Eigentumsvorbehalt an verbautem Material?

Diskutiere Eigentumsvorbehalt an verbautem Material? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ans Forum, ich habe eine Frage, die sich hoffentlich kurz beantworten lässt. Bei unserem Bauvorhaben (EFH) hatten wir ein...

  1. soska

    soska

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    Hallo ans Forum,

    ich habe eine Frage, die sich hoffentlich kurz beantworten lässt. Bei unserem Bauvorhaben (EFH) hatten wir ein Generalübernehmer beauftragt, der seinerseits verschiedene Subunternehmer beauftragt hat. Der Bauvortschritt war dabei dermaßen schleppend, dass die zugesicherte Bauzeit von 22 Wochen bereits um ca. 20 Wochen überschritten ist. Anfangs haben meine Frau und ich die Füße stillgehalten, da es an der Ausführung keine Beanstandungen gab. Nachdem ein Ende jedoch nicht absehbar war, haben wir diverse Male Fristen gestzt, die verstrichen sind, ohne dass es Rückmeldungen gab. Daraufhin haben wir den Werkvertrag gekündigt, ein Bautenstandsgutachten wurde erstellt, und selbstauf die Kündigung kam keinerlei Reaktion

    Da die Bauausführungen wie gesagt zufriedenstellend waren, wollen wir gerne mit den ehemaligen Subunternehmern weiterbauen. Nach dieser langern Sachverhaltsdarlegung nun die Frage: Wir haben bis hierher alle Abschlagszahlungen an den GU geleistet, der Bautenstand entspricht den Zahlungen. Einer der Subunternehmer fragt nun an, was denn mit den bisher von ihm erbrachten Leistungen ist, wer diese zahlt. Da wir bereits an den GU geleistet haben, sind wir nicht gewillt, ein zweites Mal zu zahlen. Sind wir dazu verpflichtet? Gibt es einen Eigentumsvorbehalt seitens des Subunternehmers?

    Für eine kurze Einschätzung (keine Rechtsberatung) wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank,
    soska
     
  2. #2 Baufuchs, 30.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zweimal

    zahlen muss man nicht.

    Das Eigentum von Bauteilen die fest mit dem Haus verbunden sind geht mit dem Einbau auf den Bauherren über. Eigentumsvorbehalte zwischen SUB und GÜ berühren den Bauherren nicht.

    Auf jeden Fall mit einem Anwalt die weitere Vorgehensweise absprechen.
     
  3. soska

    soska

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    Danke - das dachte ich mir auch, da ein anderer ehemaliger Subunternehmer und jetziger Vertragspartner etwas ähnliches nicht einmal erwähnt hat. Nicht falsch verstehen - gute Arbeit wollen wir sicherlich auch gut bezahlen, aber doppelt lieber nicht....

    Vielen Dank nochmal,
    soska
     
  4. Yilmaz

    Yilmaz

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    Es bezahlt der der es bestellt hat. Ist es bei Ihnen eingebaut gehört das Ihnen und die demontage oder rückbau ist diebstahl oder sachbeschädigung und strafbar.
    Am besten vorher alles klären sonst haben sie mit dem nachunternehmer später den nächsten streit.
    Mfg.
     
  5. soska

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    Ja, wir wollen das gerne vorher klären und haben keinerlei Interesse daran, böses Blut aufkommen zu lassen - Vielen Dank für die Antwort!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2009
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    Juristisch ist oben alles ge- und erklärt. Allerdings sollte man verstehen, wenn der Sub sich sein nicht erhaltenes Geld zumindest in Teilen dann vom Folge-Auftraggeber wiederholen will.

    Es kann also sein, dass die Preise für die Restarbeiten mit einem "Nachfinanzierungszuschlag" versehen werden.
    Hierzu bitte genau die Preise prüfen (lassen).
     
  7. #7 Pirellitx31, 30.11.2009
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    was war der Grund für die schleppende Ausführung? Sind Sie sicher, dass die Subunternehmer nicht ursächlich dafür sind?
    eine Kündigung ist immer ein heikles Thema. Hier kann man viele Formfehler begehen....wäre mir ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes persönlich zu heikel.
    ob das eine gute Idee ist, wenn noch Zahlungen aus dem BV offen sind?
     
  8. lulu66

    lulu66

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    Wie weit ist der Bau nach nun 42 Wochen?
     
  9. Lukas

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    Es könnte auch sein, daß uns morgen der Himmel auf den Kopf fällt. :irre

    Wenn soska sich mit den Firmen einigen kann, der Gewinn, den sonst der GÜ einstreicht, direkt an die Firmen geht, allen klar ist, daß das Verhältnis GÜ-Firmen nichts mit dem weiteren Ablauf zu tun hat, dann dürfen die Bedenkenträger sich wieder entspannen. :p ;)

    Die Firmen kennen den Bau, liefern wohl zufriedenstellende Arbeit ab und es wird wohl an der schlechten Zahlerei des GÜ liegen. Was könnte also gegen eine Zusammenarbeit mit den ohnehin angeschissenen Firmen sprechen?

    Gruß Lukas
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Lukas, sei nicht gleich wieder beleidigt :o

    Ich hab das leider schon zu oft erleben müssen, dass Billigheimer plötzlich Mondpreise ausriefen, weil sie glaubten den AG im Sack zu haben, weil sie ja den Bau begonnen hatten.
    Menschlich verständlich, aber unter den Umständen kann es sich rechnen, wenn ein Dritter einsteigt.
     
  11. gast3

    gast3 Gast

    na zumindest weiß soska, dass die "neuen" Preise wohl kaum über den "alten" liegen können. Und wenn er/sie mit denen gut leben kann, für gute Leistung...

    allerdings, dass mit den Terminen würde ich schon mal klären ...
     
  12. Lukas

    Lukas

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    Ich bin nicht beleidigt, nur empfindlich. :o :)
    Und ich wollte nicht gesagt haben, daß er nun gänzlich auf eigene Faust, ohne Regisseur weitermachen soll.
    Es geht mir um Schadenminimierung für die Firmen.

    Gruß Lukas
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Und mir um Schadenminimierung für beide :p
     
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Eigentumsvorbehalt an verbautem Material?

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