Ab 2010 neue Zentralheizung nur noch mit anteilig regenerativer Energie zulässig ?

Diskutiere Ab 2010 neue Zentralheizung nur noch mit anteilig regenerativer Energie zulässig ? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ist meine Info richtig, dass wenn man z.b. seine alte Zentralheizung austauschen möchte, ab kommendem Jahr (2010) einen gewissen Anteil...

  1. #1 Peter1971, 03.12.2009
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    Hallo,

    ist meine Info richtig, dass wenn man z.b. seine alte Zentralheizung austauschen möchte, ab kommendem Jahr (2010) einen gewissen Anteil regenerative Energie verbauen MUSS ?

    Wenn ich dieses Jahr den Auftrag für den Bau einer neuen Heizungsanlage noch erteile, die Anlage jedoch zeitlich bedingt erst kommendes Jahr eingebaut wird, falle ich dann mit dieser Anlage noch unter die alten Bestimmungen oder schon unter die neuen ?

    Vielen Dank für die Infos.
    Gruß Peter
     
  2. #2 Der Bauberater, 03.12.2009
    Zuletzt bearbeitet: 03.12.2009
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    Es kommt nicht auf den Auftrag an, sondern auf den Beginn der Arbeiten!
    Rein theoretisch musst Du mit den Arbeiten (Ausbau) der alten Heizung spätestens am 31.12.2009 anfangen, dann besteht die Verpflichtung nicht. Ab dem 01.01.10 muss bei einem Tausch/Erneuerung... das EWärmeG eingehalten werden. (Das gilt natürlich für Ba-Wü)
    Gruß
    auch Peter

    http://www.landesrecht-bw.de/jporta...WärmeGBWpP4&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
     
  3. #3 Der Bauberater, 03.12.2009
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    FAQs des Umweltministers!
     
  4. #4 Peter1971, 03.12.2009
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    Hallo,

    jetzt wirft mir der Link über die FAQs des Umweltministers noch weitere Fragen auf.

    Und zwar folgende:

    Ich habe mein Haus (BJ 1967) diesen Sommer komplett mit neuen Fenstern ausgestattet, die Aussenfassade sowie das Dach gedämmt, kann ich nun aus diesem Grund bei einem Neueinbau der Zentralheizungsanlage unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anteil erneuerbaren Energien verzichten ?

    Es geht mir einfach darum, dass ich eine neue Heizungsanlage benötige (meine bestehende Anlage ist 30 Jahre alt), jedoch mich der oben genannte Umbau (Fenster, Fassade usw.) finanziell so belastet hat, dass ich mir nun lediglich eine "einfache" Zentralheizung leisten kann, da das Geld NICHT mehr ausreicht (auch nicht über staatliche Förderung) um die Heizungsanlage mit einem Anteil erneuerbarer Energie auszustatten.

    Gruß Peter
     
  5. #5 Bauwahn, 03.12.2009
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    Das steht doch im FAQ drin:
     
  6. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Ich denke, Du brauchst Dir nicht so viele Gedanken machen, da Du bereits Ersatzmaßnahmen vorgenommen hast.
    Die energetische Verbesserung des Gebäudes lässt sich ja durch eine Berechnung belegen. Weiterhin ist für Dich auch sicherlich Folgendes interessant:

    EnEV 2009, § 25 Befreiungen
    ...(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.

    EEWärmeG § 9 Ausnahmen:
    ..2. die zuständige Behörde den Verpflichteten auf Antrag von ihr befreit. Von der Pflicht nach § 3 Abs. 1 ist zu befreien, soweit ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen nach § 7 im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.

    Was natürlich nachzuweisen ist.

    mfg
     
  7. #7 Peter1971, 16.12.2009
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    Hallo,

    welchen Standart muss mein Haus denn erreichen, sodass ich KEINEN regenerativen Anteil in der Heizungsanlage benötige ?

    Mein Haus ist Baujahr 1967

    Wer kann eine Aussage über den tatsächlichen Dämmstandart meines Hauses machen ?

    Kann man anhand folgenden Angaben, eine Aussage über die Dämmung treffen:

    Die Aussenwände bestehen aus 30cm Ytong mit Rauhputz aussen und Rigipsplatten innen.
    Die Aussenwände wurden nun mit 10cm Dämmplatten mit einem k-Wert von 0,35 gedämmt.
    Auf die Aussenwände wurden mit Kleber, Grunddierung und Fertigputz, nochmal ca. 2cm Endputz aufgetragen.

