verstopft" war. Nun ist dieser raus und ich sehe, dass er nicht ans Kanalsystem angeschlossen ist.

    Die Lüftungsanlage ist noch nicht in Betrieb (was ich schon verwunderlich finde, aber trotz einiger Beschwerden nicht ändern konnte) und soll auch erst etwa Mitte nächste Woche in Betrieb gehen. Die Heizung läuft schon eine Weile.

    Da ich nun das Loch in der Decke bemängelt (nicht formell) habe, soll dieses vom Maler verschlossen werden.

    Hätte im HWR nicht Abluft vorgesehen werden müssen?

    Es wird dort Waschmaschine und Wäschertrockner stehen. Zudem die Heizung und die restliche Haustechnik plus Gefrierschrank und ein Handwaschbecken. Es gibt kein Fenster, aber die Nebeneingangstür und die Tür in den Hausflur. Die Anlage wurde entweder vom GÜ oder von dem vom GÜ beauftragten Subunternehmer (Sanitär und Heizung) geplant, das wurde mir leider nicht verraten.

    1. Ist das ein Planungsfehler, der vom GÜ zu vertreten ist, wie ich vermute?

    2. Da eine Korrektur IN der Decke nun ja kaum noch möglich ist, was würdet Ihr mir raten, was ich noch machen kann?

    Vielen Dank im Voraus!

    Nyles
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Was steht denn dazu im Vertrag/der BLB??

    Einfach nur - 1 Stck Lüftungsanlage - oder gibt es eine detailiertere Beschreibung?
     
  3. #3 jakoblinnert, 25.11.2009
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    Moin Nyles,

    nach der neuen Norm DIN1946-6 die die Wohnraumlüftung regelt, ist der HWR ein Abluftraum und somit auch an das Lüftungsgerät anzuschließen.
    Es sei denn es ist etwas anderes vereinbart worden.

    Da in der Decke ein "Loch" ist, ist es wahrscheinlich kein Planungsfehler, sondern ein Ausführungsfeher.

    Wer dafür haftet, das hängt von Deinem Vertragspartner ab.
    Hast Du nur einen Vertrag mit dem GU oder mit dem der die Lüftung gebaut hat?

    Im Zweifel frage eine Rechtsanwalt!

    Ändern kann man dass wahrscheinlich nur mit einer zusätzlichen Lüftungsleitung die auf der Wand sichtbar verlegt wird.
    Oder halt viel stemmen!

    Gruß Maik
     
  4. Nyles

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    @Ralf Im Vertrag bzw. der BLB steht Hersteller/Modell der Anlage aber ich habe keine Pläne, aus denen hervorgeht, wo genau welche Kanäle verlegt werden und welche Räume wie angeschlossen werden. Es ist also vertraglich nicht exakt geregelt.

    @Maik Der Vertrag besteht mit einem GÜ, der dann einen Subunternehmer mit der Ausführung beauftragt hat. Wer geplant hat, weiß ich nicht.
     
  5. #5 Baufuchs, 25.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    jakoblinnert schreibt,

    dass die Lüftungsanlage ohnehin im HWR verbaut wurde.

    Da dürfte das doch kein Riesenproblem werden die Abluft im gleichen Raum zu realisieren.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Äh Jakob oder Maik oder wie auch immer

    Die DIN 1946-6 hat ja "nur" etwas über 100 Seiten. Da wäre eine etwas präzisere Angabe schon SEHR hilfreich!
     
  7. Nyles

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    Das hoffe ich auch. Der HWR hat L-Form, ist 10qm groß und Waschmaschine/Trockner Luftlinie 2,5m von der KWL entfernt, Handwaschbecken 1,5m, Heizung 1m.

    Da müsste man doch eigentlich eine anständige Korrektur unter der Decke ausführen können.

    Mir ist hauptsächlich wichtig, dass ich auf dieser Korrektur bestehen kann.

    Wäre das ein so erheblicher Mangel, dass ich deshalb daran denken könnte, die Abnahme zu verweigern?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Eher nein!
    Insbesondere, da er mit einem T-Stück, 1 - 2 m Rohr und einem Tellerventil + Schellen zu beheben sein sollte.

    Eine Abnahmeverweigerung ist allerdings auch möglich, wenn sich kleine Mängel so häufen, dass die Abnahme unzumutbar ist.
    :winken
     
  9. Nyles

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    Danke für die Info.

    Bleibt nur noch die Detailfrage, wo genau herzuleiten ist, dass der HWR ein Abluftraum ist und bei Planung und Ausführung der Anlage dort ein Luftauslass vorzusehen ist.

    Es ist die DIN1946-6, soviel ist klar. Hat jemand die Textstelle aus Teil1/2 für mich parat? Das wäre eine super Hilfe bei der Argumentation gegenüber dem GÜ.

    Denn wie ich mein Glück kenne, bestreitet der erstmal, dass da Abluft in den HWR gehört.
     
  10. #10 Baufuchs, 25.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich

    vermute mal, der wird auf die Anlagenbeschreibung der TVZ 170 des Herstellers verweisen.

    Da heisst es nämlich:

    Nix HWR.
     
  11. Nyles

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    @Baufuchs

    Nachvollziehbar. So wie ich den GÜ bzw. den Bauleiter kenne, wird der ohne Begründung sagen, dass es nicht sein muss und man sich schon bei der Planung vertan hätte, die Ausführung aber korrekt ist. Die Anlagenbeschreibung ist dort sicher nicht vorhanden.

    Ich hätte sonst noch die Idee, mich direkt an Tecalor zu wenden. Da habe ich einen Kontakt, der mich damals bzgl. Sommer-Bypass beraten hat.

    Der Auszug aus der DIN würde mir natürlich am ehesten weiterhelfen. Selbstverständlich finde ich den nicht im Netz und habe die DIN auch grad nicht zur Hand. :mauer
     
  12. #12 BauherrHilflos, 26.11.2009
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    Wir haben auch eine Tecalor 170 blabla.
    Bei uns wurde die Planung der Anlage von Tecalor bzw. der großen Firma dahinter gemacht. Der GÜ hatte dazu die Hauspläne an Tecalor geschickt, und die haben dann geplant.
    Somit sollte zumindest ein Plan vorhanden sein. Vielleicht hilft da der Kundendienst von Tecalor usw. weiter.

    Zur Verlegung im HWR:
    Die Abluft wurde bei uns auch unter die Decke gehangen.
     
  13. Nyles

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    Um das Thema mal abzuschließen:

    Es wurde jetzt ein zusätzliches Abluftventil im HWR angebracht, womit sich das Thema dann hoffentlich zum Guten gewendet hat. In Betrieb in die Anlage leider noch immer nicht, was sich aber evtl. schon heute erledigt.

    Danke für Eure Hinweise und Ratschläge.
     
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