Haus in Gefahr?

Diskutiere Haus in Gefahr? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Bauexpertenforum, ich finde eure Arbeit hier echt klasse! Ich bräuchte mal einen Rat von Euch: Die Situation ist folgende: Meine...

  1. Sven85

    Sven85

    Dabei seit:
    09.11.2009
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Recke
    Liebes Bauexpertenforum,

    ich finde eure Arbeit hier echt klasse! Ich bräuchte mal einen Rat von Euch:
    Die Situation ist folgende:

    Meine Eltern haben 1998 ein Haus finanziert (selbst gebaut), darunter waren auch Darlehen der WFA. Diese erhebt nun Zinsen auf die geförderten Darlehen.
    Da beginnt das Problem. Mein Vater ist seit 2007 in Rente wg. voller Erwerbsunfähigkeit und erhält nun eine Rente von knapp 1000,- €. Meine Mutter hat einen 400,- € Job und erhält noch Kindergeld für mich (24 J., Student) und meinem Bruder (20 J. Auszubildender).

    Einen Zinssenkungsantrag haben wir gestellt jedoch ohne großen Erfolg!
    Die halbjährliche Zinsforderung der WFA beträgt nun etwas über 900 ,-€. eine ziemlich erdrückende Situation also, wie ich finde.

    Meine Frage ist nun, ob es evtl. Sinn macht umzuschulden. die Kredite der WFA abzulösen und was sonst noch so bei der Bank an Krediten offen ist zu einem zusammen zu packen.

    Leider wird das Thema Finanzen in unserer Familie nicht offen genug diskutiert. Und ich traue mich auch nicht meine Mutter darauf anzusprechen, wie die Lage tatsächlich ist.

    Weiterhin ist das Haus über eine Kapital-Lebensversicherung (oder sogar über 2? Eine für meinen Vater eine für meine Mutter?) abgesichert. Besteht die Möglichkeit sich diese auszahlen zu lassen um die Verbindlichkeiten zumindest zum Teil abzubauen um von dieser enorm hohen finanziellen Belastung runter zu kommen?

    Über ein paar Tipps wäre ich echt dankbar! Ich mache mir nämlich echt Sorgen um die weitere Finanzierung unseres Hauses und den damit einhergehenden möglichen Verlust.
     
  2. #2 Baufuchs, 02.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auszahlungen

    von Kapitallebensversicherungen sind mit nicht unerheblichen Verlusten verbunden.

    Haben Sie daran gedacht, mit dem Amt für Wohnbauförderung die Möglichkeiten der Beantragung eines Lastenzuschusses nach dem Wohngeldgesetz zu besprechen?

    Von allein macht man Sie auf diese Möglichkeit nicht aufmerksam.
     
  3. Sven85

    Sven85

    Dabei seit:
    09.11.2009
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Recke
    Muss ich diesen Lastenzuschuss bei der WFA beantragen oder bei der zuständigen Gemeinde? Vielen Dank übrigens für die 1. schnelle Antwort!
     
  4. #4 Baufuchs, 02.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wfa

    hat damit nichts zu tun.

    Auskunft/Beratung und Ermittlung ob und welcher Höhe ein Anspruch besteht erledigt das Amt für Wohnungswesen bei der zuständigen Kreisverwaltung.

    Dort ist dann auch der Antrag zu stellen.

    Termine gibts hier
     
  5. crax

    crax

    Dabei seit:
    14.03.2008
    Beiträge:
    437
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Wenn diese der Darlehensbesicherung dienten (endfällige Darlehen) besteht wohl keine Chance, da die Verträge an den Gläubiger abgetreten wurden. (Überprüfen)
    Wenn nicht, macht Rückkauf oder Beleihung keinen Sinn, da zu hohe Verluste.
    Allerdings kann man private KLV oder RV verkaufen. Mir fällt da gerade "cash life" bzw. "policen direkt" ein.

    mfg
     
  6. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das war zu erwarten, denn eine Zinssenkung wird nicht bewilligt. Maximal eine Tilgungsaussetzung für eine begrenzte Zeit.

    Was ich mich frage, gibt es nur noch das WfA Darlehen?