    Die alten Holzfenster wurden gegen neue Kunsstofffenster mit einem k-Wert von 1,1 ausgetauscht.

    Die oberste Geschossdecke besteht aus 20cm dicker "Schlacke" mit darunter liegenden 2cm starken Brettern und als Abschluss wurden wieder Rigipsplatten verwendet.
    Als Dämmung wurde nun 6cm dicke Styrodurplatten mit einem k-Wert von 0,35 aufgebracht.

    Die Bodenblatte des Wohnhauses, welche gleichzeitig die Decke der darunter liegenden Werkstatt ist, besteht aus 45cm dickem Stahlbeton.
    Als Abschluss sind dann noch so "Strohmatten" angebracht, welche als "Abgehängte Decke" der Werkstatt dienen, wohl aber auch als Wärmedämmung gedacht sind.

    Kann man anhand dieser Angaben eine Aussage zu meinem Dämmstandart treffen ?

    Muss ich irgend eine Art Energiepass mir ausstellen lassen, welchen ich dann irgendeiner Behörde vorlegen muss, die dann meine neue Heizungsanlage OHNE regenerativen Anteil genehmigt ?

    Oder wer kontrolliert die Einhaltung des neuen Gesetzes ?

    Vielen Dank für die Infos.
    Gruß Peter
     
  8. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Leider nein, da das gesamte Gebäude beurteilt werden muss. Hier spielen u.a. auch die jeweiligen Flächenanteile der Bauteile(Fenster, AW, OGD etc.) sowie die Materialstärken eine Rolle.
    Nein, einen Energiepass- heute Energieausweis, brauchst Du nur bei Verkauf oder Neuvermietung.
    Zuständig für die Einhaltung der EnEV Anforderungen ist die Untere Baubehörde, da Baurecht. Es gibt keine EnEV Polizei.:)
    Da Dein Gebäude mit den von Dir vorgenommenen energetischen Verbesserungen deutlich über dem Standard zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung liegt, ist es relativ unproblematisch dies durch ein entsprechendes Gutachten nachzuweisen. Gleiches gilt für die Verwendung regenerativer Energien. Dieses Gutachten würdest Du allerdings nur dann benötigen, wenn es abverlangt wird. Dies ist jedoch relativ unwahrscheinlich.:)

    mfg
     
  9. #9 Peter1971, 16.12.2009
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    Heißt das, dass ich einfach die Heizungsanlage OHNE regenerativen Anteil einbauen lassen kann und nur wenn Jemand nachfragen würde, ich so ein Gutachten vorlegen müsste ?

    Also konkret gefragt, ich muss beim Neubau der Heizungsanlage zuerst einmal mich gar nicht um die neuen Bestimmungen kümmern und erst wenn Jemand kommt und nachfrägt muss ich nachweisen, dass ich die Bestimmungen erfüllt habe ?

    Gruß Peter
     
  10. #10 Peter1971, 17.12.2009
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    Habe nun meinen Bezirksschornsteinfeger mal mit diesen Fragen gelöchert, doch auch er konnte mir keine Antworten auf meine Fragen geben.

    Dieses Thema scheint sehr komplex zu sein, denn anscheinend kennt sich bisher noch keiner so richtig mit diesen neuen Bestimmungen aus.

    Mir stellen sich nun einfach zwei ganz konkrete Fragen:

    1.
    WER kontrolliert die Einhaltung dieser neuen Bestimmung bzw. muss ich irgendwo meine neue Heizungsanlage anmelden und abnehmen lassen und diese Stelle kontrolliert dann die Anlage auf die neuen Bestimmungen ?

    Diese Stelle müsste sich ja dann mit den Bestimmungen auskennen und mir Antwort auf meine Fragen geben können.

    2.
    Was sagt die EnEV genau über die Ersatzmaßnahmen aus ?
    Welchen Dämmstandart muss mein Haus (Bj 1967) erreichen, sodass diese Ersatzmaßnahmen ausreichen um auf den regenerativen Heizungsanteil zu verzichten ?

    Vielen Dank für die Infos.
    Gruß Peter
     
  11. #11 Der Bauberater, 17.12.2009
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    guxt Du:
     
  12. Lukas

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    Frage zum Verständnis:

    Bedeutet das, daß wenn z.B. der Denkmalschutz den Solarkram unmöglich macht, der ganze Zauber null und nichtig ist? Also auch keine Pflicht für Wärmepumpen oder sonstigen, grad als "öko" bezeichneten Kram, wie z.B. Scheitholz, besteht?

