Blower Door Test fast OK

Diskutiere Blower Door Test fast OK im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Bei unserem Fertighaus hat der Blower Door Test einen Wert von 1,0 ergeben. Im Protokoll ist als "undichte Stelle" der Übergang...

  1. #1 zapopost, 04.12.2009
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    Bei unserem Fertighaus hat der Blower Door Test einen Wert von 1,0 ergeben. Im Protokoll ist als "undichte Stelle" der Übergang Wintergarten/Fußboden aufgeführt. Der Haushersteller will nicht nachbessern, da wir unter den Grenzwert von 1,5 sind. Da der Estrich schon eingebracht wurde, stellt sich mir die Frage was man da überhaupt noch tun kann.
    Ich wünsche mir einige Tipps was ich noch tun kann, auch wenn es evtl. keine 100%ig Lösung ist.
     
  2. KPS.EF

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    Wie wurde denn die betreffende Rest-Leckage vom Luftdichtheits-Messdienstleister bzgl. des verbliebenden Restrisikos bewertet?
     
  3. #3 Herbert, 05.12.2009
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    Hier könnte der Fachartikel Vorsicht mit Grenzwertvergleichen! weiterhelfen. Der Artikel zeigt auf, dass die Einhaltung von Grenzwerten nur eine Seite der Medaille ist.
     
  4. #4 zapopost, 05.12.2009
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    Im BDT Protokoll steht: Mittlere Zugerscheinung zwischen Wintergartenelement und Estrichrandstreifen.
    Beim Einbau des WiGa wurden die Fensterelemente mit einer dicken schwarzen Folie mit dem Fußboden verklebt.
    Bevor nächste Woche die Fliesen gelegt werden würde ich da gerne noch was gegensteuern, - besser ein kleiner Tipp wie gar nichts.
    Gibt es hier irgendwelche Ideen?
     
  5. #5 Olaf (†), 05.12.2009
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    Eine...

    technisch richtige, dauerhafte Bastellösung gibts (kenn ich) da nicht. Wo ist denn die schwarze Folie? Innen oder außen?
    Offensichtlich fehlt innen der geforderte luftdichte Abschluss der Fuge Element - Rohfussboden oder ist zumindestens misslungen.
    Einzige richtige, dauerhafte Lösung wäre die Aufnahme eines Streifens Estrich parallel zu den Elementen, abdichten und wieder schließen.
    Wird nur die Fuge Estrich - Element verschmiert wird der Estrich selbst und das Element unten weiter durch kalte Luft angeströmt mit dem Effekt, dass das die Stelle ist, wo sich kondensierendes Wasser aus der Luft am liebsten niederläßt. Da kann mit größter Wahrscheinlichkeit auf den Gammel, inbesonders wenns Holzelemente sind, gewartet werden - wahrscheinlich aber erst nach Ablauf der Gewährleistung.
     
  6. #6 zapopost, 06.12.2009
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    Die schwarze Folie ist innen. Die Fensterelemente sind aus Kunststoff.
    Muss der Hausanbieter die Abdichtung machen, obwohl der BDT besser als 1,5 ist?
    Ist es wegen dem zu erwartenden Gammel besser nichts zu tun???
    Sonstige Alternativen?
     
  7. KPS.EF

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    Das hängt im Streitfall wohl vordergründig davon ab, was im Bauvertrag vereinbart wurde ... :think

    Leider hat es sich in der Praxis bisher kaum durchgesetzt, dass die umlaufende wärmetauschende Hülle auch bzgl. der gem. DIN 4108-7 empfohlenen detaillierten Planung, Leistungsbeschreibung, Anleitung und Koordinierung der Montagefirmen und Kontrolle der erreichten Ausführungsqualität umfassend realisiert wird. Derartige DIN-"Vorschriften" gelten nicht automatisch, sondern sollten bzgl. ihres Geltungsumfangs vertraglich festgeschrieben werden. :deal

    Zwar schreibt die EnEV für zu errichtende Gebäude vor ...

    "Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungs-fläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster muss den Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 1 genügen."

    ... jedoch ist die Einhaltung der dort angegebenen Grenzwerte nur dann durch eine Messung nachzuweisen, wenn im planerischen EnEV- Nachweis der für eine tatsächliche Prüfung mögliche Bonus auch in die Berechnung einbezogen werden soll.

    Somit ist die Unterschreitung der ermittelten Luftwechselrate von 1,5 lediglich der Nachweis, dass dieser Bonus für Ihr Bauobjekt beansprucht werden darf.

    Für eine umfassenden Qualitätsbeurteilung der luftdichten Hülle reicht die Grenzwertunterschreitung allein keinesfalls aus. (s. auch hier )


    Mangel anzeigen, außergerichtliche Lösung anstreben, notfalls dann aber Sachverstänigen und Rechtsanwalt einschalten!
     
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