    Du solltest zuerst einmal Kassensturz machen. Wieviele Darlehen, wie hoch ist deren Restschuld, welche Konditionen. Und sehr wichtig, wurden die Darlehen bisher korrekt bedient?

    Dann die Einnahmen und Ausgaben ermitteln.
    Stellt sich dabei heraus, dass der/die Kredit(e) dauerhaft nicht bedient werden können, dann ist umgehendes Handeln angesagt. Kopf in den Sand stecken verschlimmert die Situation nur noch, zumal davon ausgegangen werden kann, dass das Kindergeld nicht mehr lange in der aktuellen Höhe bezahlt wird.

    Die Zahlen sind auch wichtig für anfallende Bankgespräche, denn wenn Du umschulden möchtest, dann wird eine "neue" Bank nur mitspielen wenn die Zahlen passen. Für Deine Eltern (Rentner) wird es sowieso nicht so einfach eine neue Finanzierung zu bekommen. Erfahrungsgemäß legen die Banken hier ganz andere Maßstäbe an als bei beispielsweise jungen Leuten die auch noch einen sicheren Arbeitsplatz haben.

    Was möglich ist, das hängt von den Zahlen ab.

    Dann ist zu prüfen, ob, wie, und welche Förderungen in Anspruch genommen werden können. Sprich, man muss eine neue Finanzierung aufbauen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. gast3

    gast3 Gast

    da führt aber kein Weg dran vorbei - ohne Mitwirkung deiner Eltern bist du eh nicht handlungsfähig und ohne klare Ansage, wie es aussieht, kannst du dich auch nur verrückt machen.

    Thema muss auf den Tisch
     
  8. Sven85

    Sven85

    Dabei seit:
    09.11.2009
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Recke
    Das WFA-Darlehen ist meines Kenntnisstands nach nicht das einzige Darlehen, welches noch bedient werden muss. Es werden allerdings alle Darlehen regelmäßig bedient. Das einzige was mir halt Sorgen bereitet ist die Tatsache, dass die WFA Zinsen so enorm hoch sind.
     
  9. #9 Baufuchs, 03.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Welchen Zinssatz

    (in %) hat die WFA denn angesetzt?
     
  10. #10 Hendrik42, 04.12.2009
    Hendrik42

    Hendrik42

    Dabei seit:
    24.09.2006
    Beiträge:
    730
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hobby
    Ort:
    Norddeutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Wärmepumpenbetreiber
    900 EUR an die WFA pro Halbjahr? Also pro Monat 150 EUR? Sind das nur Zinsen oder Zins plus Tilgung? Und wie hoch ist die Belastung aus den anderen Darlehen? 150 EUR / Monat ist ja noch zu wuppen.
     
  11. #11 pauline10, 04.12.2009
    pauline10

    pauline10

    Dabei seit:
    17.05.2007
    Beiträge:
    1.813
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Frankfurt
    Benutzertitelzusatz:
    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Wie hoch sind denn die Zinsen nach den fünf zinsfreien Jahren?

    Man sollte über ein Ruhenlassen der KLV ernsthaft nachdenken.

    Das Kapital ist dort sowieso schlecht angelegt. Zunächst wird von dem eingezahlten Geld der Vertrieb bezahlt. Das kann schon mal ein zweistellliger Prozentbetrag sein. Evtl. kann man die Risikoversicherung, oder was immer damit noch abgesichert ist, weiterbezahlen. Das sind bescheidene Beträge.

    Man sollte die Entscheidungen treffen bevor der letzte Notgroschen für die Raten aufgebraucht ist.

    Da man für alle Unterstützungen (Evtl. gibt es Wohngeld oder ähnliches) die leeren Konten nachweisen muß, sollte man sie bald abräumen, (wenn es da noch was zum abräumen geben sollte) und notfalls "unter dem Kopfkissen" , dem letzten Platz, den das Finanzamt noch nicht kontrolliert, deponieren. Zinsen gibt es sowieso nur bescheidene Beträge und die sind noch steuerpflichtig.

    pauline
     
  12. #12 Baufuchs, 04.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wer

    liest ist im Vorteil.

