Dichtigkeitsprüfung von Niederschlagswasserkanal?

Diskutiere Dichtigkeitsprüfung von Niederschlagswasserkanal? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, eine Frage. Vielleicht hat ja jemand damit Erfahrung gesammelt: Daß nach §61a LWG NRW eine Dichtigkeitsprüfung für Schmutzwasser-...

  1. #1 whitewater, 03.12.2009
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    Hallo,

    eine Frage. Vielleicht hat ja jemand damit Erfahrung gesammelt:

    Daß nach §61a LWG NRW eine Dichtigkeitsprüfung für Schmutzwasser- bzw. Mischkanal gemacht werden muß, okay.

    Aber hat jemand schonmal erlebt, dass eine Gemeinde auch eine Prüfung für die Niederschlagswasserleitung verlangt (bei Trennsystem)?

    PS: Die Entwässerungssatzung der Gemeinde schweigt sich übrigens zu diesem Thema gänzlich aus...

    Besten Dank für Infos!
     
  2. ISYBAU

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    Leitungen mit behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser (u.ä) sind zu prüfen - aber ansonsten sind Regenwasserleitungen bei Trennkanalisation von der Prüfpflicht ausgenommen.

    Für die Bauabnahme sind aber alle Abwasserleitungen und -schächte auf Dicthheit zu prüfen. Das hat mit dem §61a aber nichts zu tun, sondern mit Bauvertragsrecht und a.a.R.d.T, ggf. VOB und DIN EN 1610 ...
     
  3. #3 Manfred Abt, 04.12.2009
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    exakt wie Robert.

    ergänzend: Dichtheit der NW-Kanäle oft auch für den Eigentümer relevant, da sonst Ausspülungen mit Nachfolgeschäden möglich. Das wäre aber mehr Eigeninteresse des Grundstückseigentümers als Aufsichtspflicht des Netzbetreibers.

    Zweite Ergänzung: Evtl. geht es hier auch um das Thema Fremdwassersanierung, d.h. Vermeidung des Zuflusses von z.B. Grund- oder Drainagewasser in den öffentlichen Kanal.

    Um welche Kommune geht es denn?
     
  4. #4 whitewater, 04.12.2009
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    Erstmal vielen Dank für die Antworten.

    Es handelt sich übrigens um einen Neubau, d.h. das Argument der Prüfung bei der bauabnahme wäre schlüssig.
    In das NW-Wasser ist keine Drainage angeschlossen, sondern dort fliesst "nur" das Wasser vom Hausdach ein.

    Die Kommune ist die Gemeinde Weilerswist (NRW); dort lautet die Argumentation, da sich das Gemeindegebiet im Bereich eines geplanten Wasserschutzgebiets befinde und sei die Prüfung als Vorsorgemassnahme notwendig.

    Als Ergänzung: Mir geht es lediglich darum herauszufinden, welche rechtlichen Hintergründe vorhanden sind; dass es sinnvoll und besser ist, eine dichte Schmutz- und NWleitung zu haben, stelle ich überhaupt nicht in Frage ;-)
     
  5. #5 Manfred Abt, 04.12.2009
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    Einen rechtlichen Hintergrund, der diese Nachweisforderung des Kanalnetzbetreibers auf direktem Wege deckt kann ich dann auch nicht erkennen.

    Höchstens indirekt, da in der Satzung bestimmt irgendwo steht, dass Grundstücksentwässerungsanlagen des Anschlussnehmers den Regeln der Technik entsprechen müssen.
     
  6. ISYBAU

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    Die Gemeinde darf die Dichtheitsprüfung von Regenwasserleitungen grundsätzlich fordern - im vorliegenden Fall gibt es auch eine sachliche Begründung.

    Ansonsten gilt beim Neubau von Abwasserleitungen (dazu gehört auch die Regenwasserableitung) als a.a.R.d.T. die DIN EN 1610, nach der eine Dichtheitsprüfung UND optische Inspektion notwendig ist. Diese Prüfungen sind meines Erachtens in aller Regel auch aus praktischen Gründen sinnvoll. (Schäden frühzeitig vor der Bauabnahme erkennen)
     
  7. #7 whitewater, 04.12.2009
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    Vielen Dank

    Besten Dank für die Informationen. :biggthumpup:
    Ich werde die Regenwasserableitung sowieso mit prüfen lassen, wenn die Firma wg. der Schmutzwasserleitung schonmal dran ist.
     
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