    Gruß Lukas
     
  13. #13 Der Bauberater, 17.12.2009
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    So ist es :konfusius
     
  14. Lukas

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    Danke Peter!

    Ich liebe den Denkmalschutz. Wobei auch Ausrichtung oder Beschattung dafür "gut" sein könnten und die "unbillige Härte" auch das Wirtschaftlichkeitstürchen offen hält.

    Gruß Lukas
     
  15. #15 Der Bauberater, 17.12.2009
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    Aber Lukas,
    das ist ja nur in BW so :biggthumpup:
    Und wenn ich deine Orte so ansehe:
    B, NVP, IN, HF, St Trop
    dann ist da nix BW dabei!:confused:
     
  16. Lukas

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    Da haste natürlich recht. Ich werde gelegentlich mal suchen, was in MV so läuft.

    Gruß Lukas
     
  17. #17 Peter1971, 17.12.2009
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    Auszug aus dem "Merkblatt des Umweltministeriums
    zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
    für Wohngebäude im Bestand" :

    Und nun bin ich leider keinen Schritt weiter, denn

    - Welche Werte fordert die EnEV ?
    - Mein Haus muss besser gedämmt sein, als die EnEV fordert, doch was ist "besser" ?

    Meine neu geplanter Heizungskessel ist neben normalem Öl auch für die Verbrennung von Bioöl zugelassen.
    Ich kenn mich nun mit so einer Anlage nun nicht aus, deswegen meine Frage, kann ich dann meine Öltanks dann auch mischweise mit Bioöl füllen ?

    Sorry, dass ich soviel frage, doch egal wo ich mich hinwende (Heizungsbauer, Schornsteinfeger, Bauamt oder Umweltminesterium...letzteres hat es nicht mal für nötig gehalten, mir eine Antwort zu mailen) keiner kann mir genaue Auskünfte zu meinen Fragen geben und bevor ich jetzt eine Heizanlage installiere, die ich danach wieder abreisen muss, da sie nicht den neuen Bestimmungen entspricht, frage ich mich hier lieber durch.

    Gruß Peter
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 18.12.2009
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    Crax - so billige Anbiederung wird hier nicht gewünscht.

    Und Aufforderung zum Gesetzesbruch - wenn auch verschleiert - schon gar nicht.
     
  19. #19 jturtle, 18.12.2009
    jturtle

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    mich würde mal interessieren, auf welcher grundlage du dich für die 10 cm fassadendämmung, sowie die geschossdämmung von 6 cm entschieden hast...?
    war das einfach mal so über den daumen gepeilt oder auf grund einer energieberatung???
    es gibt so ein hübsches formular, welches der energieberater ausstellen kann bezüglich, nachweis für einsatz erneuerbare energieen vom EEWärmeG
    das gibt es integriert im energieberaterprogramm und kann notfalls ausspucken: Die Einzelanforderung wird durch die Gebäudequalität erfüllt...

    experten beiholen würde ich vorschlagen... ;)
     
  20. #20 Peter1971, 19.12.2009
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    Hallo,

    anfangs waren 12cm Dämmung vorgesehen (pi mal Daumen bzw. Empfehlung der Gipserfirma, die mir die Dämmung anbrachte), doch dann rechnete mir ein befreundeter Bauingenieuer aus, dass bei mir auch 10cm Dämmung ausreichend wären, da meine Aussenwand aus 30cm Porenbeton ("Ytong") besteht.

    Aus optischen Gründen (Stichwort: "Schießschaden-Fenster") und aus finanziellen Gründen habe ich mich dann für die dünnere Variante, also die 10cm Dämmung der Aussenfassade, entschieden.

    Der Bauingenieuer errechnete mir für meine Aussenwände einen U-Wert von 0,241.

    Ob es für die Dämmung der obersten Geschossdecke auch eine Berechnung gibt, weiß ich nicht, doch vom Aufbau her wurde mir gesagt, dass ich mit 6cm Styrodur (k-wert 0,35) ausreichend dämmen würde.

    Der Schichtaufbau dieser obersten Geschossdecke ist folgender:

    6cm Styrodur, 20cm "Schlacke", unter der Schlacke eine Schicht "Glaswolle", darunter dann als Abschluss 2cm starke Bretter und als Verblendung 1,5cm dicke Rigipsplatten.

    Gruß Peter
     
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