    Zinsen berechnet die WFA im vorliegenden Fall nicht nach 5, sondern nach 10 Jahren. I.d.R. werden 3,5% Zins berechnet, auf Antrag gibts Zinsermässigung.

    Diesem Antrag wird im Normalfall auch stattgegeben, wenn die Einkommensverhältnisse so sind, dass die Tragbarkeit der Belastung bei Ansatz des Normalszins nicht gegeben wäre.

    Der Standardweg ist, sich beim Amt für Wohnungswesen der zuständigen Kreisverwaltung beraten zu lassen.

    Sollte der Fragesteller machen und sich dann noch mal hier melden.
     
  13. pepi

    pepi

    Dabei seit:
    15.09.2010
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Erzieherin
    Ort:
    Oer-ERkenschwick
    zinssenkungsantrag wfa

    Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Wir haben vor 5 Jahren gebaut unter anderem mit Fördergeldern der Wfa. Jetzt sollen wir einen Zinssenkungsantrag stellen. Heute bekomme ich einen Anruf, das dies nicht möglich sei, da wir über den 30% liegen. Kann mir jemand sagen wie das berechnet wird. Und ob Überstunden, Dienstfahrten usw. miteingerechnet werden können. Leider kann mir bei dem zuständigen Amt niemand so richtig weiterhelfen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
     
  14. #14 Baufuchs, 15.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das abrechenbare Einkommen ist nach dem Einkommensprüfungserlass zu ermitteln.

    Überstunden sind dann anzurechnen, wenn diese nachhaltig und dauerhaft erzielt werden. Aufwandserstattungen für Dienstfahrten sind kein anrechenbares Einkommen, da diesen Einnahmen ja der enstprechende Aufwand gegenüber steht.

    Wenn die Bewilligungsbehörde den Zinssenkungsantrag wegen zu hohen Einkommen ablehnt, dann müsse ja Unterlagen eingereicht worden sein und aus der Ablehnung muss hervorgehen, welche Einkünfte wie berücksichtigt worden sind und wieso es zur Überschreitung der Einkommensgrenze kommt.

    "Niemand beim Amt kann mir so richtig weiterhelfen" darf ja wohl nicht wahr sein. Wenn der Sachbearbeiter das nicht hinkriegt, dann eben Termin beim Amtsleiter vereinbaren.
     
Thema:

Haus in Gefahr?

Die Seite wird geladen...

Haus in Gefahr? - Ähnliche Themen

  1. Haus versehentlich geflutet

    Haus versehentlich geflutet: liebe Leute, Betrifft: unser Hausneubau mit Generalunternehmer. Am Freitag ging der Installateur weg, heute Mittag stellen wir fest, dass im EG...
  2. Haus - Iso Span - 70er Jahre

    Haus - Iso Span - 70er Jahre: Hallo, ich habe ein paar Fragen. Vorweg einmal ein paar Informationen. Ich habe mir ein Haus Bj. 1971 angeschaut, was uns vom Schnitt her...
  3. Durchfahrt eines Hauses 10m lang nur oben dämmen

    Durchfahrt eines Hauses 10m lang nur oben dämmen: Hallo Ihr Lieben, unser Haus wurde vor ca. 20/25 Jahre gedämmt. (BJ 1963) Gedämmt wurde die Hausfront und die Hofseite des Hauses. Bei der...
  4. Kondensat an künstlichen Kühlflächen im Haus im Sommer, gefährlich?

    Kondensat an künstlichen Kühlflächen im Haus im Sommer, gefährlich?: Hi. Mich würde die Option einer Flächenheizung (Wand, Decke) zu Kühlzwecken interessieren, im angeplanten Neubau. Das man da über Grundwasser/Sole...
  5. Krebs Gefahr von Eternit-Fassaden bzw. von Eternit verkleideten Häusern? Ja oder nein

    Krebs Gefahr von Eternit-Fassaden bzw. von Eternit verkleideten Häusern? Ja oder nein: Hallo zusammen, ich bin neu hier in diesem Forum. Der Grund ist ziemlich banal: Es geht um eine akute Bautechnische Frage: Wir haben eine...